FAQ zur Internen Projektförderung

Beachten Sie bitte diese Hinweise und die Hinweise in den Antragsformularen möglichst genau. Bei der Mehrzahl nicht erfolgreicher Anträge liegt nach aller Erfahrung eine „formal fehlerhafte“ Antragstellung vor oder die inhaltlichen Ziele sind nicht schlüssig und allgemein verständlich dargestellt. Bei Fragen zur Antragstellung (zum Beispiel, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag stellen) nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Prodekanin bzw. Ihrem Prodekan als Fakultätsvertretung in der Ständigen Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) auf:

GUK: Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
HUWI: Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818; 
SOWI: Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
WIAI: Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.

 

 

Max. zwei Antragstellerinnen/-steller pro Antrag

Antragsberechtigt  sind:

  • Professor*innen der Universität Bamberg.
  • Habilitierte und promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die auch aus Studienzuschüssen finanziert sein können.
  • Promovierte wiss. Mitarbeiter*innen, die ihren Antrag allein stellen, benötigen die Zustimmung (Unterschrift) des/der zuständigen Professor*in auf dem Antragsformular.
  • Nicht promovierte wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Beschäftigte aus Drittmitteln können auch als Erstantrag­steller*innen auftreten, jedoch immer in Kombination mit dem/der zuständigen Professor*in. Diese Anträge sind mit beiden Unterschriften (Erst- und Zweitantragsteller*in) einzureichen.
  • Neu: Geflüchtete Wissenschaftler*innen können sich ab dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel für Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass für einen derartigen FNK-Antrag ein*e Kooperationspartner*in aus der Universität Bamberg feststeht, welche*r für das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als Mitantragsteller*in).
  • Neu: Personen aus den a) TRAc Starter Projects und b) TRAc Projects sind ab dem Haushaltsjahr 2023 "Sommerrunde" für FNK-Vorbereitungsprojekte antragsberechtigt. Voraussetzung ist die Antragstellung in Kombination
    a) TRAc Starter Projects: mit einem/einer Professor*in der Universität Bamberg bzw.
    b) TRAc Projects: mit der Leitung der TRAc (Vizepräsident Forschung bzw. stellvertretende Leitung).
    Rückfragen hierzu richten Sie bitte an das Graduiertenzentrum Trimberg Research Academy (TRAc).

Die Projektart, für die ein Antrag gestellt wird, wird nicht durch die Kommission bestimmt. Die Antragsteller*innen bestimmen selbst die Projektart und die jeweils angewandten Beurteilungsmaßstäbe.
Das Projekt sollte für einen Zeitraum bis max. 12 Monate kalkuliert werden. Der genaue Abrechnungstermin wird den Antragsteller*innen im Bewilligungsschreiben genannt.
In Abstimmung auf die Ziele der internen Projektförderung (v.a. die Förderung von Projekten, die der Vorbereitung von Drittmittelprojekten dienen, sowie die Nachwuchsförderung) unterscheidet die FNK folgende Projektarten:

  1. Vorbereitungsprojekte (VP): Sie dienen der Vorbereitung und Formulierung eines Drittmittelantrages. Die Fortsetzung eines Vorbereitungsprojekts kann nicht gefördert werden.
    Neu: Geflüchtete Wissenschaftler*innen können sich ab dem Haushaltsjahr 2023 um Mittel für Vorbereitungsprojekte bewerben. Voraussetzung ist, dass für einen derartigen FNK-Antrag ein*e Kooperationspartner*in aus der Universität Bamberg feststeht, welche*r für das Projekt im haushaltsrechtlichen Sinn verantwortlich ist (im Antrag als Mitantragsteller*in). Diese*r betreuende Professor*in muss im Rahmen des Antrags gegenüber der FNK plausibel darlegen, warum die relevante Person aus ihrer bzw. seiner Sicht als geflüchtet anzusehen ist und inwiefern das Vorhaben inhaltlich an der Universität Bamberg anschlussfähig ist.
    Evaluation: Benennung des Drittmittelantrags oder des Bewilligungsbescheides.
    Förderhöchstgrenze: 5.000,- Euro.
  2. Regelprojekte (RP): In Projektform organisierte Vorhaben der Lehrstühle, Professuren sowie insbes. des wissenschaftlichen Nachwuchses, die aus der Grundausstattung nicht geleistet werden können. Auch bei Regelprojekten sollen Möglichkeiten der Drittmittelförderung für dieses Forschungsvorhaben geprüft werden. Ein Regelprojekt soll bei einem Folgeantrag (zum gleichen Thema) grundsätzlich in ein Vorbereitungsprojekt münden.
    Evaluation: Benennung des Outputs (Literaturangabe mit ISBN/ISSN oder URL; der Output muss öffentlich zugänglich sein).
    Förderhöchstgrenze: 2.000,- Euro.
  3. Forschungskolloquien: Der Bezug der Veranstaltung zu  konkreten Forschungsvorhaben muss gegeben sein, z.B. Vorbereitung eines Projekts, begleitende Erörterung des  Projekts (Zwischenergebnisse und Projektsteuerung),  Diskussion der Ergebnisse eines Projekts. Ein (vorläufiges) Programm der Veranstaltung ist beizufügen. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass auch die universitäre Öffentlichkeit am Forschungskolloquium kostenlos teilnehmen kann. Falls Sie Mittel für studentische Hilfskräfte beantragen, so ist zu beachten, dass diese nicht für rein organisatorische Tätigkeiten herangezogen werden dürfen. Wenn für ein Kolloquium Gastvortragsmittel beantragt werden, wird erwartet, dass auch eigene Gastvortragsmittel eingesetzt werden und/oder einschlägige Förderungsmöglichkeiten externer Förderer (Ansprechpartner: Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsförderung & Transfer, App. 1029; E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de) abgeklärt und der FNK-Antrag im Sinne einer Restfinanzierung auf diese abgestimmt wird. Einzelne Vortragsveranstaltungen (z.B. einzelne Gastvorträge), (Ring-)Vorlesungen, Präsente an Referent*innen sowie Reisekosten Bamberger Wissenschaftler*innen zu Kolloquien in das In- und Ausland können nicht gefördert werden.
    Evaluation: Benennung des Outputs bzw. Berichts über das durchgeführte Kolloquium in Form von Literaturangabe oder URL (z.B. wird ein Bericht über das durchgeführte Kolloquium auf der Homepage als Output gesehen, nicht aber ein Tagungs-Flyer); zusätzlich ist ein Teilnehmerverzeichnis beizulegen.
    Förderhöchstgrenze: 1.500,- Euro.
  4. Sondertatbestand Drittmittelprojekte: Wie bisher soll nicht  grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass bereits laufende Drittmittelprojekte zusätzlich aus Mitteln der Universität gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt formlos. Die Begründung für einen Zusatzbedarf wird im Einzelfall geprüft.
    Förderhöchstgrenze: wird im Einzelfall geprüft.
  5. Kooperative Projekte und besondere Projektformen (z. B. Forschergruppen, SFB, etc.): Ziel der hochschulinternen Projektförderung ist die verstärkte Einwerbung von Drittmitteln, aber auch die Förderung von Profilbildung durch interdisziplinäre Kooperation oder Großprojekte. Alle Wissenschaftler*innen der Universität sind daher ausdrücklich eingeladen, solche Projektkooperationen zu realisieren. Eine Antragstellung erfolgt formlos.
    Förderhöchstgrenze: wird im Einzelfall geprüft.
  • Kooperative Forschung: Bereits in früheren Verfahren wurden die vom Senat eingerichteten Forschungsschwerpunkte im Verfahren der internen Projektförderung dadurch bevorzugt, dass sie (soweit erforderlich und aufgrund der verfügbaren Mittel möglich) durch höhere Beträge (auch jenseits der Förderhöchstgrenze) unterstützt werden. Auf die Kooperation im Rahmen eines Zentrums oder Forschungsschwerpunkts und die Eingliederung des Projektes in diese Kooperation weisen die Antragstellenden im Antragsformular hin. Darüber hinaus legt die Sprecherin bzw. der Sprecher des Zentrums / Forschungsschwerpunkts einen Bericht über die Forschungsaktivitäten und die Eingliederung der Einzelprojekte in diese vor.
  • Daneben können auch andere kooperative oder transdisziplinäre Projektanträge gemeinsam eingereicht werden, die eine förmliche Anerkennung als Forschungsschwerpunkt durch den Senat nicht suchen oder noch nicht gesucht haben. In diesem Fall soll im Antrag (und ggf. ergänzend in einem formlosen Schreiben) die Struktur des kooperativen Vorhabens dargelegt und gezeigt werden, dass ggf. eine Perspektive für die Weiterentwicklung eines Arbeitsgebietes und eine Schwerpunktbildung eröffnet wird oder die Kooperation z.B. einen guten Zugang zu Förderungsmöglichkeiten schafft. Sofern die FNK Ansatzpunkte für eine solche Perspektive erkennen kann, wird sie diese Entwicklung mit Nachdruck auch im Rahmen der internen Projektförderung unterstützen.
     
  • Sondertatbestand Großprojekte: Besondere Förderung sollen  kooperative Projekte erfahren, die sich zu einem Projektverbund zusammenschließen und dadurch umfangreiche  Förderungsmöglichkeiten erschließen (z. B. Forschergruppe, SFB, etc.). Für diese Vorhaben sollen in Abstimmung mit den beteiligten Forscherinnen und Forschern durch den/die Vizepräsidenten/in Forschung - im Benehmen mit der FNK - besondere Förderungsmöglichkeiten außerhalb des Normalverfahrens eröffnet werden. Das Verfahren muss im Einzelfall besprochen werden. Daher ist bei diesen Anträgen vorab eine Rücksprache mit dem/der Vizepräsidenten/in Forschung bzw. mit dem Dezernat Forschungsförderung & Transfer nötig.

Seit dem Haushaltsjahr 2017 steht mit "fres(c)h!" eine weitere Förderlinie im FNK-Antrags-Portfolio:
Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Disziplinen entwickeln gemeinsam ein herausragendes Forschungsvorhaben mit erkenntnisgewinnender Originalität. Der „fres(c)h!“-Antrag soll nach Möglichkeit anschließend als Grundlage für einen Vorbereitungsprojektantrag dienen, um eine Drittmittelfähigkeit für die neuen Ideen zu erreichen.
Bitte beachten Sie die eigenen FAQs für diese Förderlinie.
Förderhöchstgrenze: 3.000,- Euro.

Neu ab Haushaltsjahr 2022: Bonus bei Gender-Thematik. Forschungsprojekte (VP, RP und fres(c)h), die sich mit Gender-Themen befassen oder in denen eine Gender-Dimension von zentraler Bedeutung ist, können auf Antrag mit einer um 500,- € erhöhten Maximalfördersumme unterstützt werden.

 

  • Laufende Qualifikationsarbeiten wie zum Beispiel Master, Promotion (auch: Beiträge zu kumulativen Promotionen) können leider nicht gefördert werden. Die Finanzierung von Qualifikationsarbeiten würde den ohnehin knappen Rahmen der FNK übersteigen. Daher greifen Sie bitte auf andere bestehende Fördermöglichkeiten zurück:
  1. Grundsätzlich sollte eine reguläre Finanzierung von Qualifikationsarbeiten über den Lehrstuhl bzw. die Professur angestrebt werden.
  2. Promovierende können vielfältige Informationen über speziell für sie zugeschnittene Fördermöglichkeiten von der „Trimberg Research Academy“ (TRAc) erhalten. Als Service für Promovierende bietet TRAc „individuelle Beratung aller Promovierenden zu fächerübergreifenden und formalen Fragen sowie gezielte Weiterleitung nützlicher Informationen zu Workshops, Stipendien, Preisen etc.“ an.
    Ansprechpartnerin: Dr. Marion Hacke, An der Weberei 5, App. 3501, E-Mail:  promotion.trac(at)uni-bamberg.de . WWW: https://www.uni-bamberg.de/trac/
  3. Sobald Sie promoviert sind, haben Sie bei einer Reihe von Forschungsförderinstitutionen und Stiftungen die Möglichkeit, selbst die Mittel zur Finanzierung Ihres eigenen Forschungsprojekts zu beantragen. In enger Zusammenarbeit helfen Ihnen TRAc und das Dezernat Forschungsförderung & Transfer dabei, einen besseren Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten, die am besten zu Ihrem fachlichen Hintergrund, Ihrer Lebensphase und Ihren Forschungsinteressen passen. Recherchen sind möglich unter der ELFI-Datenbank oder KISSWIN.de
    Ansprechpartner:
    Postdoc-Beratung Dr. Martin Rehfeldt und Dr. Antonia Widmer-Leitz, An der Weberei 5, App. 3500, E-Mail: trac(at)uni-bamberg.de;
    Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsförderung & Transfer, App. 1029, E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de.

    Weiterhin gilt:
    Die Mitarbeit von Studierenden, Promovierenden bzw. Habilitierenden an den hier angeführten Projektarten ist (bei Beachtung der ansonsten geltenden Regeln der Förderung) möglich. Das Forschungsergebnis des FNK-Projekts muss als eigenständiger Output erkennbar werden. Des Weiteren können Vorbereitungsprojekte im Rahmen von Habilitationsverfahren gefördert werden.
  • Publikationskosten/Übersetzungen/Druckkostenzuschüsse: Wir bitten, auf die Förderungsmöglichkeiten der DFG, der Thyssen-Stiftung und sonstige Förderungen zurückzugreifen (zu recherchieren zum Beispiel unter der ELFI-Datenbank oder KISSWIN.de. Ansprechpartner: Dr. Michael Schleinkofer, Leiter Dezernat Forschungsförderung & Transfer, App. 1029, E-Mail: forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de.
  • Reisekosten für die aktive Mitwirkung an Tagungen: Hier bestehen für den wiss. Nachwuchs gesonderte Förderungsmöglichkeiten (siehe https://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/reisekostenzuschuesse/ ).
  • Investitionen, Mittel für DV-Geräte, Software, Präsente an Referenten
  • Bitte beachten Sie bei der "Projektkalkulation Personal":
    a) Mitantragstellerinnen bzw. Mitantragsteller können keine Hilfskraft-Mittel für sich selbst beantragen.
    b) Hilfskraft-Mittel können nicht für TV-L-Beschäftigte oder Promovierte beantragt werden.

Da wiss. Mitarbeiter*innen antragsberechtigt sind, können pro Organisationseinheit natürlich mehrere, voneinander unabhängige Anträge bewilligt werden. Die FNK hat bisher darauf verzichtet, die Zahl der Anträge pro Organisationseinheit zu begrenzen.

Der Selbstbericht ist essentiell für die Beurteilung eines eingereichten FNK-Antrags:

Antragsteller*innen werden im Formular aufgefordert, über den Bearbeitungsstand ihrer letzten beiden FNK-Projekte (sofern gegeben) Auskunft zu geben, die der FNK noch nicht mittels Selbstbericht berichtet worden sind.  

Es wird gewünscht, möglichst innerhalb der Projektart-Kategorie zu bleiben, zum Beispiel: jetzt beantragtes Forschungs­kolloquium --> Bericht über abgeschlossene Forschungskolloquien. Bei Nichtzutreffen ist es aber auch möglich, über eine andere Projektart-Kategorie (wie z.B. Regelprojekt, Vorbereitungsprojekt) zu berichten (und umgekehrt).

Bei mehreren Antragstellern*innen gilt: Selbstberichte über frühere Antragstellungen in derselben personellen Konstellation wie im vorliegenden Antrag sind nicht verpflichtend; Antragsteller*innen können auch über frühere Anträge berichten, die sie ohne den/die jetzige/n Mitantragsteller*in durchgeführt haben.

Bitte beachten Sie: Selbstberichte sind Teil eines formal vollständigen Antrags. Fehlende Selbstberichte können zur Ablehnung eines Antrages führen!

1. Das aktuelle Antragsgeheft kann, soweit für die jeweilige Projektform vorgesehen, als pdf-Formular im Rechner direkt bearbeitet werden. Die Formulare werden im Intranet unter https://www.uni-bamberg.de/forschung/forschungsfoerderung/interne-fnk/interne-projektfoerderung/formulare/    zum Herunterladen angeboten.

2. Füllen Sie die Formulare bitte vollständig unter Beachtung der Hinweise zur jeweiligen Projektart aus. Achten Sie dabei besonders auf den "Selbstbericht" sowie - generell - auf eine knappe, allgemein verständliche, schlüssige inhaltliche Darstellung, auf die Konsistenz von inhaltlichem und methodischem Vorgehen und auf eine klare, vollständige und in sich stimmige Begründung von Zeitplan, Arbeitsschritten und der beantragten Sach- und Personalmittel sowie der Reisekosten.

3. Bitte fügen Sie dem Antrag keine weiteren Anlagen bei (Ausnahmen: Tagungsprogramm bei Forschungskolloquien; ggf. Kostenvoranschläge bei Regel- oder Vorbereitungs­projekten sowie bei "fres(c)h!"-Projekten). Ein Anschreiben ist ebenfalls nicht erforderlich und kann auch nicht zur Begutachtung des Antrages herangezogen werden.

4. Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag zu dem im Anschreiben genannten Zeitpunkt bitte folgendermaßen ein:

  • Schritt 1:
    Senden Sie bitte Ihren vollständig ausgefüllten Antrag VIA E-MAIL (als pdf-Anlage) an die FNK unter der Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.de.
    Es gilt das Eingangsdatum der Mail-Zeitanzeige bei Empfang. Verspätete Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Anträge, die bis zur Deadline nicht elektronisch eingereicht wurden. - Der eingereichte Antrag gilt als Endversion; nachträgliche Änderungen an Ihrem Antrag sind nicht mehr möglich.

NEU: Ab sofort kann Ihr FNK-Antrag auch digital unterschrieben eingereicht werden, was wir Ihnen empfehlen. Für diesen Fall brauchen Sie den folgenden Schritt 2 nicht durchzuführen. - Falls Sie den Antrag nicht digital unterschrieben haben, gehen Sie bitte den Schritt 2:
 

  • Schritt 2:
    ZUSÄTZLICH senden Sie bitte zeitnah das Titelblatt Ihres Antrages (nicht den kompletten Antrag) mit allen erforderlichen Unterschriften (siehe „FAQs – Antragsberechtigung“) VIA HAUSPOST an die FNK (Hauspostadresse: FNK - über Dezernat Z/FFT Forschungsförderung und Transfer). Alternativ können Sie auch einen Scan des mit allen erforderlichen Unterschriften versehenen Titelblatts an die Adresse fnk.fft(at)uni-bamberg.desenden. Wenn Sie das Titelblatt mit allen erforderlichen Unterschriften von extern per Post senden wollen, gilt die Adresse: An die FNK über Dezernat Z/FFT, 96045 Bamberg.

5. Projekte, die im Rahmen von Zentren oder Forschungsschwerpunkten eingereicht werden, werden durch die Sprecherin bzw. den Sprecher des Zentrums oder Forschungsschwerpunkts koordiniert und gemeinsam zum Abgabetermin (durch die Sprecherin bzw. den Sprecher) vorgelegt. Sie bzw. er legt darüber hinaus zum obigen Termin einen Bericht über die Arbeit des Zentrums / Forschungsschwer­punktes bzw. über die eingereichten Anträge vor. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Zeitplanung und stimmen Sie sich mit der Sprecherin bzw. dem Sprecher ab.

6. Alle weiteren Erläuterungen zur Antragstellung finden Sie im Antragsgeheft selbst.

Der Eingang des FNK-Antrages (elektronischer Antrag + mit allen erforderlichen Unterschriften versehenes Deckblatt müssen vorliegen) wird dem Haupt-Antragsteller beziehungsweise der Haupt-Antragstellerin per E-Mail bestätigt. In dieser Mail wird auch das Datum der FNK-Sitzung mitgeteilt, in der der FNK-Antrag behandelt wird. Da die Empfehlungen der FNK erst durch die Universitätsleitung formal beschlossen werden müssen, bitten wir Sie, nach Sitzungsdatum noch Wartezeit einzuplanen.

Orientieren Sie sich bitte am folgenden Zeitplan, der stets aktuell vorgehalten wird.

Zeitplan für Anträge "Haushaltsjahr 2024" (Stand: 15.02.2024):

Veröffentlichung der Ausschreibung: 24.10.2023;      
Elektronische Einreichung der Anträge bis: 22.11.2023, 12:00 Uhr (Bitte orientieren Sie sich betreffend das unterschriebene Titelblatt an der Rubrik "7. Ausfüllen und Einreichen der Formulare", Punkt 4);
Sitzungsdatum FNK: 17.01.2024;
Versand der Bescheide: 15.02.2024 (an den Hauptantragsteller bzw. die Hauptantragstellerin)
Laufzeit der bewilligten Projekte: 01.03.2024 - 30.11.2025.

Rückfragen in der Sache beantworten Ihnen gern:

1. Die Vertretung Ihrer Fakultät in der FNK...

GUK: Prof. Dr. Christoph U. Werner (christoph.werner(at)uni-bamberg.de), Tel. 2178;
HUWI: Prof. Dr. Yvonne Anders (yvonne.anders(at)uni-bamberg.de), Tel. 1818; 
SOWI: Prof. Dr. Johannes Marx (johannes.marx(at)uni-bamberg.de), Tel. 2639;
WIAI: Prof. Dr. Thorsten Staake (thorsten.staake(at)uni-bamberg.de), Tel. 2076.

2. ... sowie der FNK-Vorsitzende:
Vizepräsident Prof. Dr. Thomas Saalfeld (vp.forschung(at)uni-bamberg.de)

Im Bewilligungsschreiben werden den Antragsteller*innen u.a. bewilligte Fördersummen sowie das Konto ihres FNK-Projekts mitgeteilt, über welches alle Buchungen abgewickelt werden.

Die zugewiesenen Mittel werden von der Abteilung IV Haushalt (Referat IV/1, Herr Jagemann, Tel. -1063 bzw. Frau Haderlein, Tel. -1092, Mail: sachhaushalt(at)uni-bamberg.de), innerhalb der Titelgruppe 73 bewirtschaftet. Sie sind - unter Beachtung der geltenden Grundsätze der Internen Forschungsförderung - wechselseitig deckungsfähig.

Kontoüberziehungen sind vom Projektleiter bzw. von der Projektleiterin auszugleichen (z.B. Lehrstuhletat TG 73).

Der genaue Abrechnungstermin des bewilligten FNK-Projekts wird den Antragsteller*innen im Bewilligungsschreiben genannt.

Eine etwaige Verlängerung des Mittelvergabezeitraumes ist bei FNK-Projekten nur möglich, wenn ein diesbezüglicher Antrag (Download unter: t3://page?uid=95169) spätestens 8 Wochen vor Ende der Projektlaufzeit und unter Angabe von nachvollziehbaren Gründen bei der FNK (fnk.fft(at)uni-bamberg.de) eingereicht wird. Wenn das Ende der Mittellaufzeit bereits überschritten ist, werden Anträge auf Verlängerung des Mittelvergabezeitraumes nicht mehr zugelassen.

Falls Sie ein bewilligtes FNK-Projekt (z.B. aufgrund von Kürzungen beantragter Mittel) nicht mehr durchführen können, sind die Mittel zurückzugeben. In diesem Fall setzen Sie bitte die FNK (fnk.fft(at)uni-bamberg.de) zeitnah darüber in Kenntnis.

Die Universität Bamberg unterstützt das Publizieren in Open-Access-Zeitschriften. Näheres finden Sie unter t3://page?uid=61142.

Des Weiteren werden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität aufgefordert, eine ORCID einzurichten und bei Publikationen und Projektanträgen stets Ihre ORCID anzugeben. Näheres siehe t3://page?uid=130624.

Über Ihre durchgeführten und mit einem Output abgeschlossenen FNK-Projekte berichten Sie immer zu jeder neuen FNK-Antragstellung im „Selbstbericht“ (auf den Seiten 2-3 des Antragsformulars; siehe auch unsere FAQs unter Punkt 6). Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Bewilligungsbescheid. - Mittelrückforderungen und Restmitteleinzug bleiben vorbehalten.