Learning Agreements und Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland und bei Hochschul- oder Studiengangswechsel

Auf dieser Seite können Sie sich über die Vorgehensweise sowie über die notwendigen Unterlagen informieren, die Sie zum Abschluss eines Learning Agreements sowie einer Anerkennung von Studienleistungen am Lehrstuhl für BWL, insb. Supply Chain Management benötigen.

Was ist ein Learning Agreement?
Ein Learning Agreement ist Voraussetzung für die Anrechnung von einer oder mehrerer im Ausland erbrachter Studienleistungen. Es entspricht einer Absichtserklärung, nach Ihrer Wiederkehr einem Anrechnungsantrag zuzustimmen. Gleichzeitig entsteht daraus kein Anrechnungsanspruch, da erst nach Ihrer Rückkehr anhand der tatsächlich vermittelten Inhalte eine vollständige Äquivalenzprüfung möglich wird.

Was ist der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen?
Um die von Ihnen im Ausland (oder anderen Hochschulen im Inland) erbrachten Prüfungsleistungen an der Universität Bamberg anrechnen zu lassen, müssen Sie diesen Antrag nach Ihrem Auslandsaufenthalt (oder Hochschulwechsel) ausfüllen. Auf diesem bescheinigt Ihnen der zuständige Mitarbeiter des Lehrstuhls die Gleichwertigkeit der Prüfungsleistung und Fehlleistungen sowie Praktikumsleistungen und Studienzeiten.

Wie kann ich bei einem Hochschul- oder Studiengangswechsel meine vorherigen Leistungen anrechnen lassen?
Lesen Sie hierzu bitte die Informationen auf den Seiten des Prüfungsausschusses Betriebswirtschaftslehre, Europäische Wirtschaft, Internationale Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik

Der Abschluss eines Learning Agreements ist möglich, wenn die im Ausland geplanten Veranstaltungen äquivalent zu angebotenen Veranstaltungen an der Universität Bamberg sind. Diese Äquivalenzbeurteilung erfordert eine Einzelfallprüfung.

Hierfür schreiben Sie eine E-Mail an Frau Fischer mit folgendem Inhalt:

  • Nennung der Veranstaltungen des Lehrstuhls, für die ein Learning Agreement vereinbart werden soll
  • Kursbeschreibungen (in Deutsch oder Englisch, als PDF oder Link auf die Homepage der ausländischen Universität) der betreffenden ausländischen Lehrveranstaltungen inkl. Angabe der Gesamt-LV-Stunden (=SWS multipliziert mit der Anzahl der Semesterwochen), sowie Informationen über das Niveau der Kurse (Bachelor- oder Masterkurse), die Prüfungsart und –dauer
  • Bitte um Vereinbarung eines Sprechstundentermins

Mithilfe dieser Angaben ist eine inhaltliche Vorabprüfung möglich. Sollten weitere Unterlagen nötig sein, wird Frau Fischer Sie bitten, diese nachzureichen.

 Zum Sprechstundentermin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • ein von Ihnen vorausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular für Learning Agreements(38.3 KB, 1 Seite)

Bitte beachten Sie: Wie viele ECTS-Credits (Bachelor/Master) Sie im Höchstfall durch ausländische Studien- und Prüfungsleistungen ersetzen können, ist in den einzelnen Prüfungsordnungen (Bachelor-, und Masterstudiengänge) geregelt. Diese finden Sie auf den Seiten der SOWI-Fakultät.

Nicht selten kommt es vor, dass sich vor Ort Änderungen des Lehrveranstaltungsangebots an der ausländischen Hochschule ergeben oder durch zeitliche Überschneidungen von Veranstaltungen die Teilnahme an Kursen nicht möglich ist.

In diesem Falle nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt mit Frau Fischer auf, um die Änderungen zu besprechen. Sollte kein äquivalenter Ersatz gefunden werden können, ist das abgeschlossene Learning Agreement möglicherweise hinfällig. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, frühzeitig auf uns zuzukommen.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Sprechstundentermin mit Frau Fischer um einen Antrag auf Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen und zu erfahren ob weitere, nicht unten genannte, Dokumente für eine Anrechnung erforderlich sind.

Bringen Sie dann zum Sprechstundentermin folgende Unterlagen mit:

  • Ihr, vor Ihrem Auslandsaufenthalt, abgeschlossenes Learning Agreement
  • Originalzeugnis der im Ausland erbrachten Leistungen (Transcript of Records)
  • von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen
  • ggf. weitere erforderliche Unterlagen

Letzter Schritt: Die vom Lehrstuhl geprüften Unterlagen reichen Sie beim Prüfungsausschuss zur Anrechnung für Ihr Studium ein. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen gemäß Aushang/Homepage des Prüfungsausschusses.