Einschreiben
Durch die Einschreibung (Immatrikulation) erwerben die Studierenden die Mitgliedschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Eine vorherige Bewerbung ist bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen und Studienfächern nicht notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich für einen Zugang zu einem Masterstudiengang vorher bewerben müssen. Informationen zu allen Studiengängen und -fächern und den Zugangsvoraussetzungen können Sie unter Studienangebot finden.
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über ein Onlineportal ein, dann drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus und schicken diesen mit den geforderten Unterlagen an die Studierendenkanzlei. Die einzelnen Schritte zu Ihrer Immatrikulation finden Sie untenstehend näher erläutert.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim Akademischen Auslandsamt einreichen; dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.
Allgemeine Informationen
Allgemeine Immatrikulationsvoraussetzungen
Allgemeine Immatrikulationsvoraussetzungen
Voraussetzung zum Studium an der Universität Bamberg ist die
- allgemeine oder
- fachgebundene Hochschulreife oder
- ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Einige Studiengänge beziehungsweise -fächer unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Diese Studiengänge können nur mit einer entsprechenden Zulassung aufgenommen werden.
Immatrikulationsfristen
Immatrikulationsfristen
- Die Immatrikulation für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge
erfolgt für deutsche Studieninteressierte sowie für ausländische Inhaberinnen und Inhaber von deutschen Hochschulzugangsberechtigungen (Bildungsinländer) ohne vorhergehende Bewerbung für das Sommersemester 2021 während des Zeitraumes vom
01. Februar 2021 - 09. April 2021
durch postalische Einreichung der Einschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
- Die Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie die Immatrikulationsfristen auf Ihren Zulassungsbescheid.
- Die Immatrikulation für ein Modulstudium für das Sommersemester 2021 erfolgt während des Zeitraumes vom
15. März 2021 bis 09. April 2021
durch postalische Einreichung Ihrer Einschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich- Universität Bamberg.
Haben Sie schon einmal an der Universität Bamberg studiert?
Haben Sie schon einmal an der Universität Bamberg studiert?
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Bayerischen Hochschulgesetz , in der Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung sowie in der Satzung des Studentenwerks Würzburg über die Erhebung des Grundbeitrages (Grundbeitragssatzung) und der Satzung des Studentenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket).
Immatrikulationsschritte und einzureichende Unterlagen
Online-Formular ausfüllen, Antrag auf Immatrikulation ausdrucken und unterschreiben
Online-Formular ausfüllen, Antrag auf Immatrikulation ausdrucken und unterschreiben
1. Onlineformular ausfüllen
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über ein Onlineportal ein.
Bitte geben Sie eine gültige Postanschrift an, an die wir Ihre Einschreibeunterlagen später zustellen können.
2. Immatrikulationsantrag ausdrucken und unterschreiben
Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars generiert sich der Antrag auf Immatrikulation im pdf- Format.
Bitte drucken Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation aus und unterschreiben Sie diesen!
Bitte beachten Sie:
Für Masterstudiengänge erhalten Sie den Antrag auf Immatrikulation zusammen mit Ihrem Zugangsbescheid.
Semesterbeiträge bezahlen
Semesterbeiträge bezahlen
Wie und in welcher Höhe zahle ich meine Beiträge?
Bitte überweisen Sie die Semesterbeiträge und halten den Nachweis über die Zahlung (Kontoauszug oder eine Umsatzanzeige bei Onlinebanking) für die postalisch einzureichenden Immatrikulationsunterlagen bereit.
Diese Unterlagen müssen Sie postalisch einreichen
Diese Unterlagen müssen Sie postalisch einreichen
Checkliste für die Unterlagen, die Sie bei der postalischen Einschreibung einreichen:
Checkliste (zulassungsfreie Studiengänge)(112.9 KB)
Checkliste (zulassungsbeschränkte Studiengänge)(113.6 KB)
Checkliste (Masterstudiengänge)(113.8 KB)
Checkliste (Promotion)(213.8 KB)
Welche Bescheinigung der Krankenkasse muss ich einreichen?
Welche Bescheinigung der Krankenkasse muss ich einreichen?
Fristgerechte Einsendung
Fristgerechte Einsendung
Die einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte postalisch innerhalb der veröffentlichten Immatrikulationsfristen (Posteingang Universität) an folgende Adresse:
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Studierendenkanzlei
Kapuzinerstraße 25
D-96047 Bamberg
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie die Immatrikulationsfristen auf Ihren Zulassungsbescheid.
Unsere Postanschrift finden Sie auch auf Ihrem ausgedruckten Antrag auf Immatriklulation im Adressfeld. Bitte verwenden Sie ausschließlich die dort angegebene Anschrift - Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung Ihres Antrags!
Wie geht es weiter?
Wie geht es weiter?
Unser Ziel ist es, Ihren Antrag auf Immatrikulation schnellstmöglichst zu beabeiten. Bitte lassen Sie uns dafür ein paar Tage Zeit. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich danach, wann Ihre Unterlagen bei uns eingehen (Posteingang Universität) und natürlich auch danach, ob Ihre eingereichten Unterlagen vollständig sind.
Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen versenden können.
Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen.
Anträge auf Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden bevorzugt bearbeitet, weil in den entsprechenden Zulassungsverfahren fest vorgeschriebene Fristen einzuhalten sind.
Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung der Immatrikulation circa zwei bis drei Wochen, in Abhängikeit davon, wieviele Anträge auf Immatrikulation gleichzeitig eingehen. Haben Sie nach vier Wochen noch keine Einschreibeunterlagen erhalten, können Sie unter studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de nachfragen, wann Sie mit den Unterlagen rechnen können. Bis dahin bitten wir Sie, unbedingt von Rückfragen über Ihren Eingang Ihrer Unterlagen oder den Bearbeitungsstand abzusehen.
Nach erfolger Bearbeitung unsererseits erhalten Sie die Einschreibeunterlagen postalisch an die von Ihnen angebene Adresse.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium!