Gremienarbeit der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI

Die Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI sind u.a. Teil des uniweiten Frauenbeirats sowie der Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule“ (FGH), um jegliche Belange von Frauen* und zur Gleichstellung zu diskutieren und ihre Interessen zu vertreten. Diese Gremien tagen regelmäßig im Semester und schaffen somit ein funktionierendes Netzwerk über die Fakultätsgrenzen hinaus.

Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule"

Bereits seit Gründung der Projektgruppe "Familiengerechte Hochschule" ist Professorin Ute Schmid als Gleichstellungsbeauftragte Wissenschaft WIAI Mitglied dieses Gremiums. Denn die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Karriere und Familienaufgaben ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Interessen, Probleme und Anregungen aller Angehörigen der WIAI bringen wir gerne in die Projektgruppe zur Diskussion und Beratung ein.

Frauenbeirat

Das zentrale Gremium der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft WIAI an der Universität ist der Beirat für Frauenfragen. Diesem gehören die Gleichstellungsbeauftragten der Universität, ihre Stellvertreterin, die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten sowie zwei gewählte studentische Vertreterinnen an.

Der Frauenbeirat trifft sich dreimal im Semester um anstehende Probleme, Fragen und Aktivitäten zu diskutieren. Diese Treffen sind universitätsöffentlich. Alle Interessierten sind ausdrücklich willkommen, an der laufenden Arbeit und Planung teilzunehmen.

Berufungsverfahren

Berufungsverfahren sind das zentrale Element der Zukunftsgestaltung einer Universität. Das Ziel aller am Berufungsverfahren beteiligten Personen ist es, die oder den Besten für die ausgeschriebene Stelle zu gewinnen. Ein transparentes Verfahren kann dabei helfen.
Das Bayerische Hochschulgesetz sieht Universitäten in der Pflicht, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Dort, wo Frauen unterrepräsentiert sind, ist ihr Anteil entsprechend zu erhöhen. Genauer geregelt wird dieser Auftrag im Bayerischen Hochschulpersonalgesetz (BayHSchPG), das in Artikel 18 die Besetzung von freien Stellen für Professorinnen und Professoren regelt. Die Berufungsverfahrensordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg spezifiziert die gesetzlichen Vorgaben und regelt Berufungsverfahren umfassend.
Für die Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern wird zu Beginn jedes Verfahrens eine Übersicht über die personelle Situation im zu besetzenden Fach erstellt, das sogenannte Screening. An der Erstellung dieser Übersicht ist auch die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte beteiligt.
Zusammenfassende Informationen sowie einen Info-Flyer zu Berufungsverfahren finden Sie auch auf den Webseiten der Universitätsgleichstellungsbeauftragten.