Informationen zu BaföG-Bescheinigungen

Studierende der Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik, die für den weiteren Erhalt von BAföG-Leistungen eine Bescheinigung darüber benötigen, dass sie die in ihrem Studiengang üblichen Leitungen erbracht haben, werden gebeten, ein vorausgefülltes Formblatt 5 des BAföG-Amtes sowie ein aktuelles FlexNow-Datenblatt an die Assistenz des Prüfungsausschusses WI/IISM/Wipaed_WI (Servicedesk WI) abzugeben oder per E-Mail zuzusenden. Das entsprechende Formular 5 finden Sie online unter BAföG Formblatt 5. Ferner ist anzugeben, für welches Fachsemester die Bescheinigung erstellt werden soll und wann dieses Semester belegt wurde.  

Als übliche Leistungen werden in den Bachelorstudiengängen der Fakultät WIAI 80% der Soll-Leistung in ECTS-Punkten zugrunde gelegt, wobei eine Überprüfung in der Regel (frühestens) zum Ende des 4. Fachsemester stattfindet. Das bedeutet:

Ende des 4.Fachsemesters:
Mindestens 4 * 30 * 0,8 = 96 ECTS-Punkte

 

Auslandsbafög für ein Praktikum

Benötigen Sie eine Bestätigung zur Beantragung von Auslands-Bafög für ein Praktikum im Ausland, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Assistenz des Prüfungsausschusses WI/IISM/Wipaed_WI (Servicedesk WI).