Aktuelle Ausschreibungen
(Die Ausschreibungen sind nach dem Datum des Fristablaufs geordnet.)
Ausschreibungen 2023
BMBF: Förderung von Projekten im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener, zweistufig, Frist 13.10.2023
Mit der vorliegenden Förderbekanntmachung verfolgt das BMBF die übergreifenden Ziele, die Vernetzung und Zusammenarbeit der relevanten Akteure der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener auf regionaler Ebene nachhaltig zu stärken, Beratungs- und Angebotsstrukturen auszubauen und mehr Transparenz über vorhandene Angebote und Förderinstrumente herzustellen. Die Förderung zielt im Speziellen auf die modellhafte Entwicklung und Erprobung von (zielgruppen-)spezifischen Grundbildungspfaden, die, am individuellen Bedarf orientiert, Lernwege unter Einbindung vorhandener Angebotsstrukturen, Förderprogramme und -instrumente eröffnen.
Gefördert wird:
- der Auf- und Ausbau von regional ausgerichteten Grundbildungsnetzwerken, die – soweit vorhanden – auf bereits bestehenden regionalen Netzwerkstrukturen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung aufbauen (ausschließlich Verbundvorhaben, Laufzeit: bis zu36 Monate, 400.000 € pro Jahr und Verbund)
- der Aufbau eines bundesweiten Kompetenzzentrums als begleitendes Metavorhaben, um die Ergebnisse der Verbundvorhaben in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen zu stellen (Laufzeit: bis zu 48 Monate)
Zuwendungen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) sind dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) postalisch bis spätestens 13. Oktober 2023 vorzulegen. Die Skizzen sind rechtsverbindlich, d. h. vom Präsidenten zu unterschreiben. Es gilt das Datum des Poststempels.
BMBF: „DATIpilot – Fördern und Lernen für Innovation und Transfer: Ein Experimentierraum im Umfeld der DATI", Modul 2 Innovationscommunities, zweistufig, Frist 16.10.2023
Um die Innovationskraft der Regionen und ihrer Akteure stärker nutzbar zu machen, indem regionale sowie überregionale Innovationsökosysteme gestärkt werden und in diesen die Entstehung sozialer und technologischer Innovationen beschleunigt wird, wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) ins Leben gerufen. Um die DATI sowie mögliche dazugehörige Förderprozesse konzeptionell vorzubereiten, wird der DATIpilot als Experimentierraum vorgeschaltet. Mit dem DATIpilot werden zwei Zielrichtungen verfolgt. Erstens sollen – vorhandene oder durch diese Maßnahme angeregte – innovative Ideen für Transferprojekte in den verschiedenen Regionen Deutschlands sowie in den unterschiedlichen Themenfeldern eruiert und Transferpotenziale erschlossen werden. Zweitens sollen neue Ansätze für eine vereinfachte und flexiblere Förderung von Transfer erprobt werden. Die Förderung ist offen für alle Themen und fachlichen Schwerpunkte. Adressiert werden explizit alle Innovationsarten, wie zum Beispiel technologische Innovationen, neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen.
Projekte werden in zwei, frei wählbaren Modulen gefördert:
- Modul 1 „Innovationssprints“: Förderung von anwendungsorientierten Forschungs- und Transferprojekten, mit denen innovative Herangehensweisen an Transfer konzipiert, erprobt und reflektiert werden (Einzel- oder Verbundprojekte, Laufzeit drei bis 18 Monate, max. Fördersumme 150.000 Euro pro Partner)
- Modul 2 „Innovationscommunities“: Förderung von kooperativen Netzwerken, die durch ein gemeinsames Innovationsthema verbunden sind (Einzel- oder Verbundprojekte, Laufzeit max. vier Jahre, max. Fördersumme insgesamt 5.000.000 Euro)
Bei beiden Modulen können nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Skizzen sind dem Projektträger Jülich bis zum 31. August 2023 (Modul 1) bzw. bis zum 16. Oktober 2023 (Modul 2) über das Online-Portal „easy-Online“ vorzulegen.
https://www.bmbf.de/bmbf/de/forschung/datipilot/datipilot.html
G-BA: Versorgungsforschung zum themenspezifischen Bereich, Web-Seminar 25.07.2023, Frist 24.10.2023
Versorgungsforschung
Im Bereich der Versorgungsforschung wurde jeweils eine neue themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht.
Die themenspezifische Förderbekanntmachung benennt folgende Themenfelder:
- Versorgungsforschung zu Gruppen-Settings im Heilmittelbereich
- Versorgungsforschung zu unerwünschten Behandlungsfolgen
- Patient-Empowerment
- Versorgungsforschung zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Schwerhörigkeit
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS
Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.
Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis zum 24. Oktober 2023 (12.00 Uhr) mit einem Antrag über die Portale https://ptoutline.eu/app/vsf1_2023 (themenspezifisch) bzw. https://ptoutline.eu/app/vsf2_2023 (themenoffen) zu bewerben. Weitere Informationen finden Sie unter http://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenspezifischen-bereich.45 bzw. http://innovationsfonds.g-ba.de/foerderbekanntmachungen/foerderbekanntmachung-versorgungsforschung-zum-themenoffenen-bereich.46.
Zur Ausschreibung bietet der DLR-Projektträger am 25. Juli 2023 um 11.00 Uhr ein ca. einstündiges Web-Seminar an. Zur Teilnahme am Web-Seminar gelangen Sie über folgenden Link: https://webconf.vc.dfn.de/vsf_fw9_2023/. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): CLASSIC vhb/OPEN vhb, Frist 31.10.2023
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.
Die beiden Förderlinien CLASSIC vhb und OPEN vhb dienen der Entwicklung von Kursen, die entweder das Lehrangebot der bayerischen Hochschulen erweitern und curricular verankert sind (CLASSIC vhb) oder allen Interessierten frei zur Verfügung stehen (OPEN vhb). Die Einreichfrist für beide Förderlinien im Rahmen der Förderrunde 2023-II ist der 31. Oktober 2023. Umfangreiche Informationen zu den Förderrichtlinien, zur Antragstellung, zum Finanzplan usw. finden Sie ab August 2023 auf der Website der vhb (https://www.vhb.org/).
Universität Augsburg: Augsburger Wissenschaftspreis für interkulturelle Studien 2024, Frist: 08.12.2023
Förderausschreibung der Universität Augsburg für Abschlussarbeiten, Dissertationen und Habilitationen, die nicht länger als zwei Jahre vor Bewerbungsschluss an einer deutschen Universität eingereicht wurden.
- Hauptpreis (Dissertationen, Habilitationen): 5.000 €
- Förderpreis (sonstige Abschlussarbeiten): 1.500 €
BMBF: Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Long-/Post-COVID-19-Forschung, zweistufig, Frist: 11.12.2023
Die hohe Zahl der von Long- und Post-COVID Betroffenen in Folge der COVID-19-Pandemie ist eine weltweite Herausforderung. Trotz bemerkenswerter Fortschritte in den Bereichen der Künstlichen Intelligenz (KI), der Bioinformatik und der statistischen Methoden führen der enorme Umfang und die Komplexität dieser Datensammlungen sowie die Heterogenität des Krankheitsbilds Long-/Post-COVID zu einem sehr hohen Aufwand bei der Zusammenführung, Aufbereitung und Analyse der Daten. Ziel der vorliegenden Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ist es, forschungsrelevante Informationen aus der klinisch-epidemiologischen und biomedizinischen Forschung zu Long-/Post-COVID noch besser aus vorhandenen Datensätzen zu filtern und zu verwenden. Das Anliegen ist erreicht, wenn aus vorhandenen Daten mit innovativen Verfahren der Datenanalyse und des Datenteilens Zusatzinformationen in neuer und aggregierter Form gewonnen und diese einer forschungsrelevanten Verwertung mit Bezug zu Long-/Post-COVID zugeführt werden.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte im Rahmen der nachfolgenden, auch kombinierbaren Module:
- Data-Science-Verbundprojekte in Verbindung mit Workshops/Datathons
- Projekte des föderierten Lernens
- Darstellung von qualitätsgesicherten Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen
Die Antragstellenden müssen zu Themen der Bio- und Medizininformatik sowie der klinischen Long-/Post-COVID-Forschung ausgewiesen sein. Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen können mit bis zu 100 % gefördert werden, zudem wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 11. Dezember 2023 elektronisch über „easy-Online“ einzureichen.
BMBF: Förderung von wissenschaftlichen Nachwuchsgruppen unter Leitung von Frauen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, zweistufig, Frist: 11.12.2023
Die Nachwuchsgruppen sollten Arbeiten an einem oder mehreren der nachfolgenden Themengebiete durchführen:
- Grundlagen der KI: Zuverlässigkeit, Wissensrepräsentation, Umgang mit Unsicherheite
- Maschinelles Lernen: neue Lernmethoden, Robustheit, Validierungsverfahren
- Ressourceneffiziente KI-Systeme: daten- und/oder energiesparsame KI, Optimierung der Performance von KI in Training und Inferenz
- Hybride KI: Integration von maschinellen Lernverfahren und modellbasierter KI
- KI-basierte Datenanalyse und Wissensextraktion: Sprach-, Text- und Bildverstehen, multimodales Lernen, Knowledge Refinement
Um Überschneidungen zu anderen Förderbereichen zu vermeiden und die Breite der Forschungsfelder zu erhöhen, werden im Rahmen dieser Bekanntmachung keine Projekte gefördert, die den Einsatz von KI in der Medizin, für das Personalwesen, im Marketing oder der Kundenbetreuung, für die IT-Sicherheit, „Predictive Maintenance“, im Bereich ziviler Sicherheit oder von robotischen Systemen für die Pflege zum Ziel haben. Weiterhin muss in anwendungsgetriebenen oder interdisziplinären Vorhaben ein Mehrwert für die KI-Forschung entstehen.
Mit der Förderung von Nachwuchsgruppen werden Einzel- oder in begründeten Ausnahmen Verbundprojekte gefördert. Die Mindestgröße geförderter Nachwuchsgruppen sollte drei Personen (inklusive Projektleitung) betragen.
Das Datum der Promotionsprüfung der Nachwuchsgruppenleitung sollte zum Zeitpunkt der Skizzeneinreichung in der Regel mindestens zwei Jahre, aber nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Personen, die die Voraussetzungen für eine Berufung zur Übernahme einer Professur bereits oder demnächst erfüllen – also bereits habilitiert sind oder kurz vor dem Abschluss der Habilitation stehen – können nicht gefördert werden. Inhaberinnen von befristeten Junior- oder vergleichbaren Qualifizierungsprofessuren (W1/W2) ohne Tenure Track sind antragsberechtigt, wenn sie sich in einer noch frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden.
Das BMBF wird im Rahmen der Bekanntmachung ausgewählte Nachwuchsgruppen mit bis zu 1 300 000 Euro (inklusive Projektpauschale) über einen Zeitraum von längstens 36 Monaten fördern
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Für die Einreichung läuft die Frist bis zum 11. Dezember 2023
BMBF: Interdisziplinäre Projekten zur Entwicklung und Erprobung von neuen Ansätzen der Datenanalyse und des Datenteilens in der Krebsforschung, zweistufig, Frist: 18.12.2023
In den Lebenswissenschaften haben vor allem der Einsatz von Omics-Technologien und innovativen bildgebenden Verfahren vollkommen neue Möglichkeiten der Erkenntnisgenerierung erschlossen. Allerdings führen der enorme Umfang von Hochdurchsatz- und Bildgebungsdaten sowie die Komplexität und die Heterogenität der Krebsentstehung zu einem sehr hohen Aufwand bei der Datengenerierung, der Datenverwaltung und der Datenanalyse. Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, Wissenschaftler*innen aus dem Bereich der Datenanalyse einen niederschwelligen Zugang zu bestehenden hochqualitativen Daten aus der translationalen, biomedizinischen Krebsforschung und der onkologischen Routineversorgung (zum Beispiel Omics-Daten, Bildgebung, klinische Daten, Registerdaten) zu ermöglichen.
Gefördert werden interdisziplinäre Verbundprojekte im Rahmen der nachfolgenden, auch kombinierbaren Module:
- Workshops und Data Challenge Projekte/Datathons
- Projekte des föderierten Lernens
- Erstellung von qualitätsgesicherten Trainings-, Validierungs- und Testdatensätzen
Die Antragstellenden müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu Themen der biomedizinischen Informatik und der klinischen Krebsforschung ausgewiesen sein. Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen können mit bis zu 100 % gefördert werden, zudem wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 18. Dezember 2023 elektronisch über „easy-Online“ einzureichen.
Bayerischer Demenzfonds: Wissenschaftspreis des Bayerischen Demenzfonds 2023, Frist: 31.12.2023
Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen wünschen sich häufig, dass ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten Häuslichkeit so lange wie möglich aufrechterhalten werden kann.
Mit dem Wissenschaftspreis unterstützt der Bayerische Demenzfonds deshalb Forschung in Bayern, die sich mit praxisbezogenen Fragestellungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen im häuslichen Umfeld befasst. Die jeweilige Fachrichtung spielt dabei keine Rolle. Willkommen sind Bewerbungen aus der Pflegewissenschaft, Psychologie, Architektur, Gerontologie, aber auch aus anderen Fachrichtungen. Der mit 1.000 € dotierte Wissenschaftspreis des Bayerischen Demenzfonds kann jährlich an bis zu drei hervorragende, wissenschaftliche Arbeiten verliehen werden.
Hierfür ist die Geschäftsstelle des Bayerischen Demenzfonds am Bayerischen Landesamt für Pflege jedes Jahr auf der Suche nach Autorinnen und Autoren, die sich in ihrer wissenschaftlichen Abschlussarbeit – egal ob Bachelorarbeit, Masterarbeit, Dissertation oder Habilitation – mit dem oben genannten Themenschwerpunkt beschäftigen oder beschäftigt haben. Einreichfrist ist der 31. Dezember 2023. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lfp.bayern.de/wp-content/uploads/2023/03/Wissenschaftspreis_23022023.pdf.
Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle gerne unter der Tel.-Nr. 09621/9669-2666 sowie per E-Mail (demenzfonds(at)lfp.bayern.de) zur Verfügung.
Digital Europe: Arbeitsprogramm mit u. a. Ausschreibungen zum Aufbau digitaler Kompetenzen und Cybersicherheit 2023 - 24 veröffentlicht
Das kürzlich veröffentlichte Digital Europe Arbeitsprogramm 2023 - 24 unterstützt weiterhin den Aufbau digitaler Kompetenzen, digitaler Infrastrukturen sowie die Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten für ein grünes digitalisiertes Europa. Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms beläuft sich auf 909,5 Mio. EUR und umfasst allein im Jahr 2023 drei Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen bezüglich 13 Themenbereichen. Darüber hinaus wird das Arbeitsprogramm durch ein Zusatzprogramm ergänzt, für das insgesamt 375 Mio. EUR bereitgestellt werden, um die kollektive Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cybersicherheitsbedrohungen zu erhöhen.
Ausschreibungen 2024
BMBF: Flexible, resiliente und effiziente Machine-Learning-Modelle, zweistufig, Frist: 12.01.2024
Die Leistungsfähigkeit von Künstlicher Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren erheblich gesteigert. Dies ist vor allem auf Fortschritte im Bereich lernender Systeme zurückzuführen. Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf ab, die Entwicklung von innovativen Machine-Learning-Ansätzen zur Verbesserung der Flexibilität, Resilienz und Effizienz von lernenden Systemen oder Simulationsmodellen entscheidend voranzubringen. Damit sollen die Nachhaltigkeit und Praxistauglichkeit von Machine-Learning-Modellen verbessert werden.
Gefördert werden interdisziplinäre KI-Projekte zur Entwicklung neuer Modellarchitekturen und Lernalgorithmen zur Verbesserung der Flexibilität, Resilienz und Effizienz von lernenden Systemen oder der Effizienz von Simulationsmodellen. Das maximale Fördervolumen pro Projekt beträgt 2 Mio. € (inkl. Projektpauschale) über einen Zeitraum von in der Regel drei Jahren. Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten an Hochschulen können mit bis zu 100 % gefördert werden, zudem wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger bis zum 12. Januar 2024 elektronisch über „easy-Online“ einzureichen.
BMBF: Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zweistufig, Frist 31.08.2024
Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:
- den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
- die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
- die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
- den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens
- zum 31. August 2023 (für die erste Einreichungsrunde) oder
- zum 31. August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde) oder
- zum 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)
zunächst Gleichstellungskonzepte für Parität sowie Informationen der Hochschulen über die bisherige Beteiligung am Professorinnenprogramm I, II und III (Benennung aller Konzepteinreichungen und deren Bewertung, Auflistung aller geförderten Professuren mit Förderkennzeichen, gegebenenfalls Sonderzuweisungen des jeweiligen Sitzlandes zur Förderung der Professur und/oder der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Schleyer-Stiftung: Friedwart-Bruckhaus-Förderpreise 2023/2024 "Europa im 21. Jahrhundert – Beginn einer neuen Ära?", Frist 28.02.2024
Europa ist im Umbruch. Notwendige Transformationsprozesse – seien es Digitalisierung und KI, alternative und verlässliche Energieformen angesichts des Klimawandels und dessen Folgen sowie die Notwendigkeiten von Entbürokratisierung und Reduktion von Komplexität – fordern Europa auch angesichts des demographischen Wandels im 21. Jahrhundert zunehmend heraus. Zudem stehen freiheitlich-demokratische Systeme seitens illiberaler autokratischer Kräfte zunehmend unter Legitimitätsdruck sowohl von innen als auch von außen. Wie kann Europa im Innen- und im Außenverhältnis diese Institutionen beleben, fördern und notfalls auch verteidigen? Welche Lösungsansätze gibt es zu den aktuellen wirtschaftlichen und technologischen Transformationsnotwendigkeiten wie auch sozialen Herausforderungen? Welche Politik- und Entscheidungsprozesse braucht es, damit Europa diese effektiv umsetzen und glaubwürdig vertreten kann? Wie entstehen weiterhin Vertrauen und Akzeptanz für ein auch zukünftig gemeinsames Europa?
Die Schleyer-Stiftung möchte vor allem auch junge Menschen anregen, sich mit dem aktuellen Preisthema
„Europa im 21. Jahrhundert – Beginn einer neuen Ära?“
auseinanderzusetzen und sie ermuntern, ihre Ideen und Ergebnisse ihrer wissenschaftlichen bzw. journalistischen Arbeiten hierzu einzureichen.
Die Einsendefrist endet am 28. Februar 2024. Nähere Informationen finden Sie unter https://schleyer-stiftung.de/wp-content/uploads/2023/06/ausschreibung-bruckhaus-2023-web.pdf.
Ausschreibungen 2025
BMBF: Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zweistufig, Frist 31.08.2025
Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:
- den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
- die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
- die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unterrepräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
- den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens
- zum 31. August 2023 (für die erste Einreichungsrunde) oder
- zum 31. August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde) oder
- zum 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)
zunächst Gleichstellungskonzepte für Parität sowie Informationen der Hochschulen über die bisherige Beteiligung am Professorinnenprogramm I, II und III (Benennung aller Konzepteinreichungen und deren Bewertung, Auflistung aller geförderten Professuren mit Förderkennzeichen, gegebenenfalls Sonderzuweisungen des jeweiligen Sitzlandes zur Förderung der Professur und/oder der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Ausschreibungen jährlich, wiederkehrend, jederzeit
Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.
Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.
Mit der Förderlinie SMART vhb soll das Blended Learning vorangebracht werden. An den Trägerhochschulen wird die Entwicklung von 45-minütigen Online-Lerneinheiten, die sich bedarfsgerecht und flexibel in die Lehre integrieren lassen, gefördert. Lerneinheiten, die im Rahmen von SMART vhb entwickelt werden, stehen anschließend für die hochschulübergreifende Nutzung zur Verfügung und werden dafür in einem gemeinsamen Repositorium gesammelt. Die Einreichfrist ist jeweils der 15. Mai eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/.
Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend
Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.
Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.
Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.
Ansprechpartner:
Geschäftsführer der Stiftung Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .
VW-Stiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit
Forschungsdaten sind sozusagen das A und O: die Grundlage und das Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglichen den Fortschritt in der Wissenschaft ebenso wie die Qualitätsprüfung durch Replikation. Deshalb unterstützen wir Open Data im Kontext unserer Open Science Policy.
- Fachgebiet: alle Fachgebiete
- gefördert wird: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für den Data Reuse
- bis zu 100.000 Euro
- Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung. Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich
Was wird gefördert?
Um die erforderlichen Transformationsprozesse voranzubringen, werden den Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung gestellt, damit sie Forschungsdaten für den Data Reuse aufbereiten und als Open Data in einem öffentlichen, nicht-kommerziellen Repositorium verfügbar machen können.
Der Corpus der für den Data Reuse aufzubereitenden Daten sollte sich grundsätzlich auf die von der Stiftung geförderten Forschungsdaten beziehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für den Corpus feststeht und der Antrag zusammen mit dem Repositorium als Mitantragsteller:in eingereicht wird.
Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit
Programmziel
Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls.
Programmbeschreibung
Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.
Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.
Im Rahmen des Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.
BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität", zweistufig, Fristen: jährlich 15.01. und 15.07.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen.
- Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und -Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1).
- Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:
- Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
- Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.
BMDV: Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, zweistufig, jährlich zum 01.08. (bis 2025)
Das Fahrrad steht für eine individuelle, nachhaltige, resiliente, gesundheitsförderliche, zeitlich flexible und kostengünstige Mobilität im Alltag und in der Freizeit. Dafür werden mit einer neuen Strategie für den Radverkehr in Deutschland, dem „Nationalen Radverkehrsplan 3.0 – Fahrradland Deutschland 2030“ (NRVP 3.0), die Handlungsfelder und Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen
Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge:
- Fahrrad und Politik,
- Fahrrad und Infrastruktur,
- Fahrrad und Mensch,
- Fahrrad und Wirtschaft.
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Mögliche weitere Anwendungsfälle sollen sich aus den Vorhabenzielen plausibel ergeben. Aus der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Vorhaben soll ein Erkenntnisgewinn zu erwarten sein, der einen repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen gibt und der auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein kann. Entscheidend ist somit eine zu erwartende Übertragbarkeit der Ergebnisse. Die Vorhaben sollen Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, das heißt, sie müssen modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder nur an einem Ort umsetzbare Aktivität) oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.
Das Antragsverfahren für die Förderung von Modellprojekten ist grundsätzlich zweistufig.
Stichtag für das Einreichen von Vorhabenskizzen soll spätestens der 1. August des laufenden Jahres sein.
Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes und der DFG, Frist: jährlich, siehe Website
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Stifterverband schreiben den Communicator-Preis aus. Er wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Teams für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben und ist mit 50.000 Euro dotiert.
Mit dem Preis zeichnen DFG und Stifterverband Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders kreative, vielfältige und nachhaltige Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren.
Der Preis kann an einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Forschungsteams verliehen werden. Dabei sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sind. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen DFG und Stifterverband die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.
Informationen und Bewerbung:
https://www.stifterverband.org/pressemitteilungen/2022_10_04_communicator-preis
https://www.dfg.de/foerderung/programme/preise/communicator_preis/index.html
BMAS: Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“, zweistufig, Einreichung jederzeit
Das BMAS fördert die Sozialpolitikforschung im Kontext der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Mit diesem Ansatz wird der traditionell interdisziplinären Verankerung der Sozialpolitikforschung in Deutschland Rechnung getragen.
Förderungswürdige Themen sind die wissenschaftliche Erforschung
- der Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern
- der Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und
- Arbeitswelt
- der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
- der Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.
Gefördert werden:
a) Projekte
- die dazu dienen, verschiedene Institutionen im Bereich der Sozialpolitikforschung bundesweit zu vernetzen mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen und Synergien nutzbar zu machen;
- in deren Rahmen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft neue Fragestellungen zu gesellschaftlich relevanten Themen auf innovative Weise bearbeitet werden;
- die in den in Nummer 1.1 genannten Themenbereich fallen und darüber hinaus dazu beitragen können, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben.
b) Promotion
- für Doktoranden mit Prädikatsexamen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften, die eine Promotion zu einem sozialpolitischen Thema im Rahmen des genannten Themenbereichs anstreben.
c) Stiftungsprofessuren
- in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Einreichung von kurzen Projektskizzen, die auf Plausibilität und grundsätzliche Geeignetheit geprüft werden. Die Antragsteller, deren Skizzen für grundsätzlich förderfähig erachtet werden, können dann in einem zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einreichen. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.
Es ist keine Deadline in der Bekanntmachung genannt.
DFG: Wissenschaftler als Flüchtlinge - Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern, Anträge jederzeit
Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen / Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern.
Kern des Maßnahmenbündels ist das Angebot, dass alle Leiterinnen und Leiter DFG-geförderter Projekte sowie die Hochschulen selbst Zusatzanträge stellen können, um qualifizierte Flüchtlinge - angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gastmittel oder auch Personalstellen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator Modul.
Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten.
BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.
Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung
BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.
Profil des Programms
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
- Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
- Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
- Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
- Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
Antragsteller
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Förderkriterien
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
- Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
- Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
- Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.
Auswahlverfahren
Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.
Haushaltsvorbehalt
Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises
Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>.
Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.
Ausschreibung
Das Roman Herzog Institut zeichnet mit dem Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die sich in ihren Dissertationen oder Habilitationen mit der Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft und damit mit den zentralen ordnungspolitischen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzen. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert.
Zielsetzung des Forschungspreises
Es ist das Anliegen des RHI den ethischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wieder zu mehr Geltung zu verhelfen, die nicht allein auf Wettbewerb und Gewinnmaximierung basieren, sondern auch auf Solidarität und gemeinwohlverpflichteter Verantwortlichkeit. Der Preis soll dazu beitragen Forscher und Vordenker, die diesen Themenkomplex wissenschaftlich bearbeiten und exzellent allgemeinverständlich aufbereiten, in ihrer Arbeit zu unterstützen.
Preisträger*innen gesucht!
Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel – diese Megatrends stellen derzeit Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich seit Jahrzehnten als erfolgreiche Wirtschaftsordnung in Deutschland bewährt. Sie trägt dazu bei, dass die Menschen hierzulande mit großer Zufriedenheit in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand leben können.
Doch ist die Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig? Was muss getan werden, damit sie im Wettbewerb der Systeme in Europa und global bestehen kann? Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen lassen sich evidenzbasiert begründen, welche Hindernisse bei der Umsetzung sind zu überwinden? Und was sind überhaupt die institutionellen Voraussetzungen dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft funktioniert?
Sie haben sich in Ihrer Doktorarbeit oder Ihrer Habilitation mit solchen Fragen zum besseren Verständnis unserer Wirtschaftsordnung beschäftigt und Ihre Forschungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen? Dann bewerben Sie sich für den Roman Herzog Forschungspreis!
Das Roman Herzog Institut zeichnet Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die in ihren Dissertationen oder Habilitationen zentrale ordnungspolitische Fragestellungen des 21. Jahrhunderts behandeln. Jährlich werden bis zu drei Preise in Höhe von 20.000, 10.000 und 5.000 Euro vergeben. Möglich sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge von Professor*innen, Fakultäten und Instituten.
Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:
http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/
Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.