Open Access-Policy - Offener Wissenszugang
1. Präambel
Als Teil von Open Science ist Open Access eine zukunftsweisende Strategie der Wissenschaftskommunikation. In Verbindung mit entsprechenden Nutzungsrechten ermöglicht der freie und direkte Zugang zu wissenschaftlichen Inhalten die volle Nutzbarkeit von Forschungsergebnissen in Forschungsumgebungen und Wissenschaftsnetzwerken.
Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg bekennt sich zu den in der „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ beschriebenen Open-Access-Prinzipien. Gemäß ihrem Leitbild gehört es zu ihrem Selbstverständnis, das an der Universität entstandene Wissen umfassend, nachhaltig und ohne Einschränkungen für die Gesellschaft und die Wissenschaftsgemeinschaft zugänglich zu machen.
Zusätzlich zu dieser gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Verantwortung erhöht Open-Access-Publizieren die Sichtbarkeit von Forschungsergebnissen und verdeutlicht die Leistungsfähigkeit der Universität.
Die Angehörigen der Otto-Friedrich-Universität publizieren eigenverantwortlich unter Einhaltung anerkannter Regeln und Standards, insbesondere der „Leitlinie zur Sicherung der Forderungen guter wissenschaftlicher Praxis an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg“ sowie der Richtlinie zur Universitätsbezeichnung (Affiliation). Dazu gehört eine sorgfältige, an fachspezifischen Qualitätsstandards orientierte Auswahl des Publikationsorgans sowie das Streben nach größtmöglicher öffentlicher Verfügbarkeit der eigenen Ergebnisse, wie sie im Open Access realisiert wird.
Diese Open-Access-Policy ist Teil der Open-Science-Policy der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und spezifiziert diese hinsichtlich des offenen Zugangs zu wissenschaftlichen Inhalten. Alle in der Open-Science-Policy genannten allgemeinen Empfehlungen und Verweisungen auf weitere Leitlinien gelten uneingeschränkt und sind zu berücksichtigen.
2. Empfehlungen
Die Universitätsleitung fordert die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität auf, ihre Publikationen und Forschungsergebnisse wie folgt zu veröffentlichen:
- Erstveröffentlichungen: Diese sollen im Open Access mit offenen Lizenzen (CC BY oder CC BY-SA) erfolgen.
- Zweitveröffentlichungen: Soweit rechtlich zulässig, ist eine digitale Kopie des Volltextes sowie die zugehörigen Metadaten im institutionellen Repositorium zu hinterlegen. Dies gilt insbesondere für Publikationen, die noch nicht in ihrer finalen Version dauerhaft und zitierfähig über ein Open-Access-Repositorium zugänglich sind. Das Gleiche gilt für originäre Open-Access-Publikationen, um deren Langzeitarchivierung sicherzustellen.
Die Universitätsleitung ermutigt die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität, Open Access aktiv zu fördern und mitzugestalten:
Engagement bei Publikationsorganen
Universitätsangehörige sollen Open Access in ihren Funktionen als Gutachterinnen, Gutachter, Herausgeberinnen und Herausgeber unterstützen. Sie werden dazu angehalten, ihre Mitarbeit bei der Begutachtung, Redaktion und Herausgabe von Publikationen im Hinblick auf die jeweilige Open-Access-Politik zu überdenken. Darüber hinaus sollen sie auf Verlage und Fachgesellschaften einwirken und nach Möglichkeit ihre Mitarbeit bevorzugt Open-Access-Publikationen zukommen lassen.
Das Engagement für nicht-kommerzielle, wissenschaftsgeleitete Angebote (Diamond Open Access) wird besonders befürwortet.
Aktive Mitgestaltung von Open Access
Die Angehörigen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg sind aufgefordert, den Open-Access-Gedanken zu unterstützen und zur Etablierung dauerhafter und verlässlicher Strukturen zur Förderung von Open Access beizutragen. Darüber hinaus wird angeregt, sich mit den Open-Access-Praktiken der eigenen Disziplin auseinanderzusetzen und aktiv an deren Umsetzung mitzuwirken. Dies kann beispielsweise durch die Übernahme von Verantwortung für Open-Access-Publikationskanäle oder die Open-Access-konforme Ausgestaltung von Bewertungspraktiken erfolgen.
Verlagsverträge
Beim Abschluss von Verlagsverträgen sollten nach Möglichkeit nur einfache Nutzungsrechte übertragen werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird empfohlen, sich das Recht auf eine parallele Veröffentlichung im institutionellen Repositorium des Forschungsinformationssystems (FIS) vorzubehalten. Darüber hinaus wird empfohlen, keine Rechte an Titeln von Zeitschriften und Schriftenreihen an kommerzielle Verlage abzutreten.
3. Unterstützung durch die Universität
Die Otto-Friedrich-Universität stellt Infrastruktur und Services für das Publizieren im Open Access bereit:
Infrastruktur und Publikationsplattformen
Die Universität betreibt ein institutionelles Repositorium innerhalb des Forschungsinformationssystems (FIS). Universitätsangehörige können ihre Erst- und Zweitveröffentlichungen dort unter einer offenen Lizenz (CC BY oder CC BY-SA) publizieren. Im Universitätsverlag „University of Bamberg Press“ (UBP) können Bücher und Zeitschriften von Universitätsangehörigen im Diamond Open Access erscheinen bzw. herausgegeben werden.
Finanzielle Förderung
Nach Möglichkeit werden die Publikationsgebühren qualitätsgeprüfter Open-Access-Publikationen mit finanziellen Mitteln unterstützt. Die Förderregularien vieler Drittmittelgeber erlauben es, Mittel für Publikationsgebühren bereits bei der Antragstellung im Projektbudget einzuplanen.
Beratung und Schulung
Die Universitätsbibliothek unterstützt Open Access durch individuelle Beratung und Schulungen. Sie informiert weiterführend zu Open Access, zur Möglichkeit der Erst- und Zweitpublikation im Forschungsinformationssystem (FIS) und zur University of Bamberg Press.
Offenheit der von der Universität herausgegebene Publikationen: Die Veröffentlichungen der Universität erscheinen mit einer offenen Lizenz, sofern keine rechtlichen Rahmenbedingungen entgegenstehen.
Ernennung einer bzw. eines Open-Access-Beauftragten: Die bzw. der Open-Access-Beauftragte unterstützt die Umsetzung der Open-Access-Policy, koordiniert die Maßnahmen zur Förderung von Open Access an der Universität und steht allen Universitätsangehörigen als zentrale Ansprechperson bei grundsätzlichen technischen und organisatorischen Fragen zur Verfügung.
4. Gültigkeit und Kontakt
Die Open-Access-Policy der Otto-Friedrich-Universität Bamberg wurde am 05.08.2026 von der Universitätsleitung verabschiedet. Sie wird regelmäßig evaluiert und an aktuelle Standards angepasst.