Teilzeitstudium

An der Universität Bamberg können Sie fast alle grundständigen und weiterführenden Studiengänge in Teilzeit studieren.

Was ist ein Teilzeitstudium?

MIt der Möglichkeit das Studium in Teilzeit zu absolvieren, können Studierende flexibel auf Veränderungen der Lebensumstände reagieren und Ihr Studium entsprechend anpassen.

Inhalte und Ziele eines Teilzeitstudiums sind identisch zu einem Vollzeitstudium, allerdings wird die Anzahl der ECTS Punkte und damit die zeitlich Belastung pro Semester in Teilzeit reduziert.

Die Regelungen zur Teilzeit sind in der Ordnung für das Teilzeitstudium in Bachelor- und Masterstudiengängen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg festgehalten.


Bitte beachten Sie jedoch, dass das Teilzeitstudium kein reines Vormittags-, Abend- oder Wochenendstudium ist und sein kann. Teilzeitstudierende besuchen die gleichen Lehrveranstaltungen wie Ihre Mitstudierenden in Vollzeit - nur in etwa halb so viele Veranstaltungen pro Semester. 

Antrag auf ein Teilzeitstudium

Der Antrag auf Wechsel der Studienform(322.0 KB) kann von Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.

Für das Sommersemester 2024 ist die Frist vom 15.01.2024 bis 28.03.2024.

Bitte beachten Sie:

Sobald Ihr eingereichter Antrag auf einen Wechsel der Studienform bearbeitet wurde, können Sie in den Online-Diensten beim Ausdruck einer neuen Studienbescheinigung den Wechsel der Studienform für das beantragte Semester sehen.

Der Wechsel der Studienform wird in FlexNow aufgrund der späteren Semesterumstellung erst zu Beginn des jeweiligen Semesters sichtbar sein!

FAQ

Die Regelstudienzeit für einen Teilzeitstudiengang ist doppelt so lang wie die Regelstudienzeit im Vollzeitstudium. Die Höchststudienzeit für den jeweiligen Teilzeitstudiengang ist zwei Teilzeitsemester höher als die Regelstudienzeit des jeweiligen Teilzeitstudiengangs.

In einem Teilzeitsemester dürfen Sie höchstens 18 ECTS-Punkte einbringen. Im Falle einer Überschreitung dieser maximalen Punktezahl erfolgt eine entsprechend gestaffelte Höherstufung um entweder ein oder zwei Teilzeitsemester.

Nach jeweils zwei Teilzeitsemestern wird der erbrachte Umfang an ECTS Punkten stichtagsbezogen jeweils am 31.10. und 30.04 überprüft.

Der Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist bis zum Ende der Regelstudienzeit des jeweiligen Vollzeitstudiengangs in jedem Semester möglich. Studierende können sich in jedem Semester ohne Angabe besonderer Gründe in Teilzeit einschreiben.

Der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit ist nur möglich, sofern im bisher belegten Teilzeitstudiengang eine gerade Anzahl an Fachsemestern studiert wurde. Das bedeutet, Sie studieren mindestens zwei Fachsemester in Teilzeit, bevor ein Wechsel in ein Vollzeitstudium möglich ist.

Der Antrag auf Wechsel der Studienform(322.0 KB) kann von Beginn der Rückmeldefrist bis Einschreibeschluss des jeweiligen Semesters postalisch in der Studierendenkanzlei beantragt werden.

Fast alle grundständigen und weiterführenden Studiengänge sind in Teilzeit studierbar. Eine genaue Auflistung aller Teilzeitfähigen Studiengänge und -fächer finden Sie im Anhang der Ordnung für das Teilzeitstudium an der Universität Bamberg.

Studiengänge auf Abschluss Staatsexamen, Master, Magister Artium oder Diplom werden nicht als Teilzeitstudium angeboten, sind also nur regulär in Vollzeit studierbar.

Laut BayHIG (Art 79, Abs. 2) wird die Regelstudienzeit in besonderen Studienformen, zum Beispiel in Teilzeit, gesondert festgesetzt.

Zusätzlich wird in der Ordnung für das Teilzeitstudium in Bachelor- und Masterstudiengängen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg geregelt, dass: 

  • die maximal zulässige Zahl an ECTS-Punkten pro Teilzeitsemester 18 ECTS Punkte beträgt
  • Studierende können sich in jedem Semester ohne Angabe besonderer Gründe in Teilzeit einschreiben
  • Nach dem Wintersemester 2023/24 ist ein Wechsel vom Teilzeit- in das Vollzeitstudium nur möglich, wenn eine gerade Anzahl an Fachsemestern studiert wurde