Ablaufplan: Wann? Was? Wer?

Im folgenden finden Sie Informationen zum Abschluss von Learning Agreements und zur Anrechnungen von Leistungen aus dem geplanten Auslandsstudium. Im Einzelnen geht es dabei um folgende Fragen:

  • Was muss ich tun, wenn ich Learning Agreements zu einem Auslandsstudienplatz abschließen möchte?
  • Was ist zu Learning Agreements während des Auslandsaufenthalts zu beachten?
  • Wie gehe ich nach Beendigung meines Auslandsstudiums zur Anrechnung von Prüfungsleistungen weiter vor?


Grundsätzlich übernimmt jeder Lehrstuhl und jede Prüferin bzw. jeder Prüfer den Abschluss von Learning Agreements (LAs) und die Anrechnungsvorbereitung nach Rückkehr aus dem Ausland selbst.

Hier und auf den folgenden Seiten zum Auslandsstudium erhalten Sie allgemein für Sie interessante Informationen, auch solche zum Vorgehen einzelner Lehrstühle bei LAs und Anrechnungen, soweit wir für diese Seiten Informationen erhalten haben.

Folgende Lehrstühle koordinieren ihr Vorgehen zu LAs und Anrechnungen:

  • Univ.-Prof. Egner, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebliche Steuerlehre
  • Univ.-Prof. Oehler, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbes. Finanzwirtschaft

Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Dipl.-Kfm. Dipl.-Hdl. Daniela Wilhelm-Oehler (möglichst per E-Mail: daniela.wilhelm-oehler(at)uni-bamberg.de).
Zuvor lesen und beachten Sie aber bitte die folgenden allgemeinen Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen!

Beachten Sie bitte, dass nur pdf files bearbeitet werden!

Schritt 1: Auslandsplatz steht fest

  • Studierende, die ein Learning Agreement (LA) abschließen möchten legen einen Nachweis der Zusage über einen Studienplatz an einer Gasthochschule im Ausland vor.
  • Bitte fügen Sie alle Syllabi, für die eine Überprüfung für Learning Agreements zu Bamberger Teilprüfungen/Modulen durchgeführt werden soll, insgesamt in ein gemeinsames pdf file und senden Sie es per E-Mail.
  • Diesem pdf file stellen Sie bitte eine Seite voran, auf der Sie konkrete Vorschläge machen, welcher Auslands-Syllabus/-Kurs für welche/s Bamberger Teilprüfung/Modul überprüft werden soll.
  • Bitte beachten Sie, dass die Kurse/Syllabi des Auslands einige Mindestanforderungen erfüllen müssen, damit eine Überprüfung stattfinden kann: ausführliche inhaltliche Beschreibung, nachvollziehbare Angaben zum Prüfungsumfang und zur Prüfungsart, die Semesterwochenstunden (SWS), die erzielbaren ECTS-Credits (bei anderen Angaben zur Workload oder Gewichtung muss eine entsprechende offizielle Erklärung der Auslandshochschule beigefügt werden, aus der eine sinngemäße Angabe zu den ECTS-Credits ersichtlich ist).
  • Die Syllabi müssen den offiziellen Stellen der Auslandshochschule entstammen und in Englisch oder Deutsch abgefasst sein. Syllabi in anderen Sprachen sind im Original vorzulegen und mit einer nachvollziehbaren korrekten Übersetzung ins Deutsche oder ins Englische zu versehen.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass nur mit diesen minimalen Unterlagen eine Prüfung Ihres Anliegens vorgenommen werden kann.

Schritt 2: Bearbeitung und Prüfung

  • Sind die Unterlagen vollständig, werden diese zur Prüfung an die zuständigen PrüferInnen/Lehrstühle weitergeleitet.
  • Die Entscheidung über ein LA liegt stets bei den PrüferInnen/Lehrstühlen, die die Bamberger Teilprüfung/das Bamberger Modul, für das Sie ein LA haben möchten, anbieten. Es ist also nicht die Koordinatorin Frau Wilhelm-Oehler, die über ein LA entscheidet!
  • Nach Rückmeldung durch die zuständigen PrüferInnen/Lehrstühle erhalten Sie per E-Mail eine Nachricht, über die Zustimmung oder Ablehnung.
  • Im Falle der Zustimmung füllen Sie bitte das entsprechende Formular über die Vereinbarung von Learning Agreements (das Formular finden Sie hier(63.9 KB, 1 Seite)) vollständig aus und lassen dieses Frau Wilhelm-Oehler zukommen.
  • Sobald das Formular unterschrieben ist, erhalten Sie per Mail die Information, wo Sie das Formular abholen können.
  • Während des Auslandsaufenthalts: Sollten sich während Ihres Auslandsaufenthaltes nachweislich Änderungen ergeben (z.B. Kurse werden nicht mehr angeboten oder sind nicht belegbar, Kursinhalte ändern sich gegenüber den eingereichen Unterlagen), wenden Sie sich bitte wieder direkt an Frau Wilhelm-Oehler, aber bitte nicht an die beiden PrüferInnen/Lehrstühle. Mindestanforderungen und Vorgehensweise wie oben.

Schritt 3: Nach Ende des Auslandsaufenthalts

  • Sofern Sie sich Leistungen aus einem LA anrechnen lassen möchten, kommen Sie bitte nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland mit dem Original und einer Kopie Ihres Auslandszeugnisses (alternativ: beglaubigte Kopie) und dem komplett ausgefüllten Formular zur Anrechnung (siehe Homepage Prüfungsausschuss) bei Frau Wilhelm-Oehler vorbei.
  • Sie bestätigt dann, soweit gegeben, die Richtigkeit der Angaben.
  • Sie geben diese Unterlagen dann zur Anrechnung an den zuständigen Prüfungsausschuss weiter (Anrechnungsfristen beachten!).