Bitte beachten Sie zu den aktuellen Einschränkungen und Sonderregelungen aufgrund des Coronavirus die Informationen und Hinweise auf folgender Seite: https://www.uni-bamberg.de/intranet/coronavirus/

Häufig gestellte Fragen

  • Sie finden Aushänge mit den gemeldeten Prüfungsteilnehmern am Prüfungsraum vor. Jeder Prüfungsteilnehmer erhält eine laufende Nummer, die gleichzeitig seine Sitzplatznummer für die betreffende Prüfung darstellt. Das bedeutet, dass es eine feste Sitzplatzvergabe gibt.
     
  • Auf Ihrem Bearbeitungsplatz werden Sie bereits den Prüfungsumschlag finden. Bitte unterschreiben Sie diesen vor Prüfungsbeginn.
     
  • Bitte beachten Sie, dass in den Prüfungsräumen Taschen und Jacken an der Wand oder bei der Aufsicht zu deponieren sind. Fluchtwege müssen freigehalten werden! Handys sind ausgeschaltet in der Tasche oder bei der Aufsicht zu deponieren. Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel unter den Punkten 5 und 6 in der Rubrik "Was ist generell beim Ablegen einer schriftlichen Prüfung zu beachten?".
     
  • Kurz vor Prüfungsbeginn erfolgt die Belehrung und die Prüfungsthemen werden ausgeteilt.
     
  • Die Identitätsfeststellung wird bereits beim Betreten des Prüfungsraumes von einer Aufsicht festgestellt werden. Beim Betreten des Raums wird der Personalausweis vorgezeigt.

    Führen Sie keinen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mit, so muss Ihre Identität durch eine andere Ausweisform bestätigt werden. Die Aufsichtsleitung wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen, dass das Mitschreiben der Klausur unter Vorbehalt geschieht und Sie Ihren Ausweis binnen Wochenfrist am Lehrstuhl vorzeigen müssen. 

    Bitte beachten Sie zudem: Der Studierendenausweis ist kein amtliches Lichtbilddokument und kann zur Identitätsfeststellung nicht herangezogen werden.

Auf den Seiten des Beauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung finden Sie alle Hinweise zu Nachteilsausgleichen:

https://www.uni-bamberg.de/bafbs/organisation-des-studiums/nachteilsausgleiche/studienleistungen-und-pruefungen/

  1. Dass nur die bereitliegenden, von der Universität zur Verfügung gestellten Prüfungspapiere zu verwenden sind und die Verwendung eigenen Papiers als Täuschungsversuch zu werten ist;
  2. Dass bei der Niederschrift der Ausarbeitung die Verwendung von Kurzschrift unzulässig ist; dasselbe gilt für die Benutzung von Bleistift;
  3. Dass auf dem Klausurpapier der Korrekturrand freizulassen ist und alle Blätter fortlaufend mit 1-4, 5-8 usw. zu nummerieren und mit Namen zu versehen sind;
  4. Dass die Arbeit selbständig anzufertigen ist, insbesondere dass jede Verständigung der Prüfungsteilnehmer/-innen untereinander oder mit Dritten, auch außerhalb des Prüfungsraumes, in jedweder Form verboten ist;
  5. Dass zulässige Hilfsmittel abschließend auf dem Bogen des Klausur-Themas angegeben sind. Das Beisichführen oder Benutzen anderer als dieser im Einzelfall für die konkrete Prüfungsaufgabe zugelassenen Hilfsmitteln, insbesondere von Rechnern, technischen Geräten mit Kommunikationsmöglichkeit bzw. Zugang zum Internet (z.B. Mobiltelefon, Smart-Wach) und sonstigen technischen Geräten mit Aufnahme- und/oder Speichertätigkeit (z.B. Digitalkamera) ist nicht gestattet.
  6. Dass im Fall einer Täuschung oder eines Täuschungsversuchs dem Prüfungsteilnehmer das Weiterschreiben der Klausur unter Vorbehalt gestattet wird. Hierüber wird der Prüfling informiert. Eine Täuschungshandlung liegt dann bereits vor, wenn unerlaubte Hilfsmittel am Arbeitsplatz durch die Aufsicht vorgefunden werden. Unerlaubte Hilfsmittel werden dabei sofort, manipulierte erlaubte Hilfsmittel werden nach Prüfungsende eingezogen. Der Prüfling versieht die Hilfsmittel mit seinem Namen, um die Zuordnung sicher zu stellen und eine spätere Rückgabe zu ermöglichen. Die Vorgänge sind gemeinsam mit der zweiten Aufsicht im Protokoll festzuhalten. Das Vorliegen eines Täuschungsversuchs wird im Nachgang zur Klausur vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgestellt. Eine Korrektur findet bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses nicht statt. Der Vorgang ist dem Prüfungsamt umgehend vom prüfungsführenden Lehrstuhl zu melden;
  7. Dass nur das (die) zur Wahl gestellte(n) Thema (Themen) bearbeitet und abgeliefert werden darf (dürfen), wobei ausschließlich das (die) auf der Vorderseite des Prüfungsumschlags aufgeführte(n) Thema (Themen) als gewählt und bearbeitet gilt (gelten) und die Bearbeitung anderer Themen unberücksichtigt bleibt; bei zu bearbeitenden Teilgebieten sind diese zu benennen;
  8. Während der Bearbeitungszeit darf der Prüfungsraum nur einzeln und nach Genehmigung einer Aufsichtsperson verlassen werden. Die Ausarbeitung ist für diese Zeit bei der Aufsichtsperson zu hinterlegen, Zeitpunkt und Dauer der Abwesenheit werden in der Klausurarbeit an der Stelle der Unterbrechung vermerkt;
  9. Dass alle Unterlagen, auch Prüfungsaufgaben, Notizen und nicht beschriftetes Papier, abzugeben sind;
  10. Dass Prüfungsteilnehmer, die vor Ende der Bearbeitungszeit ihre Arbeit abgeben, den Prüfungsraum leise und unverzüglich zu verlassen haben; innerhalb der letzten 15 Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit ist eine Abgabe nicht möglich. Dieser Zeitraum wird bekanntgegeben;
  11. Dass Klausurarbeiten, die nicht oder nicht rechtzeitig abgeliefert werden, mit „nicht ausreichend“ bewertet werden. Die Arbeit ist dann nicht rechtzeitig abgeliefert, wenn der Prüfungsteilnehmer nach Aufforderung zur Abgabe der Arbeit weiterschreibt. Nach Beendigung der Arbeitszeit darf der Arbeitsplatz nicht vor Abgabe der Klausurarbeiten verlassen werden.