Reisekostenzuschüsse für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Für den an der Universität Bamberg beschäftigten wissenschaftlichen Nachwuchs (ohne Lehrbeauftragte) besteht mehrmals im Jahr die Möglichkeit, Anträge auf Gewährung eines "Reisekostenzuschusses für den wissenschaftlichen Nachwuchs" im Rahmen einer Fortbildungsreise (keine Dienstreise!) an die FNK zu stellen. Voraussetzung dafür ist die aktive Teilnahme (mit Beitrag) an einer einschlägigen nationalen oder internationalen Fachtagung. 

Falls Sie beabsichtigen, Mittel zu beantragen, werden Sie gebeten, die "FAQs zu Reisekostenzuschüssen" gründlich durchzusehen. Bei der Mehrzahl nicht erfolgreicher Anträge war nach aller Er­fahrung eine „formal fehlerhafte“ Antragstellung die Ursache. Daher achten Sie bitte auf das aktuell für Ihre Antragsrunde vorgesehene Formular, füllen Sie es vollständig aus, versehen Sie es mit den erforderlichen Unterschriften und reichen Sie es zusammen mit den Antragsunterlagen vollständig beim Dezernat Forschungsförderung & Transfer (FFT) ein.

Falls es Rückfragen geben sollte, die Ihnen unsere FAQs nicht beantworten konnten, so nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt zum Prodekan oder zu Prodekanin Ihrer Fakultät in der FNK auf: