Publizieren im FIS
Das Forschungsinformationssystem (FIS) ist das institutionelle Repositorium der Universität Bamberg, in dem die Wissenschaftler*innen der Universität direkt Open Access publizieren (Erstveröffentlichung, Diamond Open Access) oder ihre bereits publizierten Forschungsbeiträge parallel und ohne Bezahlschranke verfügbar machen können (Zweitveröffentlichung, Green Open Access).
Im Rahmen ihrer Open-Access-Erklärung fordert die Universitätsleitung die Wissenschaftler*innen der Universität dazu auf, Publikationen und Forschungsergebnisse im FIS als Originalarbeit oder als Pre- bzw. Postprint zu veröffentlichen (siehe auch Open-Access-Publizieren).
Erstveröffentlichung
Im Forschungsinformationssystem (FIS) werden beispielsweise folgende Dokumente besonders häufig direkt veröffentlicht:
- Bamberger Schriftenreihen
- Kongressveröffentlichungen, z.B. als Poster oder Vortrag
- Bamberger Dissertationen und Abschlussarbeiten
- Arbeitspapiere
und alle Veröffentlichungen der University of Bamberg Press (Open-Access-Bücher und -Zeitschriften).
Zweitveröffentlichung
Bereits publizierte Forschungsbeiträge können Sie im Forschungsinformationssystem (FIS) parallel verfügbar machen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Bei vielen Verlagen gibt es Regelungen zur Nutzung der eigenen Publikationen, zu Preprints und Open-Access-Zweitveröffentlichungen.
Durch eine Zweitveröffentlichung werden Publikationen und Forschungsergebnisse einer breiteren Öffentlichkeit weltweit zugänglich und verfügbar gemacht und deren allgemeine Sichtbarkeit und Auffindbarkeit signifikant erhöht. Studien bescheinigen außerdem eine erhöhte Zitationsrate.
Die Veröffentlichung im FIS garantiert die dauerhafte Verfügbarkeit und Sichtbarkeit durch die Vergabe von DOIs, die Einbindung in gängige Suchmaschinen und Kataloge und die Langzeitarchivierung bei der Deutschen Nationalbibliothek.
Wir empfehlen daher frühzeitig und möglichst parallel zur Erstveröffentlichung auch eine Zweitveröffentlichung im FIS vorzunehmen.
Zweitveröffentlichungsservice
Das FIS-Team unterstützt Sie aktiv bei der Open Access-Bereitstellung Ihrer Beiträge im FIS. Grundlage dafür sind Ihre Titelmeldungen. Wir recherchieren für Sie die Open Access-Strategie des jeweiligen Verlags in der SHERPA/RoMEO-Datenbank. Ist eine Zweitveröffentlichung möglich, erhalten Sie von uns eine Nachricht.
Außerdem beraten wir Sie gerne rund um die Möglichkeiten einer Zweitveröffentlichung Ihrer bereits publizierten Forschungsergebnisse.
Zweitveröffentlichungen ins FIS eintragen

Ist Ihre Veröffentlichung noch nicht im Forschungsinformationssystem zu finden, verfahren Sie bitte folgendermaßen:
- Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
- Im Bereich "Mein FIS" auf "Publikation melden" klicken und die bibliografischen Daten importieren (DOI, ISBN) oder manuell eintragen
- Datei hochladen und Typ der Version (submitted/accepted/published version) auswählen
- Angaben zur besseren Indexierung und Rechtsbestätigung eintragen und abschließen

Sind im Forschungsinformationssystem schon bibliografische Angaben zu Ihrer Veröffentlichung vorhanden, funktioniert die Zweitveröffentlichung wie folgt:
- Login im FIS mit Ihrer BA-Nummer
- Publikation aufrufen und rechts auf "Version ergänzen" klicken. Die zur Beschreibung notwendigen Felder werden durch die Verknüpfung mit dem bibliografischem Eintrag automatisch gefüllt.
- Datei hochladen und Typ der Version (submitted/accepted/published version) auswählen
- Angaben zur besseren Indexierung und Rechtsbestätigung eintragen und abschließen
Weitere Hinweise zu Zweitveröffentlichungen
Es existieren drei verschiedene Typen, für die zum Teil abweichende Bezeichnungen gebräuchlich sind:
Submitted Version (preprint, Author’s manuscript, original/submitted manuscript, first draft o.ä.)
Erster Entwurf des Manuskripts, der eingesandt wurde; vor peer-review; kann von der veröffentlichten Version abweichenAccepted Version (postprint, AAM, Author accepted manuscript, accepted manuscript, final draft, final author version)
Endgültige Manuskriptfassung nach peer-review aber vor der Formatierung durch den Verlag; enthält ggf. Verlagskorrekturen; stimmt inhaltlich in der Regel mit der veröffentlichten Version überein, kann jedoch im Layout und dem äußeren Erscheinungsbild abweichenPublished Version (Verlagsversion, Publisher’s PDF, Published version, veröffentlichte Version, version of record, final version) →
Veröffentlichte Fassung des Manuskripts mit Verlagsformatierung, Layout, Logo u.ä.
Bitte laden Sie die Datei in der passenden Version (submitted/accepted/published version) hoch. Wenn Sie die Datei selbst nicht haben, hilft oft eine Anfrage bei Co-Autor*innen oder der Zeitschrift bzw. dem Verlag. Für die Suche nach accepted versions kann das Tool direct2aam hilfreich sein.
Lizenzen regeln die Nutzungsrechte für Ihre Publikation. Damit legen Sie fest, wer Ihre Publikation unter welchen Bedingungen weiter verbreiten, verändern oder in sonstiger Weise verwerten darf. Für Erstveröffentlichungen nach Open-Access-Prinzipien empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz CC BY.
Unter dem Begriff „Embargo“ versteht man die gegebenenfalls vom Verlag vorgegebene Frist zwischen dem Datum der Erstveröffentlichung und dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Zweitveröffentlichung. In der Regel liegt dieser Zeitraum für unselbstständig erschienene Werke bei 6-24 Monaten.
Das so errechnete mögliche Datum der Online-Veröffentlichung (nach der Embargo-Frist) kann im FIS eingetragen werden.
Achten Sie bei der Veröffentlichung Ihrer Publikationen auf Ihr Recht zur Zweitveröffentlichung. Einen guten Überblick darüber, was Verlage gestatten, bietet die Datenbank Sherpa Romeo. Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der Datenbank nicht rechtsverbindlich sind – maßgeblich ist stets Ihr Verlagsvertrag. Daneben haben Sie in bestimmten Fällen auch gesetzliche Rechte, die unabhängig von dem Verlagsvertrag gültig sind.
Sherpa Romeo ist ein Recherchetool zur Abfrage allgemeiner Verlagsrichtlinien (sog. Policies) im Hinblick auf Zweitveröffentlichungen je Version hinsichtlich Embargofristen, Lizenz, Ort der Veröffentlichung). Der Schwerpunkt liegt auf Zeitschriften.
Sherpa Romeo liefert keine rechtsverbindlichen Informationen, im Zweifel gilt der Verlagsvertrag oder die auf den Verlagswebseiten verlinkten Policies.
Die über Sherpa Romeo verfügbaren Informationen sind auch über eine Schnittstelle direkt im FIS eingebunden und im Ablauf einer Zweitveröffentlichung einsehbar.
Eine Zweitveröffentlichung ist möglich, wenn Sie dem Verlag bei der Erstveröffentlichung kein ausschließliches, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt haben. Andernfalls benötigen Sie dafür die Zustimmung des Verlages. Ihre Nutzungsrechte können Sie dem Autorenvertrag entnehmen, der gegebenenfalls vor der Veröffentlichung abgeschlossen wurde.
Auch viele Verlage, die auf ein ausschließliches Nutzungsrecht bestehen, erlauben eine Zweitveröffentlichung auf einem Repositorium in der Regel nach einer Embargofrist von 6 - 24 Monaten. Ist eine Zweitveröffentlichung im Verlagsvertrag vorgesehen, beachten Sie bei der Veröffentlichung bitte die dort getroffenen Regelungen, etwa betreffend der erlaubten Version, der Lizenz oder anderweitigen Anforderungen.
Am besten übertragen Sie dem Verlag keine ausschließlichen/exklusiven Nutzungsrechte. Dazu bieten sich Ihnen mehrere Möglichkeiten. Streichen Sie Formulierungen, die dem Verlag exklusive Rechte zur öffentlichen Verfügbarmachung einräumen oder fügen Sie dem Vertrag einen Zusatz hinzu, der Ihnen das einfache Nutzungsrecht für eine Zweitveröffentlichung (Zweitverwertungsrecht) Ihrer Publikation auf einem Repositorium vorbehält. Um Rechtsgültigkeit zu erlangen, müssen solche Änderungen vom Verlag gegengezeichnet werden.
Beispiel: Sparc Author Addendum
Weitere Informationen und Textbausteine: OA-Network
Seit 2014 eröffnet Ihnen auch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §38 unter bestimmten Voraussetzungen eine Zweitveröffentlichung.
§38 Abs. 1-2
Haben Sie bei der Erstveröffentlichung Ihrer Arbeit in einer Zeitschrift oder einem Sammelband keinen Vertrag oder eine anderweitige Vereinbarung mit dem Verlag getroffen, fällt nach §38 Abs. 1-2 UrhG nach Ablauf eines Jahres das volle Nutzungsrecht an Sie als Autor*in zurück. Sie haben das Recht, die veröffentlichte Version Ihres Artikels in einer frei wählbaren Lizenz zu veröffentlichen. Für eine Veröffentlichung in einem Sammelband greift diese Regelung nur, sofern Sie im Rahmen der Erstveröffentlichung keine Vergütung von Verlagsseite erhalten haben.
§38 Abs. 4
§38 Abs. 4 regelt Ihr Recht als Urheber auf eine Zweitveröffentlichung auch wenn ein Vertrag geschlossen und ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt wurde. Die Bedingungen sind: die Forschungsergebnisse sind nach 2014 in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienenen und für den Vertrag gilt deutsches Recht. Die Forschungsergebnisse dürfen in der „akzeptierten Manuskriptversion“ unter der Lizenz "Deutsches Urheberrecht" mit einer Embargo-Frist von 12 Monaten im FIS veröffentlicht werden.
Die Universität Bamberg hat im Rahmen von Allianz- und Nationallizenzen Open-Access-Rechte zur Zweitveröffentlichung von einigen Verlagen erworben. Diese Rechte überschreiten häufig die in allgemeinen Verlagsrichtlinien festgelegten Möglichkeiten und können die Zweitveröffentlichung einer besseren Manuskriptfassung zu günstigeren Bedingungen ermöglichen. Sie bieten aufgrund der vertraglichen Festlegung darüber hinaus eine unmittelbare Rechtssicherheit.
Mit der Copyright-Bestätigung übertragen Sie als Einsteller stellvertretend für alle eingetragenen beteiligten Personen der Universitätsbibliothek Bamberg das einfache und dauerhafte Nutzungsrecht des digitalen Dokuments für die Veröffentlichung im FIS und bestätigen, dass dieser Übertragung keine anderen Nutzungsrechte entgegenstehen und dass mit der Publikation des Dokuments sowie der in ihm enthaltenen fremden Text- und/oder Bildvorlagen keine Rechte Dritter verletzt werden. Sie versichern außerdem, in Zweifelsfällen oder bei Entstehen vermeintlicher oder tatsächlicher diesbezüglicher Rechtshindernisse die Universitätsbibliothek Bamberg hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und gestatten es der Universitätsbibliothek Bamberg und der Deutschen Nationalbibliothek, das Dokument und die beigefügten Metadaten zu speichern, in Datennetzen öffentlich zugänglich zu machen und in andere Datenformate zu konvertieren.
Kontakt/Beratung
Bei allen Fragen können Sie sich an fis(at)uni-bamberg.de wenden. Bei Fragen zu Publikationen und den rechtlichen Grundlagen steht Ihnen das Team des Publikationswesens der Universitätsbibliothek gerne über die UB-Beratung oder Tel. -1595 zu Verfügung.
Außerdem möchten wir Sie auf unsere wiederkehrenden Schulungen und weiteren Informationsveranstaltungen zum FIS hinweisen.