Archivierung, Veröffentlichung und Bereitstellung von Abschlussarbeiten

Beschluss der Universitätsleitung vom 26.07.2013

Diese Regelungen sind für die Abschlussarbeiten in allen Fakultäten und Studienfächern der Otto-Friedrich-Universität gültig.

Als Abschlussarbeiten gelten Bachelor-, Master-, Magister-, Diplom- und Zulassungsarbeiten.

Archivierung von Abschlussarbeiten

Für die Archivierung von Abschlussarbeiten ist das Universitätsarchiv zuständig.

Archivierung bedeutet, dass eine Auswahl an Abschlussarbeiten in der gedruckten und elektronischen Version inklusive Anlagen (z.B. Plänen) zur Überlieferungsbildung der Universität aufbewahrt wird. Die Arbeiten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist vom Prüfungsamt übernommen und sind nur mit schriftlichem Einverständnis des Verfassers bzw. der Verfasserin für Dritte einsehbar.

Die Auswahlkriterien der zu archivierenden Abschlussarbeiten wurden von der Universitätsleitung festgelegt (vgl. Niederschrift der 294. Sitzung der Universitätsleitung vom 18.04.2007).

Veröffentlichung von Abschlussarbeiten

Für die Veröffentlichung von Abschlussarbeiten ist die Universitätsbibliothek zuständig.

Veröffentlichung bedeutet, dass die Arbeit im Katalog der Universitätsbibliothek nachgewiesen und online zugänglich ist.

Voraussetzung für die Veröffentlichung ist das Einverständnis des Verfassers bzw. der Verfasserin und die Zustimmung des Betreuers bzw. der Betreuerin.

Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form im Forschungsinformationssystem (FIS) der Otto-Friedrich-Universität unter "Mein FIS" und "Neue Publikation" hoch. Es ist ein Login mit der BA-Nummer erforderlich. Sollten Sie keine BA-Nummer haben wenden Sie sich bitte an fis@uni-bamberg.de.  Außerdem benötigen die Forschungs- und Publikationsservices der Universitätsbibliothek einen Vertrag mit dem schriftlichen Einverständnis des Betreuers bzw. der Betreuerin. Es werden keine gedruckten Exemplare in der Universitätsbibliothek aufgestellt.

Die Langzeitarchivierung wird durch die Deutsche Nationalbibliothek gewährleistet.