Anrechnung

Anrechnung von Studienleistungen aus einem Vorstudium

Sie können sich im Bachelorstudiengang Islamischer Orient Studienleistungen aus dem Vorstudium eines einschlägigen Faches an einer anderen Universität anrechnen lassen. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie anerkennen lassen wollen.

  • Die Anrechnung der Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Bachelorstudiengang Islamischer Orient zu erfolgen.
  • Studiengangswechsler müssen die Anerkennung der erbrachten Leistungen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigen lassen. 

Für je 30 ECTS-Punkte angerechneter Prüfungsleistungen werden Sie von der Studierendenkanzlei um ein Fachsemester hochgestuft.

Auslandsstudium

Auch Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, können angerechnet werden. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt zunächst über die Fachvertreterinnen und Fachvertreter der am Studiengang beteiligten Fächer und dann über die Koordinatorin für Austauschprogramme an der Fakultät GuK. Wir unterstützen Sie auf jeden Fall!