Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer

Die Höchststudiendauer kann gemäß Allgemeiner Prüfungsordnung der Fakultät WIAI, §20 Abs 2, verlängert werden, wenn sie aus nicht von der/dem Studierenden zu vertretenden Gründen überschritten wird. 

Antrag auf Verlängerung der Höchststudiendauer p1