Bewerbung

Allgemeine Informationen

Der Studiengang "M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie" ist zulassungsbeschränkt. Die Zulassung erfolgt anhand der Abschlussnote des Bachelor-Abschlusses.

Eine Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie ist an der Universität Bamberg nur zum jeweiligen Wintersemester möglich.

Die Bewerbungsfrist startet am 15.5.2024 und endet am 01.07.2024.

Gemäß der Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen setzt der mit der Approbation zum / zur Psychotherapeut:in endende Studiengang M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie einen universitären Bachelor-Abschluss voraus (180 ECTS), der 83 ECTS umfasst, deren Inhalte in der PsychThApprO definiert sind. Weiterhin müssen berufspraktische Einsätze im Umfang von mindestens 13 ECTS in einer Einrichtung der Gesundheitsversorgung, in der Psychotherapeut:innen tätig sind, absolviert worden sein.

Die Aufnahme in den Studiengang M.Sc.Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie setzt folglich voraus, dass die in der PsychThApprO zur Approbation definierten Voraussetzungen für Bachelor-Studiengänge erfüllt sind (in der Regel durch erfolgreichen Abschuss eines polyvalenten Studienganges B.Sc. Psychologie mit entsprechender Kurswahl und Wahl der berufspraktischen Einsätze nachgewiesen). Die entsprechenden Regelungen sind §32 und dem Anhang der Fachprüfungsordnung zu entnehmen.

Orientiert an der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) ist die erfolgreiche Absolvierung eines Bachelorstudiengangs Psychologie und eines Studiengangs „M. Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie“ Voraussetzung für die Erteilung der Approbation als psychologische Psychotherapeutin bzw. als psychologischer Psychotherapeut. Diese wiederum ist Voraussetzung für eine eigenständige psychotherapeutische Tätigkeit und die Zulassung zur Weiterbildung als Fachpsychotherapeut:in.

Studiengangsspezifische Voraussetzungen

Folgende studiengangsspezifische Voraussetzungen müssen für den Zugang zum Masterstudiengang „Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie“ erfüllt werden:

Transcript of Records, in dem mindestens folgende Leistungen nachgewiesen werden:

  • 25 ECTS-Punkte in den folgenden Wissensbereichen: Allgemeine Psychologie unter Berücksichtigung von kognitiven Prozessen in den Bereichen Sprache, Lernen, Gedächtnis, Emotion und Motivation; differentielle Psychologie und Persönlichkeitspsychologie; Entwicklungspsychologie; Sozialpsychologie; biologische Psychologie; kognitiv-affektive Neurowissenschaften.
  • 4 ECTS-Punkte Grundlagen der Pädagogik für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten;
  • 4 ECTS-Punkte Grundlagen der Medizin für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten;
  • 2 ECTS-Punkte Grundlagen der Pharmakologie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten;
  • 8 ECTS-Punkte Lehre psychischer Störungen (Störungslehre);
  • 12 ECTS-Punkte psychologische Diagnostik;
  • 8 ECTS-Punkte Allgemeine Verfahrenslehre der Psychotherapie;
  • 2 ECTS Prävention und Rehabilitation im psychotherapeutischen Handeln;
  • 15 ECTS psychologische Methodenlehre;
  • 2 ECTS Berufsethik und Berufsrecht;
  • 11 ECTS berufspraktische Einsätze in Einrichtungen der psychosozialen Gesundheitsversorgung mit Betreuung durch approbierten psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten oder Psychotherapeutin.

Diese Nachweise können bis spätestens 3. September eines Jahres nachgereicht werden (Ausschlussfrist).

Gute Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens und der englischen Sprache sollten zu Beginn des Studiums des Masterstudiengangs Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie bereits vorhanden sein.

Das Abschlusszeugnis des entsprechenden Bachelor-Studienganges kann bis 3.9.24 nachgereicht werden oder, soweit das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, eine benotete Abschlussbescheinigung mit einer ausgewiesenen Gesamtnote, die dem Abschlusszeugnis zugrunde gelegt wird. Alle bereits vorliegenden Nachweise müssen mit der Bewerbung eingereicht werden.

Für das Vergabeverfahren besteht eine Bonierung, d.h. durch den nachweis bestimmter erbrachter Leistungen kann die in das Vergabeverfahren eingehende Bachelor-Note verbessert werden:

Die Gesamtnote entspricht der Durchschnittsnote des Erstabschlusses und kann wie folgt boniert werden, sofern ein Vergabeverfahren durchgeführt wird:

  • Nachweis über Kenntnisse im Bereich Gesundheitspsychologie im Umfang von 9 ECTS: um 0,2 Punkte;
  • Nachweis über ein übendes Seminar zu grundlegenden psychotherapeutischen Gesprächsführungstechniken, das Elemente der Selbstreflexion, Praxisanwendung (z.B. durch Rollenspiele) und Feedback durch Dozierende/Peers enthält: um 0,1 Punkte;
  • Nachweis eines einschlägigen Auslandsstudiums über wenigstens ein Semester; um 0,1 Punkte

Die Nachweise werden erbracht durch Vorlage eines Transcript of Records oder eines vergleichbaren beglaubigten Nachweises, aus dem eine Übersicht der absolvierten Module und Prüfungs- und Studienleistungen inklusive deren Noten und ECTS-Anzahl hervorgeht. Die für eine Bonierung erforderlichen Nachweise sind im Rahmen des Antrags auf Zulassung zum Studium einzureichen und können bis spätestens 3. September eines Jahres nachgereicht werden (Ausschlussfrist).

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt online und wird über die Studierendenkanzlei der Universität Bamberg abgewickelt.

Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen qualifizierenden Abschluss vorweisen können, legen Sie Ihrem Antrag bitte einen Nachweis  der  Studien-  und  Prüfungsleistungen  (Leistungsübersicht  bzw.  Transcript of  Records) bei.

 Formulare:

Die "Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs" ist verpflichtend der Bewerbung beizufügen (Ausnahme: Bachelor-Studium Psychologie an der Uni Bamberg absolviert).

Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums
und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs
(34.9 KB, 2 Seiten)(34.9 KB, 2 Seiten)(34.9 KB, 2 Seiten)

Modulinhalte BSc für die Anerkennung zum MSc Klinische Psychologie und Psychotherapie(19.0 KB, 2 Seiten)(19.0 KB, 2 Seiten)(19.0 KB, 2 Seiten)

Bewerbung von Studienplatzinteressierten mit Hochschulstudium im Ausland

Deutsche Bewerber:innen mit Hochschulabschluss im Ausland legen bitte alle Studiennachweise - gegebenenfalls mit deutscher oder englischer Übersetzung - als amtlich beglaubigte Kopie der Bewerbung bei. Wenn möglich, fügen Sie bitte eine Bestätigung über Ihre Abschlussnote oder Ihre aktuelle Durchschnittsnote bei.

Ausländische Bewerber:innen mit ausländischem Hochschulabschluss wenden sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei.

E-Mail: master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de

Für Zeugnisse, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch eine vereidigte Übersetzerin/einen vereidigten Übersetzer nötig. Außerdem müssen ausländische Zeugnisse und Notenübersichten grundsätzlich als amtlich beglaubigte Kopien vorgelegt werden. Es gibt aber länderspezifische Besonderheiten:

Österreich:
Zeugnisse und Notenübersichten mit Amtssignatur müssen nicht als beglaubigte Kopien per Post geschickt werden. Die Amtssignatur lässt sich bei Kopien nicht verifizieren. Bitte schicken Sie daher solche Zeugnisse mit Angabe Ihrer Bewerbungsnummer als Mail-Anhang direkt an master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de. Wenn Sie das Studium schon abgeschlossen haben und in Ihren Studienabschlussdokumenten die Gesamtnote nicht genannt ist, lassen Sie sich bitte von Ihrer Universität die Gesamtnote bescheinigen und schicken Sie uns diese im Original oder als beglaubigte Kopie.

Niederlande:
Niederländische Hochschulen erstellen für Ihre Studierenden manchmal Bescheinigungen, die mit einer digitalen Unterschrift und einem digitalen Stempel versehen sind. Diese sind jedoch nicht von einer einfachen Kopie zu unterscheiden und werden daher von uns nicht akzeptiert. Aus diesem Grund ist auch eine beglaubigte Kopie einer solchen Bescheinigung nicht möglich, da bei einer Beglaubigung bestätigt werden muss, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Bitte achten Sie also darauf, dass Sie von Ihrer Hochschule Dokumente mit originaler Unterschrift und originalem Stempel/Siegel bekommen.

Für die Umrechnung der Gesamtnote verwenden wir die modifizierte bayerische Formel. Als Maximalnote verwenden wir die 9. Die Mindestbestehensnote ist allgemein die 6, aber diese kann den Bereich von 6,4 bis 5,5 umfassen. Bitte achten Sie daher darauf, dass – sofern Sie das Studium schon abgeschlossen haben - in Ihren Bewerbungsunterlagen das von Ihrer Hochschule verwendete Notensystem mit der genauen Mindestbestehensnote enthalten ist.

Weitere Länderspezifische Besonderheiten finden Sie hier: /studium/interesse/bewerben/bewerbung-fuer-einen-masterstudiengang/bewerbungsunterlagen/abschluss-auslaendische-hochschule.

Bei Fragen zu Bewerbungsunterlagen und zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich gerne an master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de.

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Infos für Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Studieninteressierte mit Behinderung oder chronischer Krankheit können bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang Sonderanträge stellen, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen helfen sollen.

Bei Fragen hierzu hilft Ihnen die Kontaktstelle Studium und Behinderung gerne weiter!