Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft
Allgemeine Informationen
Beratungslehrkräfte beraten und informieren an Schulen z.B. bei der Wahl der Schullaufbahn oder von Fächern und Ausbildungsrichtungen, bei der Vorbereitung auf die Berufs- oder Studienwahl sowie bei Lern-, Leistungs- und Verhaltensschwierigkeiten (z.B. auch Mobbing, Konfliktvermittlung). Beratungslehrkräfte fungieren dabei oft als erste Ansprechpartner*innen für Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen bei verschiedensten Problemstellungen und müssen dann entscheiden, bei welchen Anliegen sie selbst beraterisch tätig werden und wann sie weiterverweisen (z.B. an Schulpsycholog*innen, an andere Berufsgruppen und Institutionen wie etwa Beratungsstellen).
Das Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft eröffnet keine eigenständige Laufbahn und ist kein eigenständiges “Lehramt” im engeren Sinne (wie z.B. Grundschul- oder Gymnasiallehramt), sondern erweitert das berufliche Profil von an öffentlichen bayerischen Schulen tätigen Lehrkräften um das Aufgabenfeld der Beratung. Das Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft ist somit eine Zusatzqualifikation, die sich sowohl an Studierende im Lehramtsstudium bzw. Studierende der Beruflichen Bildung wendet (dann als sog. “Grundständige Erweiterung”) als auch an bereits berufstätige Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Bayern (dann als sog. “Nachträgliche Erweiterung”). Allerdings ist das Erweiterungsstudium als Präsenzstudium mit überwiegend wöchentlichen Lehrveranstaltungen (überwiegend – aber nicht durchgängig – am Nachmittag ab 14 Uhr) angelegt, sodass es sich i.d.R. nur für Lehrkräfte aus dem näheren Umkreis von Bamberg mit ihrer Berufstätigkeit vereinbaren lässt.
Studienaufbau
Das Erweiterungsstudium umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 60 Leistungspunkten (LP = ECTS), die sich auf den Bereich der Psychologie (30 LP), den Bereich der Schulpädagogik (25 LP) und die Soziologie (5 LP) erstrecken. Es wird sehr empfohlen, das Erweiterungsstudium nicht vor dem 3. Fachsemester des ersten Lehramtsstudiums zu beginnen, damit Sie bereits über gewisse Grundlagen z.B. in Erziehungswissenschaft verfügen (das Erweiterungsstudium baut auf dem erziehungswissenschaftlichen Studium gemäß §32 der LPO I auf).

Informationen zu den fünf Modulen im schulpädagogischen Bereich des Studiums und zu aktuellen Lehrveranstaltungen finden Sie auf den Seiten des Kompetenzzentrums Beratung im schulischen Kontext (ZeBERA).
Im Bereich der Psychologie sind insgesamt vier Module mit jeweils zwei Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Die folgende Abbildung stellt einen idealtypischen Studienverlauf für die Psychologie-Lehrveranstaltungen verteilt auf 4 Semester dar. Es ist allerdings möglich, die Lehrveranstaltungen auf mehr als vier Semester zu verteilen, um die Studienbelastung pro Semester zu verringern. Im Modul “Pädagogisch-psychologische Diagnostik” erwerben Sie grundlegende diagnostische Kenntnisse und lernen neben Fragebogenverfahren z.B. zur Erfassung von Lern- und Leistungsmotivation oder dem schulischen Fähigkeitsselbstkonzept auch ausgewählte testdiagnostische Verfahren zur Bestimmung von Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit und Schulleistung (z.B. bzgl. Lesen, Schreiben, Rechnen) kennen. Das Modul “Pädagogische Psychologie” vertieft Ihr Wissen, dass Sie bereits im Lehramtsstudium erworben haben, hinsichtlich der Grundlagen von Lernprozessen und interindividuellen Differenzen sowie Einflussfaktoren und Moderatoren/Mediatoren von Lernen und Lernprozessen. Im Modul “Persönlichkeitspsychologie und Klinische Psychologie der Schule” lernen Sie insbesondere, Einflussfaktoren von Schulleistungsschwierigkeiten zu identifizieren und anhand theoretischer und empirischer Erkenntnisse besser zu verstehen. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über psychische Erkrankungen, die bei Schüler*innen häufiger vorkommen, um diese einordnen zu können und zu wissen, wie Sie im schulischen Rahmen unterstützend wirksam werden können. Das Modul “Beratungspsychologie und Einzelfallinterventionen” vertieft Ihre Beratungsexpertise im schulischen Kontext. Zudem wenden Sie Ihre bisher im Erweiterungsstudium erworbenen Kompetenzen nun gezielt auf Einzelfälle an, um bei diesen ein Erklärungsmodell für deren Schwierigkeiten zu erarbeiten und abzuleiten, wie konkrete Unterstützungsmaßnahmen in diesen Einzelfällen aussehen sollten.

Praktika und Hospitationen
Zusätzlich zu den oben dargestellten Lehrveranstaltungen ist ein vierwöchiges Praktikum an einer Einrichtung der staatlichen Schulberatung (z.B. Schulberatungsstelle Hof, Würzburg oder Nürnberg) abzuleisten. Dieses Praktikum dürfen Sie frühestens nach dem zweiten Semester des Beratungslehrkraft-Erweiterungsstudiums beginnen. Lehrkräfte nach dem 2. Staatsexamen, die Beratungslehkraft in der Nachträglichen Erweiterung studieren, dürfen das Praktikum berufsbegleitend an Ihrer Schule – betreut durch die dort tätige Beratungslehrkraft – absolvieren.
Ferner müssen in der Grundständigen Erweiterung vier Hospitationen (Dauer: jeweils 1 Woche; mind. je 20 besuchte Unterrichtsstunden) an verschiedenen Schularten absolviert werden, nämlich jeweils eine Woche:
- an einer öffentlichen oder geeigneten privaten Förderschule
- an einer öffentlichen Grund- oder Mittelschule
- an einer öffentlichen beruflichen Schule
- an einer öffentlichen Realschule
- an einem öffentlichen Gymnasium
Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum für die selbst studierte Schulart wird angerechnet, das heißt Sie müssen nur Hospitationen an den vier Schularten absolvieren, die Sie nicht studieren. Für Lehrkräfte nach dem 2. Staatsexamen, die Beratungslehkraft in der Nachträglichen Erweiterung studieren, entfallen die Hospitationen.
Einschreibe- bzw. Bewerbungsverfahren
Das Erweiterungsstudium Beratungslehrkraft ist zulassungsbeschränkt. Daher müssen Sie sich auf einen Studienplatz bewerben. Als Kriterium für die Zulassung wird die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung herangezogen; bereits im Schuldienst tätige Lehrkräfte erhalten eine Bonierung. Eine Zulassung ins erste Fachsemester erfolgt immer nur zum Wintersemester. Der Bewerbungszeitraum beginnt i.d.R. Mitte Mai und geht bis zum 15. Juli. Einzelheiten zur Bewerbung finden Sie immer ab etwa Mitte Mai hier: https://www.uni-bamberg.de/studium/interesse/bewerben/zulassungsverfahren/
Bei Fragen zum Bewerbungsprozedere und zu Formalitäten der Bewerbung wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei.
Weitere Informationen
Das aktuelle Modulhandbuch mit der Beschreibung aller Module (Psychologie, schulpädagogischer Bereich und Soziologie) finden Sie hier: https://www.uni-bamberg.de/abt-studium/aufgaben/modulhandbuecher/lehramtsstudiengaenge/modulhandbuecher-lehramtsstudiengaenge/
Die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.
VC-Kurs Beratungslehrkraft
Bitte schreiben Sie sich in den VC-Kurs "Beratungslehrkraft" ein. Hier finden Sie weitere Informationen zum Studium. Wir nutzen diesen Kurs auch, um aktuelle Informationen, die das Studium betreffen, bekannt zu geben.
Ansprechpersonen
Für den Bereich Psychologie und die Fachstudienberatung: Dr. Jan Peters (jan-hendrik.peters(at)uni-bamberg.de)
Für den schulpädagogischen Bereich: Dr. Christof Beer (zebera.zlb(at)uni-bamberg.de)
Für die Praktika: das Praktikumsamt in Hof