Qualifikationsziele

Der Masterstudiengang Steuerberatung (Weiterbildungsmaster) wird an der Fakultät Sozial- und Wirtschaftswissenschaften angeboten und soll insbesondere auf einen Beruf in der Steuerberatung vorbereiten. Die für den Berufszugang notwendige Steuerberaterprüfung soll dabei inhaltlich mit einbezogen werden, so dass neben den wissenschaftlichen Methodenkenntnissen auch umfangreiche steuerliche Fachkenntnisse sowie Berufsfertigkeiten zu vermitteln sind.

Das Berufsfeld Steuerberatung ist überwiegend auf die sog. Vorbehaltsaufgaben ausgerichtet, die über 90 % der Honorareinnahmen einer StB-Kanzlei abbilden. Daneben tritt zunehmend die Betriebswirtschaftliche Beratung, die derzeit häufig noch in rechnungslegungsnahen Bereichen erfolgt (z. B. Finanzierung, Controlling), zunehmend aber auch in andere betriebswirtschaftliche Bereiche ausgeweitet wird (IT, Digitalisierung, Personalwesen). Dementsprechend werden auch Module zur Betriebswirtschaftlichen Beratung integriert, um die Studierenden auf die erwarteten zukünftigen Entwicklungen des Berufes vorzubereiten. Gleichermaßen ist in der gewerblichen Wirtschaft die Verbindung der steuerlichen Kompetenzen mit den einzelnen betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen des Unternehmens von entscheidender Bedeutung.

Der Masterstudiengang Steuerberatung führt zu einem berufs- und forschungsqualifizierenden universitären Abschluss. Das Studium soll die Fähigkeit vermitteln, steuerliche Probleme mit wissenschaftlichen Methoden vertiefend zu analysieren sowie selbständig innovative Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Der zweijährige Masterstudiengang vermittelt detaillierte Kenntnisse, um einerseits qualifizierte und anspruchsvolle Einsatzmöglichkeiten in der beruflichen Praxis zu schaffen und andererseits zu eigener Forschungsarbeit zu befähigen.

Zu den einzelnen Qualifikationszielen ...

Wissenschaftliche Befähigung

Absolventinnen und Absolventen des weiterbildenden Masterstudiums Steuerberatung sind nach Besuch der fachwissenschaftlichen Module in der Lage,

  • ... Modelle und Theorien der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen wissenschaftlich einzusetzen und zu evaluieren,
  • ... unter begründeter Anwendung konkreter Forschungsmethoden (qualitative und quantitative ökonomische Analyse des Rechts) komplexe Probleme mit steuerlichem Fokus vertiefend zu analysieren sowie selbständig innovative Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten,
  • ... komplexe Probleme mit steuerlichem Fokus hinsichtlich aktueller Diskurse kritisch zu reflektieren, z.B. aktuelle Fragen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre im Rahmen von Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen und zur Internationalen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung,
  • ... unter Anwendung qualitativer oder quantitativer Methoden wissenschaftlich fundiert fachliche Fragestellungen zu bearbeiten, Entscheidungsalternativen aufzuzeigen und unter Berücksichtigung möglicher Konsequenzen kritisch auszuwählen – wie sie z.B. im Rahmen von empirischen Analysen, quantitativen und qualitativen Belastungsvergleichen oder Paperanalysen, aber auch durch praktische Anwendung gezeigt haben,
  • ... eine umfangreiche Forschungsarbeit im Themengebiet der Steuerberatung in einem vorgegebenen Zeitrahmen eigenständig zu erarbeiten, indem sie erlerntes Fachwissen unter Verwendung selbstständig ausgewählter und begründeter wissenschaftlicher Methoden auf eine eigens hergeleitete Forschungsfrage unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis anwenden, wie sie in ihrer Abschlussarbeit gezeigt haben.

Befähigung zur qualifizierten Erwerbstätigkeit

Absolventinnen und Absolventen des weiterbildenden Masterstudiums Steuerberatung sind nach Besuch der fachwissenschaftlichen Module in der Lage,

  • ... unbekannte, komplexe steuerliche Fragestellungen unter Berücksichtigung verschiedener Steuerarten mit interpersonellen Auswirkungen im Mehrperiodenmodell mit wissenschaftlichen Methoden unter Heranziehung von Gesetzen zu analysieren und Lösungskonzepte zu entwickeln. Dies entspricht im besonderen Maße der Befähigung zur Steuerdeklaration und zur Steuerplanung.
  • ... de lege lata Steuerwirkungen zu identifizieren und de lege ferenda Vorschläge für die Weiterentwicklung des steuerlichen Normenrahmens zu konzeptionieren. Dies bedingt neben der einzelwirtschaftlichen eine gesamtwirtschaftliche Sicht der Steuerwirkungen.
  • ... auch grenzüberschreitende Sachverhalte steuerlich zu analysieren und zu beurteilen sowie in der Rechenschaftslegung abbilden zu können. 
  • ... aus ihrem Portfolio relevanter Forschungsmethoden und -strategien, die entsprechenden wissenschaftlichen Methoden auszuwählen und zur selbständigen Lösung komplexer betriebswirtschaftlicher Probleme mit steuerlichem Fokus anzuwenden, z.B. Besteuerung internationaler Unternehmensaktivitäten.
  • ... im Rahmen der Betriebswirtschaftlichen Beratung mandantenbezogene Fragestellungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlichen Methodenwissens selbständig zu analysieren und Lösungskonzepte zu entwickeln.

Persönlichkeitsentwicklung

Absolventinnen und Absolventen des weiterbildenden Masterstudiums Steuerberatung

  • ... können ihre eigenen Fähigkeiten realistisch einschätzen, haben ein berufliches Selbstbild entwickelt und konkrete Vorstellungen, wie sie sich beruflich weiterentwickeln möchten,
  • ... können, wie sie im Rahmen von Seminaren und seminaristischem Unterricht gezeigt haben, fundiert kommunizieren und argumentieren, Probleme aus dem Bereich der Steuerberatung sowohl alleine als auch im Team betrachten, im Team Verantwortung übernehmen und Beteiligte unter der Berücksichtigung der jeweiligen Gruppensituation zielorientiert einbinden,
  • ... haben im Rahmen von Gruppenarbeiten gezeigt, dass sie mögliche Konfliktpotentiale erkennen und konstruktive Lösungen finden können,
  • ... können sich die wissenschaftliche und praktische Entwicklung des Faches auch nach dem Abschluss des Studiums durch eigene Weiterbildung selbständig aneignen,
  • ... haben mit dem erfolgreichen Abschluss des weiterbildenden Masterstudiums gezeigt, dass sie sich parallel zu einer beruflichen (Teilzeit-)Tätigkeit weiterbilden können,
  • ... können die Bedeutung des Berufstands des Steuerberaters als Organ der Rechtspflege einordnen und bewerten.
  • ... können sich auf Basis der gesellschaftlichen Wertediskussion in die Weiterentwicklung des Steuerrechts einbringen.
  • ... können durch die Beschäftigung mit steuerlichen Themen aktuelle gesellschaftliche Diskurse (z. B. zu einer nachhaltigen Gesellschaftsentwicklung) kritisch beurteilen und sich in Form eigener Beiträge zu diesen Fragen einbringen.
  • ... haben im Rahmen der Einbeziehung des gesellschaftlichen Hintergrunds der Fachdisziplin (z.B. Steuermoral; transparente Rechenschaftslegung) eine kritische und reflektierende Sichtweise verinnerlicht, so dass sie gesellschaftliche Prozesse kritisch, reflektiert sowie mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischem Gemeinsinn maßgeblich mitgestalten können.