Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss von Beginn der Rückmeldung bis Einschreibeschlussdes jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
Für das Wintersemester 2023/2024 ist die Frist vom 19.06.2023 bis 02.10.2023.
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Rechtliche Grundlagen: