Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen in Deutschland

Sie können sich Prüfungsleistungen, die Sie an einer anderen Hochschule in Deutschland erbracht haben, für Kurse unseres Lehrstuhls anrechnen lassen. Bitte prüfen Sie vorher, ob eine inhaltliche Übereinstimmung mit den Kursen unseres Lehrstuhls besteht. Auf Antrag prüfen wir die Gleichwertigkeit nach Inhalt, Umfang und Anforderungen. Bitte reichen Sie dafür folgende Unterlagen ein (per Mail):

  • Beschreibung der Kursinhalte (inkl. Zeitumfang, Prüfungsart und –dauer, ECTS-Credits) des Kurses der anderen Hochschule
  • Antrag zur Prüfung der Gleichwertigkeit (vollständig ausgefüllt)
  • Zeugniskopie
  • Anrechnungsantrag (zu finden auf der Homepage des Prüfungsausschusses)

Den Antrag zur Prüfung der Gleichwertigkeit (für Prüfungsleistungen innerhalb Deutschlands) finden Sie hier(21.1 KB, 1 Seite). Den Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie zum Download auf der Webseite des Prüfungsausschusses.

Bei inhaltlichen Fragen und mit Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an Christoph Brielmaier oder Stefanie Ulschmid.