Die Fakultät Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik verleiht im Bereich Wirtschaftsinformatik den akademischen Grad des doctor rerum politicarum (Dr. rer.pol.), in den Bereichen Angewandte Informatik und Informatik den Grad des doctor rerum naturalium (Dr. rer. nat.)

Für Fragen und Informationen zu einer Promotion an der Fakultät steht Ihnen das Promotionsbüro zur Verfügung

Darüber hinaus empfehlen wir, die Promovierendenberatung der Trimberg Research Academy.
Die Promovierendenberatung unterstützt alle Promotionsinteressierten und Promovierenden der Universität Bamberg durch Beratung, Information, Vernetzung und Veranstaltungen.

Für Absolvent*innen ausländischer Hochschulen ist das Welcome Center die erste Anlaufstelle. Für Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben, den Master aber im Ausland absolviert haben, wird hier eine Äquivalenzprüfung der Hochschulzeugnisse vorgenommen. Bewerber*innen, die sowohl Hochschulzugangsberechtigung als auch weitere Hochschulabschlüsse außerhalb Deutschlands erworben haben, müssen im Welcome Center eine erste Zulassung beantragen.

Ordnungen und Dokumente zur Promotion und Habilitation

Bitte wenden Sie sich bei Fragen auch immer an Ihren Betreuer bzw. Ihre Betreuerin.

Für Antragsteller*innen mit ausländischem Hochschulabschluss sind zusätzlich diese Unterlagen nötig:

  • Antrag auf Anerkennung des ausländischen Hochschulabschlusses
  • Admission Letter oder Äquivalenzgutachten aus dem Welcome Center
  • Falls das Zeugnis über den Hochschulabschluss nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt ist, jeweils eine, von einem vereidigten Übersetzer gefertigte, entsprechende Übersetzung.

Informationen zur Abgabe des Promotionsantrages

Zurzeit wird alles digital eingereicht. Bitte scannen Sie die Unterlagen mit den Originalunterschriften ein und schicken diese als PDF-Dateien per E-Mail an promotionsausschuss.wiai(at)uni-bamberg.de.
Bitte denken Sie daran, die Originalunterlagen nachzureichen. Sie können diese gerne per Post senden.

Dissertationen und Habilitationen werden im Dekanat in Papierform zur Einsichtnahme ausgelegt. Für Dissertationen besteht zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Einsichtnahme, nach vorheriger Einwilligung der Promotionskandidat*innen. Ob die zusätzliche Möglichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten mit der Auslagemitteilung bekannt gegeben.

Informationen zur elektronischen Auslage finden Sie hier: DissViewer

Bei Fragen zur Habilitation wenden Sie sich bitte an das Dekanat.