Mobility Window F&A

Jede bzw. jeder Studierende kann ausnahmsweise Leistungen im Umfang von insgesamt maximal bis zu 12 ECTS-Punkten in der Modulgruppe „Methoden und Forschung“ als modulgruppenäquivalent einbringen (sog. „Mobility Window“); der Bereich „Methoden und Forschung aus Finance & Accounting“ bleibt von dieser Regelung ausgenommen. 
Für die Inanspruchnahme dieser Regelung zum Mobility Window ist ein Antrag an den Prüfungsausschuss erforderlich. Der Nachweis der Leistungen erfolgt i.d.R. durch Vorlage des Transcript of Records im Original oder in beglaubigter Kopie. Ferner ist ein Anrechnungsformular einzureichen.

Das Mobility Window für Auslandsaufenthalte ist hier(76.1 KB, 1 Seite) geregelt.