Studiengang- und Studienfachwechsel
Der Antrag auf einen Studiengang- oder Studienfachwechsel sowie auf gleichzeitige Immatrikulation in zwei Studiengängen (Doppelstudium) ist vom Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters zu stellen.
Der Antrag auf Studiengang- oder Studienfachwechsel muss grundsätzlich persönlich in der Studierendenkanzlei abgegeben werden.
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Rechtliche Grundlagen: