Open Educational Resources (OER) Policy

1. Präambel

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg versteht offene Bildung als integralen Bestandteil ihrer Open-Science-Strategie und ihrer Verantwortung als staatliche Universität. Open Educational Resources (OER) leisten einen wesentlichen Beitrag zu qualitativ hochwertiger, digital gestützter, inklusiver und nachhaltiger Lehre. Durch die Förderung offener Lehr- und Lernmaterialien stärkt die Universität Transparenz, Teilhabe, Kooperation sowie den Transfer wissenschaftlichen Wissens in Gesellschaft und Bildungspraxis.

OER werden, der UNESCO-Empfehlung zu Open Educational Resources (2019) folgend, als Lehr-, Lern- und Forschungsmaterialien verstanden, die in unterschiedlichen Formaten vorliegen können und unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden, sodass sie kostenlos zugänglich, zu beliebigen Zwecken weiterverwendbar, nutzbar, bearbeitbar und weiterverbreitbar sind.

Diese OER-Policy orientiert sich an der Empfehlung der UNESCO zu OER (2019) sowie an nationalen Strategien zur Förderung offener Bildungsressourcen des BMBF (2022).

Zusätzlich ist diese OER-Policy Teil der Open-Science-Policy der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und spezifiziert diese hinsichtlich OER. Alle in der Open-Science-Policy genannten allgemeinen Empfehlungen und Verweisungen auf weitere Leitlinien gelten uneingeschränkt und sind zu berücksichtigen.

2. Zielsetzung und Geltungsbereich

Ziel dieser Policy ist es,

  • die Erstellung, Nutzung und Veröffentlichung von OER an der Universität Bamberg systematisch zu fördern,
  • rechtliche und organisatorische Orientierung zu bieten,
  • Qualität, Nachhaltigkeit und Auffindbarkeit offener Lehrmaterialien zu sichern.

Die Policy richtet sich an alle Lehrenden, Forschenden, Mitarbeitenden, Studierenden sowie Gastwissenschaftler*innen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, die Lehr- und Lernmaterialien erstellen oder nutzen.

3. Grundsätze offener Bildungsressourcen

Die Universität folgt dem Leitprinzip „as open as possible, as closed as necessary“.

Die Universitätsleitung fordert die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität auf offene Lehr- und Lernmaterialien zu erstellen und zu veröffentlichen.

OER werden als Bestandteil guter wissenschaftlicher und didaktischer Praxis verstanden. Sie tragen zur Weiterentwicklung offener Lehr- und Lernpraktiken bei und fördern Kollaboration, Innovation und kontinuierliche Qualitätsentwicklung in der Lehre.

4. Veröffentlichung und Infrastruktur

Grundsätzlich besteht eine freie Wahl geeigneter Publikationsplattformen, sofern diese den Anforderungen an offene Lizenzen, dauerhafte Zugänglichkeit und geeignete Metadaten entsprechen. Für die Veröffentlichung von OER aus dem Hochschulkontext bietet sich insbesondere OER@vhb als etabliertes Repositorium für frei verfügbare Bildungsmaterialien aus den bayerischen Hochschulen an. Über OER@vhb können digitale Lehr- und Lernmaterialien strukturiert veröffentlicht und über die Hochschule sowie den vhb-Verbund hinaus sichtbar gemacht werden.

Zur Verbesserung von Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit sollen OER mit aussagekräftigen Metadaten versehen werden. Sofern möglich und infrastrukturell vorgesehen, sollen OER zusätzlich mit persistenten Identifikatoren (z. B. DOI) ausgestattet werden.

5. Lizenzierung und Urheberrecht

5.1 Empfohlene Lizenzen

Zur rechtssicheren Nachnutzung empfiehlt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg die Verwendung standardisierter Creative-Commons-Lizenzen, insbesondere:

  • CC BY (Namensnennung)
  • CC BY-SA (Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen)

Diese Lizenzen ermöglichen eine weitgehende Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung bei gleichzeitiger Wahrung der Urheberschaft. Bei der Lizenzierung ist sicherzustellen, dass auch für verwendete Inhalte Dritter die erforderlichen Rechte vorliegen, um diese unter der gewählten offenen Lizenz zu veröffentlichen.

5.2 Namensnennung und Affiliation

Bei der Veröffentlichung von OER ist eine transparente und standardisierte Attribution sicherzustellen. Empfohlen wird die Anwendung der TULLU-Regel (Titel, Urheber*in, Lizenz, Link, Ursprung). Genauere Hinweise können Sie auch in der OS-Policy unter dem 3. Kapitel und auf der Seite zu „Universitätsbezeichnung beim Publizieren“ nachlesen.

5.3 Rechte der Universität

Soweit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg an von Beschäftigten erstellten Lehrmaterialien Nutzungsrechte zustehen, erklärt die Universität ihr grundsätzliches Einverständnis, dass die Urheber*innen diese Materialien unter einer offenen Lizenz als OER veröffentlichen dürfen. Dies gilt, sofern keine Rechte Dritter, datenschutzrechtliche Vorgaben oder vertragliche Verpflichtungen (z. B. aus Drittmittelprojekten) entgegenstehen.

Dies ist für OER von besonderer Bedeutung: Anders als bei textbasierten Publikationen oder Forschungsdaten kann bei Lehr- und Lernmaterialien neben der Urheberschaft der erstellenden Person auch die Rechtsposition der Universität an dienstlich erstellten Materialien berührt sein. Die Universität bringt daher mit dieser Policy ausdrücklich zum Ausdruck, dass sie eine OER-Veröffentlichung in diesen Fällen grundsätzlich befürwortet.

6. Gestaltung, Formate und Barrierefreiheit

OER sollen nach Möglichkeit in offenen, gängigen und bearbeitbaren Dateiformaten bereitgestellt werden, um eine einfache Anpassung und Weiterverwendung zu ermöglichen. Wo sinnvoll, sollen auch editierbare Ausgangsdateien veröffentlicht werden. Darüber hinaus wird empfohlen, OER inhaltlich so zu beschreiben und zu kommentieren, dass ihr didaktischer Kontext nachvollziehbar ist, insbesondere im Hinblick auf Zielgruppe, Niveaustufe und intendierte Lernziele.

Die Universität empfiehlt, Barrierefreiheit und Zugänglichkeit von Beginn an mitzudenken. OER sollen so gestaltet werden, dass sie möglichst vielen Lernenden, einschließlich Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen, einen gleichberechtigten Zugang ermöglichen.

7. Qualitätssicherung und Verantwortung

Die Verantwortung für die inhaltliche Qualität sowie die Einhaltung urheber-, lizenz- und datenschutzrechtlicher Vorgaben liegt bei den Ersteller*innen der Materialien. Die Nutzung und Erstellung von OER erfolgt im Einklang mit den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis.

Lehrende werden ermutigt, Feedback von Studierenden und Kolleg*innen einzubeziehen und ihre Materialien kontinuierlich weiterzuentwickeln. Offene Lizenzen werden dabei als Chance für kollaborative Qualitätssicherung verstanden.

8. Unterstützung und Beratung

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg unterstützt ihre Angehörigen bei der Umsetzung dieser Policy durch Beratungs-, Qualifizierungs- und Serviceangebote. Insbesondere mediendidaktische, rechtliche und technische Fragestellungen zur Erstellung und Veröffentlichung von OER werden durch zentrale Einrichtungen begleitet.

Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich an die Mediendidaktische Servicestelle. Diese unterstützt Forschende mit Informationsangeboten zu OER und beantwortet Fragen. Aktuelle Informationen zu Schulungen und Unterstützungsangeboten werden zusätzlich zentral bereitgestellt.

9. Inkrafttreten und Weiterentwicklung

Die OER-Policy der Otto-Friedrich-Universität Bamberg wurde am 05.08.2026 von der Universitätsleitung verabschiedet. Sie wird regelmäßig evaluiert und an aktuelle Standards angepasst.