Was bedeutet "Late Arrival"?
Internationale Studierende sollten bis zum Beginn der Vorlesungszeit in Bamberg anwesend sein, spätestens allerdings bis zum 11. Oktober 2026 für das Wintersemester 2026/27.
“Late Arrival” bedeutet dementsprechend eine Ankunft in Bamberg nach diesem Datum.
Wenn Sie nicht pünktlich anreisen können:
- Informieren Sie bitte das Welcome Center für internationale Master Studierende und die jeweilige Ansprechperson Ihres Studiengangs so früh wie möglich.
Eine Anreise mit 1-2 Wochen Verspätung ist möglich, spätere Anreisen sind sehr schwierig - jedoch gibt es kein festes Enddatum für Ihre Anreise!
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich mit Visumsproblemen und einer verspäteten Anreise zu kämpfen habe?
Möglichkeit 1: Sie sind noch NICHT immatrikuliert
Sie haben Ihren Zulassungsbescheid zu einem Masterstudiengang erhalten
Sie immatrikulieren sich nicht, außer Sie haben schon einen bestätigten Termin für Ihr Visum oder wissen, wann Sie ihr Visum erhalten werden.
Eine Verschiebung der Zulassung an der Universität Bamberg ist grundsätzlich nicht möglich. Eine formale Bewerbung für das folgende Semester muss erneut erfolgen.
Vorteil: Dieses Semester wird Ihnen nicht als erstes Fachsemester angerechnet.
Möglichkeit 2: Exmatrikulation vor dem 31.03. bzw. 30.09.
Sie haben Ihre Zulassung erhalten und haben sich fristgerecht immatrikuliert
Sie wissen bereits vorher, dass Ihr Visum nicht rechtzeitig zum Semesterbeginn ausgestellt werden kann
Senden Sie Ihre Exmatrikulations-Anfrage vor dem 31. März für das Sommersemester bzw. vor dem 30.09. für das Wintersemester
→ Kontaktieren Sie bitte die Studierendenkanzlei für mehr Informationen: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de
Ihr erstes Semester wird nicht gezählt.
Sie erhalten Ihren Semesterbeitrag vollständig zurück.
Sie müssen sich erneut bewerben und die Bewerbungsgebühr zahlen
Möglichkeit 3: Sie bleiben immatrikuliert
Sie haben Ihre Zulassung erhalten und haben sich fristgerecht immatrikuliert
Ihr erstes Semester wird gezählt.
Sie bekommen Ihren Semesterbeitrag nicht mehr zurück.
Sie müssen gegebenenfalls rückwirkend Krankenkassenbeiträge zahlen.
