FAQ - Häufig gestellte Fragen

Vorlesungen, wie beispielsweise „Grundlagen des Innovationsmanagements“ im Bachelorstudium, erfordern keine Anmeldung.

Seminaristischer Unterricht und Seminare im Bachelor- sowie im Masterstudium benötigen grundsätzlich eine Anmeldung über FlexNow. Die für das aktuelle Semester geltenden Anmeldetermine bitten wir der Homepage des Lehrstuhls zu entnehmen. Sollten Sie eine Zusage zu einem unserer Kurse erhalten haben, ist darüber hinaus zwingend eine Anmeldung zur Prüfungsleistung über FlexNow erforderlich. Die Anmeldungsfrist hierzu wird in der Zulassungsemail sowie im ersten Veranstaltungstermin bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass beide Anmeldefristen Ausschlussfristen sind, weshalb grundsätzlich keine Nachmeldungen nach diesem Termin vorgenommen werden. Sollten Sie technische Schwierigkeiten bei der Kursanmeldung haben (bspw. wenn ein Studiengangwechsel noch nicht in FlexNow erfasst ist), wenden Sie sich bitte während der o.g. Fristen per E-Mail an das Lehrstuhlsekretariat.

Sollte die Zahl der Anmeldungen für eine der o.g. Veranstaltungen die maximale Kapazität des Kurses überschreiten, muss gemäß den aktuell vorliegenden universitären Bestimmungen in der Satzung zur Festlegung der Kriterien für die Aufnahme von Studierenden in Lehrveranstaltungen von Bachelor- und Masterstudiengängen vom August 2011 (http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/verwaltung/justitiariat/Rechtsgrundlagen/Interne_Regelungen/Lehrveranstaltungszulassungssatzung.pdf) ein Auswahlverfahren durchgeführt werden. Gemäß dieser Satzung erfolgt die Auswahl nach der Notwendigkeit des Besuchs der Lehrveranstaltung im Hinblick auf den Studienfortschritt unter Berücksichtigung der Regelstudienzeit. Über die Zulassung zur Lehrveranstaltung werden Sie spätestens ca. eine Woche nach Anmeldefrist per E-Mail informiert.

Die Prüfungstermine für die zentral organisierten Prüfungen unseres Lehrstuhles finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes (bitte beachten Sie, dass auch kurzfristige Änderungen möglich sind!). Die Prüfungstermine für vom Lehrstuhl dezentral organisierte Klausuren, genauso wie die Abgabe von Seminararbeiten und deren Präsentationen, werden hingegen individuell im Kurs bekannt gegeben.

Antrag auf Vorkorrektur

In begründeten Fällen können Sie einen Antrag auf Vorkorrektur Ihrer Klausur stellen. Begründete Fälle sind beispielsweise Drittversuch, Auslandsaufenthalt, BaFöG-Antrag oder Studienplatzwechsel. Nicht begründete Anträge können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Senden Sie den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem betreffenden Klausurtermin per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhls. Aus dem Antrag müssen folgende Informationen hervorgehen: Titel der Klausur, Name, Matrikelnummer sowie eine aussagefähige Begründung des Antrags.

Sie erhalten eine kurze Bestätigung über die Annahme oder Ablehnung des Antrags. Bitte schreiben Sie zudem am Tag der Klausur „Vorkorrektur“ auf den Umschlag Ihrer Klausur.

Antrag auf Nachkorrektur

Sollten Sie begründete Einwände gegen die Korrektur einer Klausur haben, besteht die Möglichkeit einen schriftlichen Antrag auf Nachkorrektur zu stellen.

Gründe für einen Antrag auf Nachkorrektur sind beispielsweise die falsch addierte Gesamtpunktzahl, eine nicht korrigierte Teilaufgabe oder eine aus Ihrer Sicht inhaltlich falsche Korrektur. Eine Begründung muss vollständig mit Aufgabennummer und dem konkreten Sachverhalt angeführt werden.

Der Antrag auf Nachkorrektur ist per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhles zu stellen. Für den Schriftverkehr sind seitens der Antragsteller ausschließlich die jeweiligen studentischen Email-Adressen an der Universität Bamberg und keine privaten Email-Accounts zu nutzen.

Der Antrag auf Nachkorrektur ist unverzüglich nach Einsichtnahme, spätestens jedoch innerhalb von 3 Wochen nach dem letzten Tag der Einsichtnahme an den Lehrstuhl zu richten. Aus dem Antrag müssen folgende Informationen hervorgehen: Titel der Klausur, Name, Matrikelnummer sowie eine Begründung des Antrags. Nachträgliche Nachkorrekturanträge (nach der 3-Wochenfrist) werden nur bei Vorliegen triftiger Gründe gewährt.

Die Klausurkorrektur wird daraufhin von unserer Seite überprüft. Nach Abschluss der Nachkorrektur erhalten Sie eine Nachricht an Ihre E-Mail Adresse mit dem Ergebnis der Überprüfung.

Die gleichen Regelungen gelten auch im Rahmen von Hausarbeiten. In diesem Fall muss der begründete Antrag auf eine Nachkorrektur bzw. die Anfrage nach einem Feedbacktermin spätestens 3 Wochen nach Notenbekanntgabe am Lehrstuhl eingegangen sein.

Ersatzprüfungsleistung für Austauschstudierende

Für Austauschstudierende, die an den zentral vom Prüfungsamt organisierten Klausurterminen nicht teilnehmen können, kann in bestimmten Fällen eine Ersatzprüfungsleistung zu einem früheren Zeitpunkt angeboten werden. Ein Antrag auf Ersatzprüfungsleistung wird einzelfallspezifisch geprüft und nur in begründeten Fällen gestattet, bspw. wenn der reguläre Klausurtermin nach Beginn des Folgesemesters der Heimatuniversität stattfindet.

Senden Sie den Antrag bis spätestens 31.05. im Sommersemester bzw. 30.11. im Wintersemester per E-Mail an das Sekretariat des Lehrstuhles. Aus dem Antrag müssen folgende Informationen hervorgehen: Titel der Klausur, Name, Matrikelnummer sowie eine aussagefähige Begründung des Antrags.

Es gibt an diesem Lehrstuhl sowohl eine Formatvorlage als auch einen Leitfaden mit wichtigen Hinweisen zur Bearbeitung von Abschlussarbeiten. Beide Dokumente finden Sie hier. Die Dokumente sind verbindlich für die Anfertigung von Arbeiten an diesem Lehrstuhl und betreffen auch schriftliche Seminararbeiten.

Alle unsere Veranstaltungen werden s.t. abgehalten.

Detaillierte Informationen zum Prozess der Erstellung einer Bachelor- oder Masterarbeit an unserem Lehrstuhl mitsamt den erforderlichen Dokumenten sind auf der folgenden Seite sowie in unserem Downloadbereich verfügbar.

Die Anfertigung einer Abschlussarbeit an unserem Lehrstuhl erfordert den Besuch des BA/MA-Seminars. Die BA/MA-Scheine anderer BWL Lehrstühle werden nur in Ausnahmefällen anerkannt.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, parallel zu Ihrer Abschlussarbeit am BA/MA-Seminar teilzunehmen, besteht die Möglichkeit einer Disputation, sofern diese von Ihrer Prüfungsordnung vorgesehen ist. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen (z.B. Auslandsaufenthalt) genehmigt.

Im Fall der Disputation ist eine 20-minütige Präsentation vorgesehen, in welcher vom Studierenden die Inhalte der Abschlussarbeit vorgestellt werden. Neben einer Beschreibung der Methodik und den Kernergebnissen sollte dabei auch eine kritische Auseinandersetzung mit den Inhalten von Seiten der Studierenden erfolgen. Im Anschluss an die Präsentation findet eine 10-minütige Fragerunde statt.

Die Präsentationsfolien (Formatvorlage) müssen spätestens zwei Werktage vor dem Disputationstermin an Ihren Betreuer gesendet werden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine Änderungen mehr an den Folien vorgenommen werden.

Eine Disputation findet spätestens 14 Tage nach Abgabe der Abschlussarbeit statt.

Bei Problemen beim Verschicken von Anhängen über mailex.uni-bamberg.de gibt es zur Lösung verschiedene Workarounds:

  • In der Anmeldemaske das Häckchen bei "Outlook Web App Light verwenden" setzen
  • Verwenden des Browsers Internet Explorer
  • Lokalen Client installieren (empfehlenswerte Möglichkeit; hier wird das E-Mail-Konto lokal in Outlook oder Thunderbird eingebunden; eine entsprechende Anleitung finden Sie hier)