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Verlust und Defekt des Studierenausweises (Chipkarte)

Verlust des Studierendenausweises

Sollten Sie feststellen, dass Sie Ihren Studierendenausweis verloren haben, ist der Verlust unverzüglich zu melden.

Zur Verlustmeldung und Sperrung Ihres Studierenausweises finden Sie Informationen auf den Internetseiten zum Studierendenausweis unter dem Servicepunkt:  "Meine Chipkarte ist weg. Was nun?"

Die Ausstellung einer Ersatzkarte ist gebührenpflichtig und erfolgt in der Studierendenkanzlei. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit.


Die zu entrichtende Gebühr in Höhe von 10 Euro, können Sie vor Ort in der Studierendenkanzlei per EC Karte bezahlen.

 

Für den Fall, dass Sie Ihren verlorenen Studierendenausweis nach Erstellung einer Ersatzkarte wiederfinden, beachten Sie bitte, dass dieser gesperrt und nicht funktionsfähig ist. Für die Auszahlung etwaigen Guthabens wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Würzburg.

 

Defekter Studierendenausweis (Chipkarte)

Sollte Ihre Chipkarte defekt sein, können Sie gern in der Studierendenkanzlei eine neue Karte beantragen. Es wäre schön, wenn Sie vorab dieses Formular(462.4 KB) ausfüllen könnten. Es erfolgt unsererseits eine Prüfung, ob eine sachgemäße Benutzung (sorgsamer Umgang) der Chipkarte vorliegt oder nicht.

Wenn Sie Ihre Chipkarte sachgemäß benutzt haben, kann Ihnen kostenfrei eine Ersatzkarte erstellt und direkt ausgehändigt werden.

Wird die Chipkarte durch unsachgemäßen Umgang unbrauchbar, ist die Ausstellung einer Ersatzkarte kostenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 10 Euro können Sie vor Ort in der der Studierendenkanzlei per EC-Karte bezahlen.

Weitere Informationen zum Studierendenausweis (Funktion, Kartentechnik, Aufladen und Validierung, Datenschutz, Sicherheit und Umgang usw.) finden Sie hier.

 

Seite 135477, aktualisiert 18.11.2022

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