Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer
Die Höchststudiendauer kann gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung der Fakultät WIAI, §20 Abs 2, verlängert werden, wenn sie aus nicht von der/dem Studierenden zu vertretenden Gründen überschritten wird.
Die Höchststudiendauer kann gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung der Fakultät WIAI, §20 Abs 2, verlängert werden, wenn sie aus nicht von der/dem Studierenden zu vertretenden Gründen überschritten wird.