Schon mal vorab:

Bitte reichen Sie Ihre Einschreibeunterlagen möglichst frühzeitig bei der Studierendenkanzlei ein. Je eher Sie Ihre Unterlagen vorlegen, desto eher erhalten Sie Ihre Zugangsdaten, die Voraussetzung sind, um sich bei Veranstaltungen oder Prüfungen anzumelden oder um an den digitalen Lehrangeboten teilzunehmen.

Damit Sie Ihre Zugangsdaten rechtzeitig vor Studienbeginn erhalten, empfehlen wir für das Sommersemester 2024 die Einreichung Ihrer Unterlagen bis 15. März 2024. Die Einschreibung ist ab 29. Januar 2024 bis 28. März 2024 möglich.

Einschreiben

Durch die Einschreibung (Immatrikulation) erwerben die Studierenden die Mitgliedschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Eine vorherige Bewerbung ist bei nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen und Studienfächern nicht notwendig. Bitte beachten Sie aber, dass Sie sich für einen Zugang zu einem Masterstudiengang vorher bewerben müssen. Informationen zu allen Studiengängen und -fächern und den Zugangsvoraussetzungen können Sie unter Studienangebot finden.

An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über ein Onlineportal ein, dann drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus und schicken diesen mit den geforderten Unterlagen an die Studierendenkanzlei. Die einzelnen Schritte zu Ihrer Immatrikulation finden Sie untenstehend näher erläutert.

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim International Office einreichen; dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.

Allgemeine Informationen

Voraussetzung zum Studium an der Universität Bamberg ist die

  • allgemeine oder
  • fachgebundene Hochschulreife oder
  • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.

Einige Studiengänge beziehungsweise -fächer unterliegen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Diese Studiengänge können nur mit einer entsprechenden Zulassung aufgenommen werden.

  • Die Immatrikulation für nicht zulassungsbeschränkte Studiengänge
    erfolgt für deutsche Studieninteressierte sowie für ausländische Inhaberinnen und Inhaber von deutschen Hochschulzugangsberechtigungen (Bildungsinländer) ohne vorhergehende Bewerbung für das  Sommersemester 2024 während des Zeitraumes vom

    29. Januar 2024  - 28. März 2024

    durch postalische Einreichung der Einschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.
  • Die Immatrikulation für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie die Immatrikulationsfristen auf Ihren Zulassungsbescheid.

 

Weitere Termine und Fristen finden Sie hier(73.0 KB).

 

  • Die Immatrikulation für ein Modulstudium für das Sommersemester 2024 erfolgt während des Zeitraumes vom

    18. März 2024  - 28. März 2024

durch postalische Einreichung Ihrer Einschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich- Universität Bamberg.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie im Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz, in derImmatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung sowie in der Satzung des Studentenwerks Würzburg über die Erhebung des Grundbeitrages (Grundbeitragssatzung) und der Satzung des Studentenwerks Würzburg über einen zusätzlichen Beitrag für die Beförderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im öffentlichen Nahverkehr (Semesterticket).

Immatrikulationsschritte und einzureichende Unterlagen

1. Onlineformular ausfüllen

An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg schreiben Sie sich über ein Onlineportal ein.

Bitte geben Sie eine gültige Postanschrift an, an die wir Ihre Einschreibeunterlagen später zustellen können.

2. Immatrikulationsantrag ausdrucken und unterschreiben

Nach dem Ausfüllen des Online-Formulars generiert sich der Antrag auf Immatrikulation im pdf- Format.

Bitte drucken Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation aus und unterschreiben Sie diesen!

 

Bitte beachten Sie:

Für Masterstudiengänge erhalten Sie den Antrag auf Immatrikulation zusammen mit Ihrem Zugangsbescheid.

Wie und in welcher Höhe zahle ich meine Beiträge?

Bitte überweisen Sie die Semesterbeiträge und halten den Nachweis über die Zahlung (Kontoauszug oder eine Umsatzanzeige bei Onlinebanking) für die postalisch einzureichenden Immatrikulationsunterlagen bereit.

 

Checkliste für die Unterlagen, die Sie bei der postalischen Einschreibung einreichen:

Checkliste (zulassungsfreie Studiengänge)(243.3 KB)

Checkliste (zulassungsbeschränkte Studiengänge)(209.7 KB)

Checkliste (Masterstudiengänge)(256.3 KB)

Checkliste (Promotion)(211.8 KB)

Checkliste (Doctoral Studies - PhD)(211.5 KB)

Checkliste (Austauschstudierende & Deutschkurs)(222.1 KB, 1 Seite)

 

Die einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte postalisch innerhalb der veröffentlichten Immatrikulationsfristen (Posteingang Universität) an folgende Adresse:

 

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studierendenkanzlei

Kapuzinerstraße 25

D-96047 Bamberg

 

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge finden Sie die Immatrikulationsfristen auf Ihren Zulassungsbescheid.

Unsere Postanschrift finden Sie auch auf Ihrem ausgedruckten Antrag auf Immatriklulation im Adressfeld. Bitte verwenden Sie ausschließlich die dort angegebene Anschrift - Sie erleichtern uns damit die Bearbeitung Ihres Antrags!

Wenn Sie Ihre Unterlagen nach dem 15. März 2024 bei uns einreichen, können wir nicht garantieren, dass Sie Ihre Zugangsdaten rechtzeitig vor Beginn der Erstsemestereinführungstage erhalten.

Sie können sich aber trotzdem weiterhin bis 28. März 2024 bei uns einschreiben. Bitte beachten Sie aber, dass die Einschreibung in diesem Fall bis zu 3 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bitte reichen Sie Ihre Einschreibeunterlagen möglichst frühzeitig bei der Studierendenkanzlei ein. Je eher Sie Ihre Unterlagen vorlegen, desto eher erhalten Sie Ihre Zugangsdaten, die Voraussetzung sind, um sich bei Veranstaltungen oder Prüfungen anzumelden oder um an den digitalen Lehrangeboten teilzunehmen.

Unser Ziel ist es, Ihren Antrag auf Immatrikulation schnellstmöglich zu bearbeiten. Bitte lassen Sie uns dafür ein paar Tage Zeit. Die Reihenfolge der Bearbeitung richtet sich danach, wann Ihre Unterlagen bei uns eingehen (Posteingang Universität) und natürlich auch danach, ob Ihre eingereichten Unterlagen vollständig sind.

Bitte beachten Sie, dass wir leider keine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen versenden können.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen.

Anträge auf Einschreibung für zulassungsbeschränkte Studiengänge werden bevorzugt bearbeitet, weil in den entsprechenden Zulassungsverfahren fest vorgeschriebene Fristen einzuhalten sind.

Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung der Immatrikulation circa drei Wochen, in Abhängigkeit davon, wie viele Anträge auf Immatrikulation gleichzeitig eingehen. Haben Sie nach vier Wochen noch keine Einschreibeunterlagen erhalten, können Sie unter studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de nachfragen, wann Sie mit den Unterlagen rechnen können. Bis dahin bitten wir Sie, unbedingt von Rückfragen über Ihren Eingang Ihrer Unterlagen oder den Bearbeitungsstand abzusehen.

Nach erfolgter Einschreibung erhalten Sie die Zugangsdaten für Ihr Studium und weitere Informationen per E-Mail. Der Studierendenausweis (Chipkarte) wird Ihnen umgehend postalisch an die von Ihnen angegebenen Adresse versandt.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium!