Frequently Asked Questions

Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zu spezifischen Themenbereichen:

Bildungsnachweise aus Deutschland:

Ihre Unterlagen müssen Sie nicht postalisch zu uns senden. Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen im Online-Bewerbungsportal einfach hochladen. Die Zugangsdaten zu diesem Portal finden Sie in der pdf-Datei "Antrag auf Zugang".

Bildungsnachweise aus dem Ausland:

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:

Briefadresse:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studierendenkanzlei

D-96045 Bamberg

Paketadresse:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studierendenkanzlei

Kapuzinerstraße 16

D-96047 Bamberg

Wichtig: Wenn die Briefadresse in Ihrem Land nicht verfügbar ist (Postleitzahl 96045 unbekannt), nutzen Sie bitte die Paketadresse!

Ihre Bewerbungsunterlagen kommen bei der Poststelle der Universität an, die diese an uns weiterleitet. Sobald die Unterlagen von uns eingescannt werden, erhalten Sie eine automatische Nachricht per E-Mail. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Stand der Bewerbung auch im Online-Portal verfolgen.

Vom Zeitpunkt der Zustellung bis zu dem des Scannens können einige Tage vergehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Nachfragen bezüglich erhaltender Unterlagen beantworten können.

Sie können sich gerne für mehrere Masterstudiengänge bewerben. Für jede Bewerbung ist allerdings das Ausfüllen eines eigenen Online-Bewerbungsformulars notwendig. Bitte schließen Sie Ihren Browser nach Abschluss jeder Bewerbung (löschen Sie ggf. Ihren Browser Cache) und öffnen das Online-Bewerbungsformular erneut.

Wenn Sie sich für mehrere Masterstudiengänge bewerben, reicht ein einmaliger Satz an beglaubigten Dokumenten aus.

Auch wenn Sie bereits an der Universität Bamberg eingeschrieben sind, müssen Sie sich immer für unsere Masterstudiengänge bewerben.

Jede Bewerbung, die noch fristgerecht eingeht, wird auch bearbeitet. Sie erhalten in jedem Fall einen Zugangs- oder Ablehnungsbescheid. Falls die offizielle Einschreibefrist bis dahin bereits verstrichen ist, wird Ihnen eine individuelle Frist zur Einschreibung in Ihrem Zugangsbescheid mitgeteilt.

Eine Bewerbung nach abgelaufener Bewerbungsfrist ist leider nicht möglich. Bitte sehen Sie daher von Anfragen ab.

Der Zugang zu den Masterstudiengängen erfolgt zunächst immer im ersten Fachsemester. Über eine Anrechnung und ggf. Einstufung in ein höheres Fachsemester entscheidet der Prüfungsausschuss auf Ihren Antrag hin. Alle Prüfungsausschüsse und Kontaktpersonen finden Sie im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (UnivIS) (auf der Startseite rechts unter "Organisation").

Das Bewerbungsverfahren erfolgt in drei Stufen: Die Studierendenkanzlei nimmt Ihre Bewerbung an, prüft sie auf Vollständigkeit und gibt sie dann an den zuständigen Fachprüfungsausschuss weiter, der die Entscheidung trifft, ob Sie einen Zugang erhalten oder nicht.

Wichtig: Über die Dauer dieses Verfahrens kann Ihnen die Studierendenkanzlei leider keine Auskunft geben. Alle Fachprüfungsausschüsse bemühen sich, eingehende Bewerbungen zügig zu bearbeiten, sind in ihrer Bearbeitungszeit aber frei.

Sobald die fachliche Prüfung abgeschlossen ist, wird die Bewerbung wieder an die Studierendenkanzlei gesendet, die dann den Bescheid erstellt und über das Upload-Portal zur Verfügung stellt.

Über all diese Schritte werden Sie auch automatisch per E-Mail informiert. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab bzw. erkundigen Sie sich nur, wenn Ihre Bewerbung ungewöhnlich lange dauert oder in einem bestimmten Status verbleibt (mehr als drei Wochen), ohne dass wir Kontakt zu Ihnen aufgenommen haben!

Nein. Sie können, sofern Sie noch keine Unterlagen im Online-Portal hochgeladen haben, einfach einen neuen Antrag ausfüllen oder händisch auf dem ausgedruckten Antragsformular korrigieren.

Einfache Unklarheiten beseitigen wir unter Zuhilfenahme Ihrer sonstig eingereichten Unterlagen selbst (z.B. Angabe Fach- oder Hochschulsemester, Datum der Abschlüsse). Sollten größere Unklarheiten bestehen, dann kontaktieren wir Sie. Bitte sehen Sie von Anfragen Ihrerseits bezüglich fehlerhaften Angaben im Online-Formular ab. 

Sie können Ihre Note aus Ihrem Bildungssystem eintragen, sofern es sich um eine Zahl zwischen 10 und 99 handelt. Die Umrechnung erfolgt durch uns. Wenn Ihre Note mehr als zwei Stellen aufweist, tragen Sie bitte 10 ein.

Bitte tragen Sie stets Ihre Ersthochschule ein, unabhängig davon, ob Sie dort Ihr Studium beendet haben oder nicht. Tragen Sie ebenfalls beim Semesterzähler alle Hochschulsemester ein (nicht Fachsemester Ihres aktuellen Studiengangs!).

Der abgefragte 1. Studiengang ist stets derjenige, den Sie momentan zu Ende führen bzw. gerade abgeschlossen haben, sofern Sie vorher kein Studium abgeschlossen haben. Bitte tragen Sie abgebrochene Studiengänge weder als Erst- noch als Zweitstudium in das Bewerbungsformular ein.

In diesem Abschnitt können Sie nur eine Angabe machen, wenn Ihnen bereits das Zeugnis Ihres grundständigen Studienganges oder eine Abschlussbestätigung vorliegt. Das Datum der Abschlussprüfung entspricht dann dem dort angegebenen.

 

 

Falls Ihnen der Abschluss noch nicht vorliegt, wählen Sie bitte bei der Frage "Haben sie bereits eine Prüfung an einer Hochschule abgelegt?" einfach "Nein" aus. Jetzt können Sie mit dem Ausfüllen der Online-Bewerbung fortfahren.

Die angegebene Zahl schließt das Bewerbungssemester, d.h. das Semester, auf das Sie sich bewerben, mit ein. Wenn Sie beim Hochschulsemester beispielsweise 8 angeben, dann wird im Antrag auf Zugang 9 stehen (siehe Screenshot).

Bei der digitalen Abgabe ist keine Unterschrift notwendig! Einen unterschriebenen Antrag benötigen wir nur, wenn Sie Ihre Unterlagen auf postalischem Wege zukommen lassen.

Das Masterbewerbungsverfahren erfolgt nach einem Zugangssystem, d.h. jede*r, der die Voraussetzungen nach der geltenden Studien- und Fachprüfungsordnung (vorbehaltlich) erfüllt, erhält Zugang zum Masterstudiengang. Eine bestimmte Anzahl an Plätzen wird nicht vorgehalten.

Wenn Sie Zugang erhalten, müssen Sie deshalb nichts weiter unternehmen, außer sich in der angegebenen Frist postalisch bei der Studierendenkanzlei ein- bzw. umzuschreiben (= Immatrikulation).

Wenn Sie das Studium an der Universität Bamberg nicht aufnehmen möchten, müssen Sie nach dem Erhalt des Zugangsbescheids nichts weiter unternehmen.

Die in den Bescheiden gesetzten Vorbehalte bilden exakt die Zugangsvoraussetzungen der Studien- und Fachprüfungsordnungen ab. Sie können deshalb ganz unterschiedlicher Natur sein. Bitte beachten Sie, dass diese Vorbehaltsregelungen für die Studierendenkanzlei bindend sind und uns kein Ermessensspielraum zusteht.

Nachfolgend Beispiele einiger gängiger Vorbehaltsregelungen:

  • Nachweis der Zugangsvoraussetzungen nach dem ersten bzw. zweiten Fachsemester (mit Angabe einer Note): Sie müssen am Ende des ersten bzw. zweiten Fachsemesters des Masterstudienganges das Zeugnis Ihres grundständigen Studiums in der Studierendenkanzlei im Original zur Einsicht vorlegen. Zum Zeitpunkt der Einschreibung muss Ihr grundständiges Studium noch nicht abgeschlossen sein. Wenn der Vorbehalt eine zu erreichende Note definiert, muss diese zwingend erreicht worden sein.

    Bitte beachten Sie: Aus verwaltungstechnischen Gründen muss das Zeugnis jeweils bis 31.01. bzw. 30.06 vorgelegt werden. Sie können sich andernfalls nicht zurückmelden! Wenn Ihnen bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Abschlusszeugnis vorliegt, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Studierendenkanzlei auf.

  • Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses & Gesamtnotenbestätigung: Sie benötigen zur Einschreibung einen Nachweis darüber, dass Ihr Studium abgeschlossen ist. Zusätzlich muss die endgültige Abschlussnote bereits feststehen und vermerkt sein!

  • Nachweis eines Abschlusses über 180 bzw. 240 ECTS: Sie benötigen zum Zeitpunkt der Einschreibung einen Nachweis, der die notwendige Anzahl an ECTS und das Bestehen des Studienganges ausweist. 

Wenn Sie das Zeugnis Ihres grundständigen Studiums nicht zum im Bescheid gesetzten Zeitpunkt vorlegen können, so werden Sie vom Studiengang exmatrikuliert, bis Sie den Abschluss nachweisen können.

Wenn Sie Ihr grundständiges Studium mit einer schlechteren Note abschließen, als im Zugangsbescheid gefordert, verliert die Zugangsentscheidung ihre Gültigkeit und Sie werden vom Studiengang exmatrikuliert.

Nehmen Sie in jedem Falle Kontakt mit uns auf!

Sofern sich die Zugangsvoraussetzungen nicht maßgeblich geändert haben, können Sie ohne erneute Bewerbung einen Zugangsbescheid für das Semester erhalten, in dem Sie sich einschreiben möchten. Den Antrag hierzu richten Sie bitte formlos an uns per Mail unter Angabe Ihrer ursprünglichen Bewerbungsnummer sowie Ihres Masterstudienganges und ursprünglichen Bewerbungssemesters. Sie erhalten den aktualisierten Bescheid dann in der Antwort im PDF-Format. Wenn Sie sich aufgrund einer Änderung der Zugangsvoraussetzungen erneut bewerben müssen, informieren wir Sie entsprechend.

Die Bescheinigung über die fiktive Gesamtnote weist den Durchschnitt Ihrer Leistungen aus, wobei alle noch ausstehenden Leistungen mit der Note 4,0 bewertet werden. Bitte erkundigen Sie sich beim Prüfungsamt Ihrer Hochschule, ob Sie eine solche Bescheinigung erhalten können. Sollte dies nicht der Fall sein, laden Sie beim Upload unter "fiktive Gesamtnote" nichts hoch. Bei Rückfragen melden wir uns bei Ihnen!

Wichtig: Bitte laden Sie hier nicht einfach Ihre Leistungsübersicht ein weiteres Mal hoch!

Einen Nachweis zwingend vorgeschriebener Fachkenntnisse müssen Sie nur führen, sofern sich diese nicht bereits aus Ihrer Leistungsübersicht ergeben. Reichen Sie in dieser Kategorie also nur zusätzliche Bescheinigungen ein, beispielsweise wenn Sie einen zusätzlichen Kurs im Rahmen eines Modulstudiums o.ä. besucht haben.

Wichtig: Bitte laden Sie hier nicht einfach Ihre Leistungsübersicht ein weiteres Mal hoch!