Visum und Aufenthaltserlaubnis
Wer braucht ein Visum?
Die Entscheidung, ob Sie ein Visum benötigen und wenn ja, welches, hängt von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste Faktor ist Ihre Staatsangehörigkeit. Auch die Dauer Ihres Aufenthalts kann eine Rolle spielen - es gibt unterschiedliche Visa für kurz- und langfristige Aufenthalte. Welches Visum Sie benötigen, hängt auch davon ab, ob Sie als Promotionsstudent*in, als Gastwissenschaftler*in, als Arbeitnehmer*in oder in einer Kombination dieser drei Status an die Universität Bamberg kommen. Auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie dazu weitere ausführliche Informationen.
1. Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Für Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ist es sehr leicht, nach Deutschland zu kommen, denn Sie benötigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen längeren Aufenthalt. Für die Einreise ist nur ein gültiger Reisepass oder Personalausweis notwendig. Wie alle Einwohner*innen Deutschlands müssen Sie lediglich nach Ihrer Ankunft Ihren Wohnsitz beim örtlichen Einwohneramt anmelden.
2. Staatsangehörige aus Drittstaaten
Staatsangehörige von Drittstaaten, d.h. Staatsangehörige, die nicht der EU, dem EWR, oder der Schweiz angehören, benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum. Um das für Ihren Aufenthaltszweck richtige Visum zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Ihrem Land. Dort kann man Ihnen helfen, die Art des benötigten Visums zu bestimmen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um es zu erhalten. Beginnen Sie mit der Beantragung einige Monate im Voraus, damit Sie Ihr Visum rechtzeitig erhalten.
Staatsangehörige aus einigen Drittstaaten brauchen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Wenn Sie jedoch planen, länger als 90 Tage zu bleiben, oder wenn Sie als Arbeitnehmer*in an der Universität Bamberg angestellt werden, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, um länger bleiben oder um arbeiten zu können. Diese Staatsangehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen die Aufenthaltserlaubnis auch erst nach Ihrer Ankunft in Deutschland beantragen. Die Bearbeitung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass Sie diese Zeit, zum Beispiel bis zum Antritt Ihrer neuen Stelle, einplanen sollten.
Eine aktuelle Übersicht zur Visumpflicht bzw. Visumfreiheit für alle Länder finden Sie auf dieser Webseite des Auswärtigen Amts.
Möglichkeiten der Kurzzeitmobilität
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Kurzzeitmobilität. Sie können Ihren Forschungsaufenthalt in Bamberg mit einem Schengen-Visum durchführen, das Ihnen einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen erlaubt. Dazu benötigen Sie ein Einladungsschreiben der Universität Bamberg.
Wenn Sie sich bereits in der EU aufhalten und dort eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Promovierende oder Forschende haben, können Sie relativ einfach für einen Studien- oder Forschungsaufenthalt nach Bamberg kommen. Sie können bis zu 12 Monate an der Universität Bamberg studieren oder bis zu sechs Monate an der Universität Bamberg forschen. Allerdings muss die Universität Bamberg dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens 30 Tage vor Ihrer Einreise mitteilen, dass Sie einen Aufenthalt in Bamberg planen.
Aufenthaltserlaubnis
Falls Sie Staatsangehörige*r eines Drittstaates sind, müssen Sie wahrscheinlich irgendwann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Wenn Sie zuvor ein Visum beantragt haben, ist dies ein relativ einfacher Vorgang. Wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, aber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, sollten Sie sich an das Welcome Center wenden. Dort berät man Sie darüber, welche Schritte Sie vor Ihrer Abreise unternehmen müssen und was nach Ihrer Ankunft in Bamberg zu tun ist.
Aufenthaltsgenehmigungen werden vom Ausländeramt der Stadt oder des Landratsamts Bamberg ausgestellt.
