Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg nimmt ihre Verantwortung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis im Rahmen einer Reihe von Maßnahmen wahr:
Auf Grundlage allgemeiner Empfehlungen hat die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ihrerseits eigene Regelungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erstellt:
- Satzung zum Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten in der Wissenschaft an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Leitlinie zur Sicherung der Forderungen guter wissenschaftlicher Praxis an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg
- Empfehlungen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg zur Erstellung einer Betreuungsvereinbarung
- Musterformular "Vereinbarung über ein Promotionsvorhaben an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg"
Folgende Anlaufstellen decken jeweils unterschiedliche Aspekte zum Thema gute wissenschaftliche Praxis ab und stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat einen Kodex zu den Leilinien und Standards guter wissenschaftlicher Praxis sowie ein diesen praxisnah kommentierendes Online-Portal zur wissenschaftlichen Integrität veröffentlicht, worauf die die Universität Bamberg ergänzend zu ihren eigene Regelungen verweist: