Wiederaufnahme Ihres Studiums
Wenn Sie schon einmal an der Universität Bamberg eingeschrieben waren, können Sie die Wiederaufnahme des Studiums in ihren alten oder in einen neuen Studiengang mit einem Kurzantrag(605.4 KB) beantragen.
Eine erneute Onlineeinschreibung ist nicht erforderlich.
Für zulassungsfreie Studiengänge kann die Wiedereinschreibung innerhalb der regulären Immatrikulationsfristen unter postalischer Einreichung Ihrer Wiedereinschreibeunterlagen in der Studierendenkanzlei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beantragt werden.
Einzureichende Unterlagen
Bei der Ersteinschreibung an der Universität Bamberg haben wir bereits Ihre Zeugnisse und Unterlagen geprüft.
Wir benötigen von Ihnen zur Wiedereinschreibung den Kurzantrag(605.4 KB), eine aktuelle Krankenversicherungsbescheinigung und einen Kontoauszug (bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre alte Matrikelnummer an) als Nachweis der entrichteten Semesterbeiträge. Bitte teilen Sie uns auch mit, ob Sie einen neuen Studierendenausweis (Chipkarte) benötigen.
Sollten Sie zwischenzeitlich an einer anderen Universität oder Hochschule eingeschrieben gewesen sein, benötigen wir darüber einen Nachweis (Studienverlaufsverbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung).
Falls Ihre letzte Einschreibung länger zurückliegt, könnte es sein, dass uns Ihre Unterlagen nicht mehr alle vorliegen. In diesem Fall würden wir Sie kontaktieren.
Für die Wiedereinschreibung in zulassungsbeschränkte Studiengänge müssen Sie einen Antrag auf Zulassung für ein höheres Fachsemester stellen.
Auch für Wiedereinschreiber gelten die regulären Bewerbungsfristen.
Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen ihre Bewerbung form- und fristgerecht beim International Office einreichen; dies gilt auch, falls zusätzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt.