Learning Agreements und Anrechnungen

Wir empfehlen grundsätzlich allen Studierenden unserer betriebswirtschaftlichen Studiengänge ein Auslandsstudium mit einem oder zwei Semestern. Für die Bachelorstudierenden IBWL ist ein zweisemestriges Auslandsstudium verpflichtend.

Dabei wird das Absolvieren von Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Universitäten von den betriebswirtschaftlichen Lehrstühlen gerne unterstützt. Eine Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen für das Bamberger Prüfungsprogramm setzt allerdings voraus, dass die Gleichwertigkeit der Leistungen gewährleistet und geprüft wird.

Bitte denken Sie deshalb daran, vor Antritt Ihres Auslandsstudiums durch den Abschluss von sog. Learning Agreements (LA) sicherzustellen, dass die im Ausland erbrachten Leistungen auch nach Rückkehr für Ihr Studium angerechnet werden können. Solche LA sind also schriftliche Vereinbarungen mit Prüferinnen bzw. Prüfern über die Anrechnung von im Ausland erfolgreich absolvierten Leistungen. Sobald Ihr Auslandsstudienplatz feststeht, können Sie solche LA abschließen.

Bitte beachten Sie, dass für den Abschluss von LA jeder Lehrstuhl grundsätzlich selbst zuständig und verantwortlich ist. Auf den Internetseiten der Lehrstühle finden Sie die erforderlichen Informationen zur Vorgehensweise.

Sollten sich während des Auslandsaufenthaltes relevante Änderungen ergeben, die für das abgeschlossene LA von Bedeutung sind, ist es zwingend erforderlich, dass Sie mit dem betroffenen Lehrstuhl Kontakt aufnehmen. Wenn Sie dies nicht tun, riskieren Sie unter Umständen, dass die erbrachte Leistung nicht angerechnet werden kann.

Nach Rückkehr aus dem Ausland und dem Erhalt des Zeugnisses der Auslandshochschule suchen Sie bitte zur Bestätigung der Leistung jeweils wieder die Lehrstühle auf, mit denen Sie ein LA abgeschlossen haben. Wenn Sie alle bestätigen Anrechnungen eingesammelt haben, reichen Sie diese bitte dem zuständigen Prüfungsausschuss für die betriebswirtschaftlichen Studiengänge zur Anrechnung ein. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen des Prüfungsausschusses, u.a. hinsichtlich der geltenden Fristen.

Gerne können Sie sich auch bei der Fachstudienberatung über allgemeine Fragen zum Auslandsstudium und über den Abschluss von LA sowie zur Anrechnung von Leistungen informieren. Weitere wichtige Informationen zum Auslandsstudium finden Sie insbesondere hier