Doppelstudium
Die Aufnahme eines Doppelstudiums muss vom Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Immatrikulation in zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 87 Abs. 1 Satz 3 BayHIG).
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