Rückmeldung
Wie kann ich mich zurückmelden?
Die Rückmeldung erfolgt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg durch Überweisung der fälligen Beiträge auf folgendes Konto:
Empfänger: Otto-Friedrich-Universität Bamberg
IBAN: DE98700500003801190315
BIC: BYLADEMMXXX
Bankname: Bayerische Landesbank
Verwendungszweck: Ihre Matrikelnummer-Ihren Namen-Ihren Vornamen-20232
Wann muss ich mich zurückmelden?
Die Überweisung des Beitrages muss erfolgen in der Zeit vom 19.06.2023 - 07.07.2023.
Nach erfolgreicher Rückmeldung können Sie Ihre Chipkarte wieder neu validieren.
Wie viel muss ich bezahlen?

Grundsätzlich müssen alle Studierenden die fälligen Beiträge komplett in einer Summe bezahlen. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Beitragsbestandteile | Höhe |
---|---|
Studentenwerksbeitrag | 70,00 € |
Semesterticket | 43,80 € |
SUMME | 113,80 € |
Jeder einzelne Studierende kann mit Beginn der Rückmeldung im Internet sehen, ob das Geld eingegangen ist (ca. eine Woche nach der Überweisung), um im kommenden Semester zurückgemeldet zu werden.
Wie alle anderen Online-Bescheinigungen kann man auch diese Aufstellung mit Hilfe der Nutzerkennung und des Passwortes abrufen.
Studierende, die in einem Studiengang an zwei Hochschulen eingeschrieben sind, können in ihrer persönlichen Aufstellung im Internet sehen, welchen Betrag sie an der Universität Bamberg bezahlen müssen.
FAQs zur Rückmeldung
Wie melde ich mich zurück?
Wenn Sie innerhalb der Rückmeldungsfrist bezahlen, müssen Sie einfach nur die fällgien Beiträge überweisen.
Die Kontodaten und den Betrag der fälligen Beiträge finden Sie oben.
Ich möchte meinen Studiengang wechseln (z.B. Bachelor zu Master), soll ich mich trotzdem rückmelden?
Ich möchte meinen Studiengang wechseln (z.B. Bachelor zu Master), soll ich mich trotzdem rückmelden?
Bitte melden Sie sich einfach zurück und reichen uns einen Antrag auf Studiengangwechsel oder Doppelstudium bis zum Ende der Einscheibezeit ein. Ihre Matrikelnummer und Ihre Zugangsdaten sind unabhängig vom Studiengang und bleiben gleich.
Ich habe alle Leistungen erbracht, aber die Korrekturzeit ist noch nicht zu Ende, muss ich mich trotzdem rückmelden?
Nein, für das Warten auf die Note müssen Sie nicht eingeschrieben sein.
Sollten Sie nach der Rückmeldefrist erst erfahren, dass Sie eine Leistung nicht bestanden haben, kontaktieren Sie bitte die Studierendenkanzlei.
Ich mache im kommenden Semester ein Auslandssemester. Muss ich mich trotzdem rückmelden?
Ja, auch wenn Sie im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester machen, müssen Sie weiterhin an der Universität Bamberg eingeschrieben bleiben. Folglich müssen Sie sich ganz normal rückmelden und auch die Semesterbeiträge bezahlen.
Die Frist für die Rückmeldung ist vorbei, kann ich mich trotzdem noch rückmelden?
Nach Ablauf der Frist genügt es nicht, einfach die fälligen Beiträge zu bezahlen. Bitte kontaktieren Sie zunächst die Studierendenkanzlei. Dort wird Ihnen das weitere Vorgehen erläutert.
Wie überprüfe ich, ob die Rückmeldung geklappt hat?
Circa 2 Wochen nach Bezahlung können Sie in den Onlinediensten der Studierendenkanzlei eine neue Studienbescheinigung generieren. So wissen Sie, dass Ihre Rückmeldung erfolgreich war. Danach können Sie den Studierendenausweis (Chipkarte) validieren.
Wo kann ich meinen Studierendenausweis (Chipkarte) nach der Rückmeldung validieren?
Validierungsstationen befinden sich:
- im Treppenhaus der Kapuzinerstraße 25,
- im Flur zum Kopierraum der Markusstraße 8a, Gebäude 2, Erdgeschoss
- im Eingangsbereichs des Rechenzentrums in der Feldkirchenstraße
- An der Weberei 5 (ERBA), vor dem Eingangsbereich zur Bibliothek