Was muss ich tun, wenn ich eine Prüfung krankheitsbedingt versäume, oder krankheitsbedingt eine Verlängerung für meine Seminar- oder Abschlussarbeit benötige?

Für universitäre Prüfungen gelten die im nachfolgenden Informationsblatt aufgeführten Regelungen:

 

Informationen zum Nichtantritt/Rücktritt von Prüfungen sowie krankheitsbedingte Verlängerung von Seminar- und Abschlussarbeiten und Anforderungen an ärztliche Atteste(140.1 KB)

 

Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bei Nichtantritt einer schriftlichen/mündlichen/praktischen Prüfung aus gesundheitlichen Gründen/ärztliches Attest(148.8 KB, 1 Seite)

 

Formular für die Verlängerung der Bearbeitungszeit bei Seminar- oder Abschlussarbeiten aus gesundheitlichen Gründen/ärztliches Attest(224.3 KB)

 

 

Bei Staatsprüfungen und sportpraktischen Prüfungen gilt:

Bezüglich der aktuellen Lage zur Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als Nachweis einer Prüfungsverhinderung aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 LPO I wird auf folgenden Link verwiesen:

https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html