Beurlaubung wegen Unternehmensgründung
Studierende, die ein Unternehmen gründen oder gerade gegründet haben (bis 3 Jahre nach Gründung), können aus diesem Grund einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dieser muss durch eine Bescheinigung des Dezernats Z/FFT nachgewiesen werden.
Die Bescheinigung erhält man über ein Erstgespräch mit der Gründungsberatung von Z/FFT (Anmeldung unter existenzgruendung.fft(at)uni-bamberg.de), in der belastbar die Unternehmensgründung darzulegen ist. Als Diskussionsgrundlage ist ein strukturiertes Ideenpapier, ein bestehender Business-Plan oder alternativ ein Registerauszug nach dem HGB einzureichen.
Vorzulegende Unterlagen:
- Antragsformular(321.9 KB)
- nachzuweisen durch eine Bescheinigung des Dezernats Forschungsförderung und Transfer (Z/FFT) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
Der Antrag auf Beurlaubung kann persönlich, auf postalischem Weg oder eingescannt per E-Mail innerhalb der hochschulrechtlich veröffentlichten Fristen in der Studierendenkanzlei gestellt werden.
*English Version*
Please note that this is only a translation of the most important information of the German text of the "Business Start"- only the full German version is legally binding.
Business Start
Students who start a business can be granted a leave of absence. This has to be proved by a Commercial Register extract.
Please submit the following documents:
- Leave of absence request form(322.4 KB)
- to be evidenced by a certificate from the Department of Research Funding and Transfer (Z/FFT) of the Otto-Friedrich-University Bamberg.
You may submit your request for a leave of absence either in person, in writing to the Registrar´s office or via E-Mail. Please note the deadlines.