Aktuelle Ausschreibungen

(Die Ausschreibungen sind nach dem Datum des Fristablaufs geordnet.)

 

Ausschreibungen 2024

Digital Europe: Arbeitsprogramm mit u. a. Ausschreibungen zum Aufbau digitaler Kompetenzen und Cybersicherheit 2023 - 2024

Das veröffentlichte Digital Europe Arbeitsprogramm 2023 - 24 unterstützt weiterhin den Aufbau digitaler Kompetenzen, digitaler Infrastrukturen sowie die Digitalisierung von Unternehmen und öffentlichen Diensten für ein grünes digitalisiertes Europa. Das Gesamtbudget des Arbeitsprogramms beläuft sich auf 909,5 Mio. EUR und umfasst allein im Jahr 2023 drei Ausschreibungen zur Einreichung von Vorschlägen bezüglich 13 Themenbereichen. Darüber hinaus wird das Arbeitsprogramm durch ein Zusatzprogramm ergänzt, für das insgesamt 375 Mio. EUR bereitgestellt werden, um die kollektive Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber Cybersicherheitsbedrohungen zu erhöhen.

StMWi: IT-Sicherheit, zweistufig, Frist 19.03.2023

Mit der Initiative "IT-Sicherheit" fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) technologische Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger. Dadurch wird die Digitalisierung in Bayern weiter vorangetrieben und ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen geleistet.

Das Projektkonsortium muss aus mindestens zwei Partnern bestehen und dabei mindestens ein Unternehmen enthalten; die Beteiligung von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist möglich. KMU werden besonders zur Einreichung von Projektskizzen ermutigt. Die angestrebte Projektlaufzeit erstreckt sich bis maximal Ende 2027.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können ab sofort und bis zum Stichtag 19. März 2024 (14:00 Uhr) über das Internetportal https://www.vdivde-it.de/submission/bekanntmachungen/2317 eingereicht werden.

Den vollständigen Text der Bekanntmachung können Sie unter https://www.iuk-bayern.de/dokumente/sonstige-dokumente/202311a-bkm-its.pdf nachlesen. Der Projektträger bietet zu dieser Bekanntmachung eine Info-Veranstaltung in Form eines kostenfreien Webinars an. Das Webinar findet am 11. Januar 2024 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Weitere Informationen und das Anmeldeformular zum Webinar stehen unter https://attendee.gotowebinar.com/register/2730783796933817689 zur Verfügung.

DFG: Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften, mehrstufig, Frist 20.03.2024

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet erneut die Gelegenheit zur Einreichung von Antragsskizzen für Kolleg-Forschungsgruppen in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Kolleg-Forschungsgruppen sind ein speziell auf geistes- und sozialwissenschaftliche Arbeitsformen zugeschnittenes Förderangebot. Eine Kolleg-Forschungsgruppe ermöglicht ein Zusammenwirken besonders ausgewiesener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Weiterentwicklung und Bearbeitung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsthemas an einem Ort. Es soll ein Thema bearbeitet werden, das so weit gefasst ist, dass es vor Ort vorhandene Interessen und Stärken aufgreifen und zugleich einen Rahmen für die Integration individueller Forschungsideen bieten kann.

Die Förderdauer beträgt bis zu acht Jahre. Das Verfahren der Antragstellung ist mehrstufig. Interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler werden gebeten, sich durch die fachlich zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten zu lassen. Auf der Grundlage dieser Beratung werden Antragsskizzen bis zum 20. März 2024 entgegengenommen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2023/info_wissenschaft_23_86/.

VolkswagenStiftung: Transdisciplinary Approaches to Mobility and Global Health, zweistufig, Frist 25.03.2024

Eckdaten der Ausschreibung:

  • Fachgebiete: Sozialwissenschaften, Lebens- und Gesundheitswissenschaften
  • Art der Förderung: Internationale Kooperationsprojekte
  • Skizzen (Phase 1): bis zu 50.000 Euro; Vollanträge (Phase 2): 0,5 bis 1,5 Mio. Euro
  • Skizzen (Phase 1): max. 7 Monate; Vollanträge (Phase 2): 3 bis 5 Jahre
  • Zielgruppe: Forschende aus High Income Countries und Low and Middle-Income Countries, in enger Zusammenarbeit mit nicht-akademischen Stakeholdern, lokalen Gemeinschaften und anderen relevanten Akteur*innen
  • Termine:
    • 25. März 2024 um 14:00 MEZ Stichtag für Skizzen (Phase 1)
    • März 2025: Stichtag für Vollanträge (Phase 2, nach Aufforderung)
  • Weitere Informationen: https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/transdisciplinary-approaches-mobility-and-global-health

 

BMBF: Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen, Frist 28.03.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt studentische Verbände und andere Organisationen im Rahmen seiner gesamtstaatlichen Verantwortung bei Maßnahmen, die Studierende als Mitglieder einer Hochschule in die Lage versetzen, ihre aus dieser Mitgliedschaft erwachsenen Rechte und Pflichten wahrzunehmen und weiterzuentwickeln.

  • Gefördert werden Maßnahmen wie zum Beispiel Workshops, Kongresse, Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen.
  • Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.
  • Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag ist zusammen mit den aufgeführten Anlagen spätestens bis zum 28. März 2024 (12.00 Uhr) elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) sowie postalisch beim DLR Projektträger einzureichen.

Weiterführende Informationen zur Ausschreibung sowie zur aktuellen Förderrunde 2024/2025 finden Sie unter https://projekttraeger.dlr.de/de/studentischeverbaende.

Am 20. Februar 2024 wird von 13.00 bis 16.00 Uhr eine Informationsveranstaltung für Antragstellende als reine Onlineveranstaltung stattfinden, in welcher die Regelungen zur Antragstellung und zur Förderung vertieft erläutert werden und die Möglichkeit gegeben wird, Fragen zu stellen. Bei Interesse an einer Teilnahme senden Sie bitte eine E-Mail an: studentischeverbaende(at)dlr.de.

Bayerischer Landesverband: Bayerischer Umweltpreis, Frist: 31.03.2024

Die Bayerische Landesstiftung wird  2024 wieder einen Umweltpreis vergeben. Dieser ist mit 30.000 Euro dotiert und wird seit 1985 für praktische oder wissenschaftliche Leistungen vergeben, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beitragen und einen engen Bezug zu Bayern haben. Dies umfasst insbesondere:

  • innovative Projekte im technischen Umweltschutz, z. B. der Abfallwirtschaft, der Wasserreinhaltung oder des Lärmschutzes, sowie Leistungen mit Bezug zum Klimaschutz, zur Umsetzung der Energiewende wie auch im Bereich des ökologisch nachhaltigen Wirtschaftens oder im Umweltmanagement
  • neue, zukunftsorientierte Wege und Vorgehensweisen im Naturschutz
  • signalgebende Initiativen und Projekte in der Umweltbildung oder der Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bewertungskriterien sind u.a. Originalität, Innovation, Übertragbarkeit auf Dritte, Nachhaltigkeit, Kontinuität sowie Transparenz im Projektmanagement. Ehrenamtliches Engagement für die Umwelt wird besonders gerne gesehen. Der Bayerische Umweltpreis kann an Einzelpersonen oder an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden.

Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und allen Bewohnerinnen und Bewohnern Bayerns zu. Bitte reichen Sie Vorschläge bis spätestens 31. März 2024 über das Onlineformular ein, das auf dem Webangebot des LfU eingerichtet wurde (www.lfu.bayern.de/umweltpreis). Die Entscheidung des Stiftungsrates der Bayerischen Landesstiftung wird den Personen, die einen Vorschlag eingereicht haben, voraussichtlich im August 2024 mitgeteilt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lfu.bayern.de/umweltpreis/index.htm.

Bayerische Landesstiftung: Kulturpreis und Sozialpreis 2024, Frist: 31.03.2024

Die Bayerische Landesstiftung beabsichtigt, auch im Jahr 2024 Preise für hervorragende Leistungen auf kulturellem und sozialem Gebiet zu vergeben. Die Dotation des Sozial- und Kulturpreises beträgt jeweils 30.000 Euro.

Personen oder Personengruppen, die für eine Auszeichnung mit dem Kulturpreis bzw. Sozialpreis in Betracht kommen, sollen ausschließlich und direkt der Geschäftsstelle der Bayerischen Landesstiftung (Alter Hof 2, 80331 München) bis spätestens 31. März 2024 mitgeteilt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.landesstiftung.bayern.de/userdata/Dateien/preisvergaberichtlinien.pdf.

DFG: Trilaterale Forschungskonferenzen Villa Vigoni' 2025 - 2027, Frist: 14.04.2024

Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern tätig in Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. Entschieden werden sie auf der Grundlage eines kompetitiven Begutachtungsverfahrens.

Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in einer frühen Karrierephase. Um ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben Postdocs (bis sechs Jahre nach der Promotion) die Möglichkeit, das Förderangebot wahlweise auch in verkleinerter Form in Anspruch zu nehmen.

Die Frist für die Einreichung von Anträgen für eine Trilaterale Forschungskonferenz ist der 14. April 2024.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie unter https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-04.

VolkswagenStiftung: "Change! Fellowships and Research Groups", Fristen 28.03.2024 bzw. 24.04.2024

Wir brauchen Veränderungen in unserer Gesellschaft und in den bestehenden Strukturen, um die Vielzahl der Krisen zu bewältigen, mit denen wir heute konfrontiert sind. Von der Wissenschaft wird erwartet, dass sie planetare Grenzen und Vulnerabilitäten aufdeckt, faktenbasierte Handlungsoptionen erforscht und zu Lösungen beiträgt. Daher sucht die VolkswagenStiftung Persönlichkeiten aus der Wissenschaft, die gemeinsam mit außerwissenschaftlichen Stakeholdern zu Transformationsprozessen forschen und diese anschieben möchten.

  • Fachgebiete: alle
  • Art der Förderung: Personenförderung
  • Fördersumme: 1,3 bis 1,8 Mio. Euro
  • Förderdauer: 5 Jahre
  • Zielgruppe: Forschende ab zwei Jahre nach der Promotion
  • Voraussetzung: Einbindung außerwissenschaftlicher Akteur*innen in den Forschungsprozess

Einreichfristen:

  • Für Forschende in frühen Karrierephasen: 28. März 2024 (14.00 Uhr)
  • Für Forschende mit Festanstellung: 24. April 2024 (14.00 Uhr)

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.volkswagenstiftung.de/de/foerderung/foerderangebot/change-fellowships-and-research-groups.

Virtuellen Hochschule Bayern: CLASSIC vhb, OPEN vhb, Fristen 30.04.2024

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.

Die beiden Förderlinien CLASSIC vhb und OPEN vhb dienen der Entwicklung von Kursen, die entweder das Lehrangebot der bayerischen Hochschulen erweitern und curricular verankert sind (CLASSIC vhb) oder allen Interessierten frei zur Verfügung stehen (OPEN vhb). Die Einreichfrist für beide Förderlinien im Rahmen der Förderrunde 2023-I ist der 30. April 2024. Umfangreiche Informationen zu den Förderrichtlinien, zur Antragstellung, zum Finanzplan usw. finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/kurse/foerderung/foerderrunde-2024-i/.

 

BMBF: Frühe Bildung in einer digitalen Welt - im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung, zweistufig, Frist: 30.04.2024

Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) wird die Bedeutung von Digitalisierung im Bildungsbereich durch den Bereich "technologisch-pädagogische Entwicklungen im Bildungsgeschehen gestalten und nutzen" herausgestellt. Bisherige Forschungsförderung des BMBF bezog und bezieht sich hier auf Grundsatzfragen, Gelingensbedingungen und die Gestaltung von Bildungsprozessen in allen Bildungsbereichen. Die neue Richtlinie zum Thema "Frühe Bildung in einer digitalen Welt" stellt den Bereich der Elementarpädagogik ins Zentrum und nimmt die spezifischen Anforderungen und Herausforderungen, die sich für den Bereich der frühen Bildung im Zusammenhang mit einer fortschreitenden Digitalisierung ergeben, in den Blick. Es gilt, noch bestehende Forschungslücken zu schließen und Wissen bereitzustellen, um nachhaltig wirksame Maßnahmen in diesem Bereich implementieren zu können.

Der Förderzeitraum beträgt in der Regel bis zu drei Jahre, in besonders begründeten Einzelfällen, beispielsweise um eine längerfristig erfolgreiche Kooperation mit Praxispartnern aufzubauen, ist eine längere Laufzeit von bis zu vier Jahren möglich. Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbaren Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 % gefördert werden können, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können dem DLR Projektträger bis zum 30. April 2024 elektronisch über das Antragsportal „easy-Online“ vorgelegt werden.

Die vollständige Bekanntmachung finden Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/01/2024-01-17-Bekanntmachung-Bildungsforschung.html.

Daimler und Benz Stiftung: Innovative Wissenschaftsvermittlung, Frist: 30.04.2024

Die Daimler und Benz Stiftung fördert die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung zum Thema "Innovative Wissenschaftsvermittlung" mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Gefördert wird eine innovative Veranstaltung, durch die wissenschaftliche Erkenntnisse für eine breite Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Die Veranstaltung soll sich von bisher üblichen Formaten abheben und Menschen unterschiedlicher Altersgruppen ansprechen. Ziel ist es, durch die Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte ein grundsätzliches Interesse an Wissenschaft und Forschung zu wecken. Ort, Zeit, Dauer sowie die Ausrichtung nach Inhalt und Zielgruppen können frei gewählt werden.

Die Fördersumme kann je nach Idee, Ausprägung und Gestaltung der Veranstaltung frei für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Raummieten, Catering, Honorare, Reisekosten, Einladungen, Gebühren, Kommunikation mit Zielgruppenansprache, weitergehende Publikationen und Vor-Ort-Dialoge.

Anträge nimmt die Daimler und Benz Stiftung über das Portal https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/erfahren/innovative-wissenschaftsvermittlung/portal-innovative-wissenschaftsvermittlung.htmlbis zum 30. April 2024 entgegen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.daimler-benz-stiftung.de/cms/de/erfahren/innovative-wissenschaftsvermittlung.html.

bidt: Interdisziplinärer Konsortialprojekte, Frist: 07.05.2024

Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) fördert herausragende interdisziplinäre Forschung zur Digitalen Transformation.

Bis zum 7. Mai 2024 können Sie sich in zwei verschiedenen Förderformaten bewerben:

Interdisziplinärer Konsortialprojekte (mehrere akademische Antragsteller*innen als Konsortium)

Das bidt bietet eine attraktive Förderung zur Finanzierung von Mitarbeiter*innen sowie von Sach- und Infrastrukturkosten. Die Forschung muss an wissenschaftlichen Einrichtungen in Bayern durchgeführt werden.

Bei Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen das bidt unter der E-Mail-Adresse forschung(at)bidt.digital zur Verfügung.

bidt: Mensch und generative Künstliche Intelligenz: Trust in Co-Creation, Frist: 07.05.2024

Das Bayerische Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) fördert herausragende interdisziplinäre Forschung zur Digitalen Transformation.

Bis zum 7. Mai 2024 können Sie sich in zwei verschiedenen Förderformaten bewerben:

Projekte im Forschungsschwerpunkt „Mensch und generative Künstliche Intelligenz: Trust in Co-Creation“ (ein*e akademische*r Antragsteller*in)

Das bidt bietet eine attraktive Förderung zur Finanzierung von Mitarbeiter*innen sowie von Sach- und Infrastrukturkosten. Die Forschung muss an wissenschaftlichen Einrichtungen in Bayern durchgeführt werden.

Bei Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen das bidt unter der E-Mail-Adresse forschung(at)bidt.digital zur Verfügung.

BMBF: Förderung eines Forschungsverbunds für die wissenschaftliche Begleitung des Startchancen-Programms, zweistufig, Frist: 14.05.2024

Das Startchancen-Programm des Bundes und der Länder soll dazu beitragen, die Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung so zu verbessern, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen ihre Talente und Potentiale frei entfalten können und Bildungserfolg von sozialer Herkunft entkoppelt wird. Dies umfasst auch einen Beitrag zur Herstellung von Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit. Die wissenschaftliche Begleitung ist integraler Bestandteil des Startchancen-Programms und soll dazu beitragen, dass größtmögliche Wirkung im Sinne der Chancengerechtigkeit erzielt wird. Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMBF) fördert nun einen Forschungsverbund, um die Begleitstrukturen in den Ländern mit wissenschaftlicher Expertise zu unterstützen, die Startchancen-Schulen bei der Programmumsetzung zu begleiten und Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie die Kompetenz- und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen unabhängig von der sozialen Herkunft gestärkt werden kann. Hierfür arbeitet der Forschungsverbund interdisziplinär und an der Schnittstelle zwischen Bildungsforschung und Bildungspraxis.

Gefördert wird ausschließlich ein Forschungsverbund. Zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben an Hochschulen können individuell mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem Projektteam des BMBF „Startchancen-Programm“ über das elektronische Antragsportal „easy-Online“ bis zum 14. Mai 2024 vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-28-Bekanntmachung-Startchancen-Programm.html nachlesen.

BMBF: Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen, Frist: 30.06.2024

Urbane Digitale Zwillinge (UDZ) sind ein vielversprechendes Werkzeug insbesondere für die Stadtentwicklung und erlauben eine fachübergreifende Planung der Kommunen. Die vorliegende Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zielt darauf ab, das Potenzial von UDZ für die Klimaanpassung in der Stadt- und Regionalplanung beispielhaft aufzuzeigen. In den geförderten Forschungsprojekten soll, in enger Zusammenarbeit von Forschung, Kommunen, Unternehmen sowie Landes- und Bundesbehörden, prototypisch aufgezeigt werden, wie Klima-, Umwelt- und Fernerkundungsdaten sowie Klimaszenarien mit der kommunalen Dateninfrastruktur verknüpft und über Urbane Digitale Zwillinge für fachübergreifende Planungsprozesse von Klimaanpassungsmaßnahmen als effiziente sowie daten- und wissensbasierte Unterstützungs-Tools genutzt werden können.

Gefördert werden Forschung- und Entwicklungsvorhaben sowie ein Begleitforschungs- und Koordinierungsvorhaben ausschließlich in Form von Verbundprojekten. Für die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist mindestens eine Kommune oder eine Region als eigenständiger Antragsteller im Verbund einzubinden. Der Förderzeitraum beträgt vier Jahre.

Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können mit bis zu 100 % gefördert werden, darüber hinaus wird eine Projektpauschale von 20 % gewährt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind dem DLR Projektträger über „easy-Online“ bis zum 30. Juni 2024 vorzulegen.

Die vollständige Bekanntmachung können Sie unter https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-13-Bekanntmachung-Klimaanpassung.html nachlesen.

Elitenetzwerk Bayern: Förderung neuer Elitestudiengänge, zweistufig, Frist 31.07.2024

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst richtet im Rahmen der Weiterentwicklung des Elitenetzwerks Bayern ab dem Jahr 2026 neue Elitestudiengänge ein. Die Ausschreibungsrunde 2024/25 richtet sich ausschließlich an die Fachbereiche mit Schwerpunkt in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, der Mathematik und der Informatik. Hier sollen bis zu sechs neue Elitestudiengänge eingerichtet werden.

Die neuen Elitestudiengänge werden in einem zweistufigen wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Es wird erwartet, dass die beteiligten Hochschulen die Grundausstattung und die Infrastruktur zur Verfügung stellen und sich an den Sachkosten mit 25 % Eigenanteil beteiligen.

Die Ausschreibungsrichtlinien, eine Excel-Vorlage für den Finanzierungsplan sowie ein Übersichts-Formular zu den Personal- und Sachmitteln können Sie unter https://www.elitenetzwerk.bayern.de/fileadmin/Ausschreibungsunterlagen_Elitestudiengaenge_2024.zip herunterladen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.elitenetzwerk.bayern.de/start/foerderangebote/elitestudiengaenge.

Antragsskizzen sind bis zum 31. Juli 2024 über elitenetzwerk-bayern(at)stmwk.bayern.de einzureichen.

 

Fritz Thyssen Stiftung: ThyssenLesezeit, Frist: 30.08.2024

Die ThyssenLesezeit ist ein auf besonders stark im Wissenschaftssystem eingebundene Funktionsträgerinnen und -träger zugeschnittenes Förderformat. Es unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die z. B. nach einem Rektorat, Dekanat oder der Leitung eines großen Forschungsprojektes oder Forschungsverbundes wieder in Lehre und Forschung zurückkehren wollen, und fördert zugleich den wissenschaftlichen Nachwuchs. Nach der Beendigung administrativer Verpflichtungen ermöglicht die Thyssenlesezeit eine sechsmonatige Freistellung, um die eigene Forschungstätigkeit zügig vertieft wieder aufnehmen und die für das jeweilige Fachgebiet relevante Literatur intensiv rezipieren zu können. Die Fritz Thyssen Stiftung finanziert in dieser Zeit eine Lehrstuhlvertretung.

Die ThyssenLesezeit wird einmal jährlich an Professorinnen und Professoren aus den Geistes- und Sozialwissenschaften an deutschen Universitäten vergeben. Anträge können bis zum 30. August 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.fritz-thyssen-stiftung.de/%20foerderung/foerderarten/thyssenlesezeit/.

BMBF: Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zweistufig, Frist 31.08.2024

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:

  1. den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
  2. die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
  3. die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unter­repräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
  4. den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens

  • zum 31. August 2023 (für die erste Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)

zunächst Gleichstellungskonzepte für Parität sowie Informationen der Hochschulen über die bisherige Beteiligung am Professorinnenprogramm I, II und III (Benennung aller Konzepteinreichungen und deren Bewertung, Auflistung aller geförderten Professuren mit Förderkennzeichen, gegebenenfalls Sonderzuweisungen des jeweiligen Sitzlandes zur Förderung der Professur und/oder der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Stiftung Innovation in der Hochschullehre: Lehrarchitektur - Hochschule der Zukunft gestalten, Frist: 31.10.2024

Mit der alle drei Jahre wiederkehrenden Ausschreibung „Lehrarchitektur. Hochschule der Zukunft gestalten“ lädt die Stiftung Innovation in der Hochschullehre die staatlichen Hochschulen ein, modellhafte Konzeptionen für den Bereich Studium und Lehre zu entwickeln. Diese können fachspezifisch wie fächerübergreifend sein, sich auf einen Studiengang beschränken oder das gesamte Studienangebot umfassen. Auch hochschulübergreifend angelegte Projekte sind möglich. Dabei können vorhandene Schwerpunkte ebenso ausgebaut wie neuartige Konzepte mit angepasstem Lehraufwand erprobt und implementiert werden. Die Ausschreibung zielt auf die Etablierung einer wissenschaftlichen Praxis des Lehrens und Lernens in der Breite. Dafür sollen die Hochschulen Ziele, Strukturen und Effekte ihrer Lehre kritisch reflektieren, bestehende Möglichkeiten in der regulativen und administrativen Rahmung ehrgeizig nutzen und innovative Strukturen mutig implementieren.

Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal sechs Jahre. Das bereitgestellte Fördervolumen umfasst etwa 480 Millionen Euro. Die Projektförderung erfolgt durch Vollfinanzierung. Die Höhe der Fördermittel ist nicht begrenzt, ist aber insbesondere durch das Innovationspotenzial, die strukturelle Reichweite des Vorhabens und das Verankerungskonzept zu begründen. Eingereicht werden die Anträge über die Hochschulleitungen. Jede Hochschule kann einen Einzelantrag stellen und sich darüber hinaus zusätzlich bei einem Verbundantrag beteiligen.

Die Antragstellung ist zwischen Ende Juli 2024 und Ende Oktober 2024 möglich. Die Projekte starten Anfang Oktober 2025.

Weitere Informationen finden Sie unter https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/lehrarchitektur/. Sollten Sie eine Antragstellung ins Auge fassen, ersuchen wir Sie um eine Rückmeldung bei Z/FFT unter forschungsfoerderung.fft(at)uni-bamberg.de.

Ausschreibungen 2025

BMBF: Professorinnenprogramm 2030 des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, zweistufig, Frist 31.08.2025

Mit dem Professorinnenprogramm 2030 wollen Bund und Länder:

  1. den Anteil von Frauen an Professuren, in wissenschaftlichen Spitzenfunktionen und auf Leitungsebenen an deutschen Hochschulen sowohl auf zentraler als auch auf dezentraler Ebene weiter in Richtung Parität steigern,
  2. die Karriere- und Personalentwicklung für (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen auf dem Weg zur Professur fördern sowie die Planbarkeit der wissenschaftlichen und künstlerischen Karrierewege erhöhen,
  3. die Repräsentanz von Frauen auf allen Qualifikationsstufen, insbesondere in Fächern, in denen sie noch unter­repräsentiert sind, nachhaltig verbessern und
  4. den Kulturwandel hin zu einer gleichstellungsfördernden und geschlechtergerechten Hochschulkultur auf zentraler und dezentraler Ebene weiter dynamisieren.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens

  • zum 31. August 2023 (für die erste Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2024 (für die zweite Einreichungsrunde) oder
  • zum 31. August 2025 (für die dritte Einreichungsrunde)

zunächst Gleichstellungskonzepte für Parität sowie Informationen der Hochschulen über die bisherige Beteiligung am Professorinnenprogramm I, II und III (Benennung aller Konzepteinreichungen und deren Bewertung, Auflistung aller geförderten Professuren mit Förderkennzeichen, gegebenenfalls Sonderzuweisungen des jeweiligen Sitzlandes zur Förderung der Professur und/oder der zusätzlichen gleichstellungsfördernden Maßnahmen) in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

 

Ausschreibungen jährlich, wiederkehrend, jederzeit

Virtuelle Hochschule Bayern (vhb): SMART vhb, Frist: jährlich zum 15.05.

Die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) fördert die Zusammenarbeit der bayerischen Hochschulen in der Online-Lehre. Dazu stellt sie den Hochschulen Fördermittel für die bedarfsorientierte Entwicklung und den hochschulübergreifenden Einsatz von Online-Lehrangeboten in allen Fachdisziplinen bereit.

Mit der Förderlinie SMART vhb soll das Blended Learning vorangebracht werden. An den Trägerhochschulen wird die Entwicklung von 45-minütigen Online-Lerneinheiten, die sich bedarfsgerecht und flexibel in die Lehre integrieren lassen, gefördert. Lerneinheiten, die im Rahmen von SMART vhb entwickelt werden, stehen anschließend für die hochschulübergreifende Nutzung zur Verfügung und werden dafür in einem gemeinsamen Repositorium gesammelt. Die Einreichfrist ist jeweils der 15. Mai eines Jahres. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.vhb.org/lehrende/smart-vhb-blended-learning/foerderrunden/.

Daimler und Benz Stiftung: „Ladenburger Diskurs", Einreichung fortlaufend

Mit dem Tagungsformat „Ladenburger Diskurs“ bietet die Daimler und Benz Stiftung einen Freiraum für die interdisziplinäre Reflexion eines wissenschaftlich und gesellschaftlich relevanten Forschungsthemas. Die Stiftung stellt in ihren Räumlichkeiten einen Ort zur Verfügung, an dem Wissenschaftler und Experten aus der Praxis ein frei gewähltes, interdisziplinäres Forschungsthema ergebnisoffen erörtern können. In Absprache mit dem Antragsteller können diese Treffen ein bis zwei Tage dauern. Sowohl die Organisation der Tagung als auch die Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer werden von der Stiftung getragen.

Die Diskurse stehen sämtlichen Disziplinen offen und gehen nicht mit einer feststehenden Erwartungshaltung seitens der Stiftung hinsichtlich des Ergebnisses einher. Ein Ladenburger Diskurs kann beispielsweise zu einer Publikation oder zur Konzeption eines größeren Forschungsprojekts mit einem Antrag bei anderen forschungsfördernden Organisationen führen.

Antragsberechtigt für das Format „Ladenburger Diskurs“ sind an deutschen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen tätige Wissenschaftler in Leitungsfunktionen. Sie können sich jederzeit mit Themenvorschlägen an die Stiftung wenden. Im Fall einer Bewilligung haben die Antragsteller die Möglichkeit, bis zu 20 Teilnehmer auszuwählen und selbst als wissenschaftliche Leiter zu fungieren.

Ansprechpartner:
Geschäftsführer der Stiftung Dr. Jörg Klein
Tel.: 06203-10920
E-Mail: info(at)daimler-benz-stiftung.de .

VW-Stiftung: Data Reuse – zusätzliche Mittel für die Aufbereitung von Forschungsdaten (Open Science), Antragstellung jederzeit

Forschungsdaten sind sozusagen das A und O: die Grundlage und das Ergebnis von Wissenschaft. Ihre langfristige Sicherung und Bereitstellung ermöglichen den Fortschritt in der Wissenschaft ebenso wie die Qualitätsprüfung durch Replikation. Deshalb unterstützen wir Open Data im Kontext unserer Open Science Policy.

  • Fachgebiet: alle Fachgebiete
  • gefördert wird: Aufbereitung von offenen Forschungsdaten für den Data Reuse
  • bis zu 100.000 Euro
  • Voraussetzung: Vorherige Förderung durch die VolkswagenStiftung. Antragstellung ist grundsätzlich bis 6 Monate nach Projektende möglich

Was wird gefördert?

Um die erforderlichen Transformationsprozesse voranzubringen, werden den Geförderten Zusatzmittel zur Verfügung gestellt, damit sie Forschungsdaten für den Data Reuse aufbereiten und als Open Data in einem öffentlichen, nicht-kommerziellen Repositorium verfügbar machen können.

Der Corpus der für den Data Reuse aufzubereitenden Daten sollte sich grundsätzlich auf die von der Stiftung geförderten Forschungsdaten beziehen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass das Zielrepositorium für den Corpus feststeht und der Antrag zusammen mit dem Repositorium als Mitantragsteller:in eingereicht wird.

Elitenetzwerk Bayern: Promotionsförderprogramm des Freistaats Bayern - Marianne-Plehn-Programm, Bewerbung jederzeit

 

Programmziel

Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, können eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls.

Programmbeschreibung

Die Promotionsstipendien der Studienstiftung bieten ein hohes Maß an Flexibilität bei der Ausgestaltung individueller Wege hin zur Promotion. Sie ermöglichen wertvolle Freiräume bei der Wahl von Thema und Betreuung sowie ein hohes Zeitbudget für die wissenschaftliche Arbeit am Dissertationsprojekt. Gleichzeitig steht allen Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung die Möglichkeit offen, ihr Stipendium mit einer Viertelstelle im Bereich von Forschung und Lehre zu kombinieren. Eine solche institutionelle Einbindung bietet die Gelegenheit, in einem klar umgrenzten Umfang wichtige akademische Lehr- und Verwaltungserfahrung zu sammeln, und eröffnet darüber hinaus den Zugang zu den staatlichen Sozialversicherungssystemen.

Das Marianne-Plehn-Programm bietet die Finanzierung einer zusätzlichen Viertelstelle nach TVL E13 sowie ein begleitendes Exzellenzprogramm. Es gehört als neue Förderlinie zum Elitenetzwerk Bayern, das Auswahlverfahren und die Durchführung des Programms obliegen der Studienstiftung. Namensgeberin ist die Biologin Marianne Plehn, die als erste Frau an einer bayerischen Universität den Professorinnentitel erhielt.

Im Rahmen des Programms können Promotionsstipendiatinnen und -stipendiaten der Studienstiftung, die an einer bayerischen Hochschule promovieren oder dieses vorhaben, eine eigene Viertelstelle selbst einwerben und sich mit dieser an einer frei wählbaren staatlichen, kirchlichen oder staatlich anerkannten bayerischen Hochschule ansiedeln. Mit diesem Modell eröffnen sich die Vorteile einer Kombination von Stipendium und Stelle, unabhängig von eventuell verfügbaren Mitteln für eine solche Stelle seitens der einzelnen Hochschule bzw. des betreffenden Fachbereichs oder Lehrstuhls. Der Freistaat Bayern plant den Vollausbau des neuen Programms mit rund 100 Viertelstellen für die Kombination mit Stipendien der Studienstiftung.

BMBF: Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität", zweistufig, Fristen: jährlich 15.01. und 15.07.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Ideen-/Innovationspotenzial von Start-ups im Bereich Spitzenforschung zu interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität stärken und für Wirtschaft und Gesellschaft besser nutzbar machen.

  • Zum einen sollen die Chancen für die Gründung von Start-ups durch gezielte Förderung geeigneter Forschungsteams bereits an Hochschulen und -Forschungseinrichtungen verbessert werden (Modul 1).
  • Zum anderen sollen bereits gegründete junge Start-ups bei risikoreicher vorwettbewerblicher Forschung und Entwicklung (FuE) passgenau gefördert werden (Modul 2).

Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, deren Forschungsthemen in den folgenden zwei Forschungsfeldern des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation“ liegen:

  • Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
  • Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen der Module 1 und 2 sind jährlich jeweils der 15. Januar und der 15. Juli.

 

BMDV: Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans, zweistufig, jährlich zum 01.08. (bis 2025)

Das Fahrrad steht für eine individuelle, nachhaltige, resiliente, gesundheitsförderliche, zeitlich flexible und kostengünstige Mobilität im Alltag und in der Freizeit. Dafür werden mit einer neuen Strategie für den Radverkehr in Deutschland, dem „Nationalen Radverkehrsplan 3.0 – Fahrradland Deutschland 2030“ (NRVP 3.0), die Handlungsfelder und Ziele bis zum Jahr 2030 festgelegt. Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Leitziele des NRVP 3.0 aufgreifen und der Umsetzung der Radverkehrsstrategie des Bundes dienen

Der NRVP 3.0 fokussiert auf vier Handlungsstränge:

  • Fahrrad und Politik,
  • Fahrrad und Infrastruktur,
  • Fahrrad und Mensch,
  • Fahrrad und Wirtschaft.

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Informations- und Kommunikationskampagnen, Wettbewerbe sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Mögliche weitere Anwendungsfälle sollen sich aus den Vorhabenzielen plausibel ergeben. Aus der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Vorhaben soll ein Erkenntnisgewinn zu erwarten sein, der einen repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen gibt und der auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein kann. Entscheidend ist somit eine zu erwartende Übertragbarkeit der Ergebnisse. Die Vorhaben sollen Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, das heißt, sie müssen modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder nur an einem Ort umsetzbare Aktivität) oder neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

Das Antragsverfahren für die Förderung von Modellprojekten ist grundsätzlich zweistufig.

Stichtag für das Einreichen von Vorhabenskizzen soll spätestens der 1. August des laufenden Jahres sein.

Communicator-Preis - Wissenschaftspreis des Stifterverbandes und der DFG, Frist: jährlich, siehe Website

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Stifterverband schreiben den Communicator-Preis aus. Er wird an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Teams für herausragende Leistungen in der Wissenschaftskommunikation vergeben und ist mit 50.000 Euro dotiert.

Mit dem Preis zeichnen DFG und Stifterverband Forscherinnen und Forscher aller Fachgebiete dafür aus, dass sie ihre wissenschaftliche Arbeit und ihr Fachgebiet einem breiten Publikum auf besonders kreative, vielfältige und nachhaltige Weise zugänglich machen und sich so für den Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft engagieren.

Der Preis kann an einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder an Forschungsteams verliehen werden. Dabei sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge möglich. Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland tätig sind. Mit der Auszeichnung und dem Preisgeld wollen DFG und Stifterverband die Preisträgerinnen und Preisträger dabei unterstützen, ihre Aktivitäten in der Wissenschaftskommunikation weiterzuentwickeln.

Informationen und Bewerbung:

https://www.stifterverband.org/auszeichnungen

https://www.dfg.de/gefoerderte_projekte/wissenschaftliche_preise/communicator-preis/index.jsp

 

 

BMAS: Förderrichtlinie zur „Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“, zweistufig, Einreichung jederzeit

Das BMAS fördert die Sozialpolitikforschung im Kontext der Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaft. Mit diesem Ansatz wird der traditionell interdisziplinären Verankerung der Sozialpolitikforschung in Deutschland Rechnung getragen.
Förderungswürdige Themen sind die wissenschaftliche Erforschung

  • der Eigenarten des deutschen Sozialstaats, auch im Vergleich zu sozialen Sicherungssystemen in anderen Ländern
  • der Herausforderungen für Arbeitsmarkt-, Ausbildungs- und Sozialsysteme durch Veränderungen in Gesellschaft und
  • Arbeitswelt
  • der Anpassung der sozialen Sicherungssysteme an neue Herausforderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt sowie
  • der Auswirkungen von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Reformen.

Gefördert werden:

a) Projekte

  • die dazu dienen, verschiedene Institutionen im Bereich der Sozialpolitikforschung bundesweit zu vernetzen mit dem Ziel, den wissenschaftlichen Austausch zu unterstützen und Synergien nutzbar zu machen;
  • in deren Rahmen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft neue Fragestellungen zu gesellschaftlich relevanten Themen auf innovative Weise bearbeitet werden;
  • die in den in Nummer 1.1 genannten Themenbereich fallen und darüber hinaus dazu beitragen können, der Sozialpolitikforschung in Deutschland neue inhaltliche und methodische Impulse zu geben.

b) Promotion

  • für Doktoranden mit Prädikatsexamen in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialethik, Politik- und Geschichtswissenschaften, die eine Promotion zu einem sozialpolitischen Thema im Rahmen des genannten Themenbereichs anstreben.

c) Stiftungsprofessuren

  • in den Disziplinen Wirtschafts- und Rechtswissenschaft, Soziologie, Politik- und Geschichtswissenschaft.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Zunächst erfolgt im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens die Einreichung von kurzen Projektskizzen, die auf Plausibilität und grundsätzliche Geeignetheit geprüft werden. Die Antragsteller, deren Skizzen für grundsätzlich förderfähig erachtet werden, können dann in einem zweiten Verfahrensschritt förmliche Förderanträge (ausführliche Vorhabenbeschreibung und Formantrag) einreichen. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.

Es ist keine Deadline in der Bekanntmachung genannt.

Förderrichtlinie

DFG: Wissenschaftler als Flüchtlinge - Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern, Anträge jederzeit

Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen / Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft möchte geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Mitarbeit in Forschungsprojekten erleichtern.

Kern des Maßnahmenbündels ist das Angebot, dass alle Leiterinnen und Leiter DFG-geförderter Projekte sowie die Hochschulen selbst Zusatzanträge stellen können, um qualifizierte Flüchtlinge - angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gastmittel oder auch Personalstellen. Für die Einbindung von wissenschaftlich ausgewiesenen Personen eignet sich darüber hinaus vor allem das Mercator Modul.

Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten.

BayFrance: Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung, Frist: jährlich 15.04. und 15.11.

Ausschreibung - Bayerisch-französische Kooperationen in Lehre und Forschung

BayFrance wurde 1998 als gemeinsame Einrichtung der Technischen Universität München (TUM) und der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) gegründet und fungiert als regionale Schnittstelle für die deutsch-französische Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Finanziell wird BayFrance durch das Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (BStMWFK) sowie durch das französische Außenministerium getragen.

Profil des Programms

Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.

Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:

  • Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
  • Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
  • Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
  • Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.

Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.

Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.

Antragsteller

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Förderkriterien

Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  • Wissenschaftliche Exzellenz und Realisierbarkeit des Projektes;
  • Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation;
  • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern.

Auswahlverfahren

Alle zulässigen Projekte werden durch den Vorstand von BayFrance begutachtet. Der Vorstand kann Projekte zudem auch extern evaluieren lassen. In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.

Haushaltsvorbehalt

Die Förderleistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass BayFrance ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Pflicht zur Erstellung eines Verwendungsnachweises

Die Projektträger trifft die Verpflichtung nach Projektabschluss einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu erstellen. Entsprechende Informationen und ein Formular befindet sich auf der Internetseite BayFrance („Download").

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt vor dem jeweiligen Ausschreibungsschluss (in der Regel der 15. April und 15. November eines jeden Jahres) über das Online-Antragsverfahren >>

 

Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft - Frist: jährlich zum 31.12.

Ausschreibung

Das Roman Herzog Institut zeichnet mit dem Roman Herzog Forschungspreis Soziale Marktwirtschaft Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die sich in ihren Dissertationen oder Habilitationen mit der Zukunftsfähigkeit der Sozialen Marktwirtschaft und damit mit den zentralen ordnungspolitischen Fragestellungen des 21. Jahrhunderts auseinandersetzen. Der Preis wird jährlich vergeben und ist mit einem Preisgeld von insgesamt 35.000 Euro dotiert.

Zielsetzung des Forschungspreises

Es ist das Anliegen des RHI den ethischen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wieder zu mehr Geltung zu verhelfen, die nicht allein auf Wettbewerb und Gewinnmaximierung basieren, sondern auch auf Solidarität und gemeinwohlverpflichteter Verantwortlichkeit. Der Preis soll dazu beitragen Forscher und Vordenker, die diesen Themenkomplex wissenschaftlich bearbeiten und exzellent allgemeinverständlich aufbereiten, in ihrer Arbeit zu unterstützen.
 

Preisträger*innen gesucht!

Digitalisierung, Globalisierung, Klimawandel – diese Megatrends stellen derzeit Wirtschaft, Staat und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Soziale Marktwirtschaft hat sich seit Jahrzehnten als erfolgreiche Wirtschaftsordnung in Deutschland bewährt. Sie trägt dazu bei, dass die Menschen hierzulande mit großer Zufriedenheit in Freiheit, Sicherheit und Wohlstand leben können.

Doch ist die Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig? Was muss getan werden, damit sie im Wettbewerb der Systeme in Europa und global bestehen kann? Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen lassen sich evidenzbasiert begründen, welche Hindernisse bei der Umsetzung sind zu überwinden? Und was sind überhaupt die institutionellen Voraussetzungen dafür, dass die Soziale Marktwirtschaft funktioniert?

Sie haben sich in Ihrer Doktorarbeit oder Ihrer Habilitation mit solchen Fragen zum besseren Verständnis unserer Wirtschaftsordnung beschäftigt und Ihre Forschungsarbeiten erfolgreich abgeschlossen? Dann bewerben Sie sich für den Roman Herzog Forschungspreis!

Das Roman Herzog Institut zeichnet Nachwuchswissenschaftler*innen aus, die in ihren Dissertationen oder Habilitationen zentrale ordnungspolitische Fragestellungen des 21. Jahrhunderts behandeln. Jährlich werden bis zu drei Preise in Höhe von 20.000, 10.000 und 5.000 Euro vergeben. Möglich sind sowohl Selbstbewerbungen als auch Vorschläge von Professor*innen, Fakultäten und Instituten.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich auf den folgenden Internetseiten:

http://www.romanherzoginstitut.de/forschungspreis/forschungspreis/

Alle aktuellen Ausschreibungen können im Funding & Tenders Portal der EU eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten zur europäischen Forschungsförderung.