Urheberrecht und Verträge

Bei einer Veröffentlichung im Forschungsinformationssystem der Universität Bamberg müssen Sie das Urheberrecht beachten. Sobald Sie nicht nur bibliografische Daten ins FIS eintragen, sondern auch Volltexte veröffentlichen möchten, werden Sie daher gebeten, eine Lizenz und einen Vertrag auszuwählen.

Für eine Zweitveröffentlichung (wenn Sie z. B. bereits bei einem Verlag publiziert haben und Ihre Publikation nun zusätzlich im Forschungsinformationssystem veröffentlichen möchten) beachten Sie bitte Ihren Verlagsvertrag. Sie können nur eine Lizenz vergeben, die kompatibel zu diesem Vertrag ist. Berücksichtigen Sie dies möglichst schon bei der Entscheidung, wo Sie publizieren möchten! Gängige Regelungen der Verlage für Zweitveröffentlichungen finden Sie in der SHERPA/RoMEO-Liste.

Einräumung von Nutzungsrechten/Veröffentlichungsvertrag

Die Einräumung von Nutzungsrechten/der Veröffentlichungsvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen als Verfasserin oder Verfasser und der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, handelnd für diese die Universitätsbibliothek Bamberg als Verleger. Ihr Dokument kann erst veröffentlicht (d.h. im FIS freigeschaltet) werden, nachdem das entsprechende unterschriebene Formular bei der Universitätsbibliothek vorliegt. Bei einer reinen Titelmeldung für die Universitätsbibliografie (ohne Volltext) ist kein Formular notwendig.

Die folgenden Einräumungen von Nutzunsrechten beziehungsweise der UBP-Vertrag werden Ihnen bei den Dokumenttypen Buch (Monografie), Dissertation, Habilitation, Bachelor-Arbeit / Master-Arbeit / Abschlussarbeit zur Auswahl angeboten:

Bitte drucken Sie die Formulare aus und geben ihn in einer beliebigen Teilbibliothek zu Händen der Abteilung Forschungs- und Publikationsservices ab oder senden Sie ihn per Post an folgende Adresse:

Universitätsbibliothek Bamberg
- Forschungs- und Publikationsservices -
Postfach 2705
96018 Bamberg.

Lizenzen

Lizenzen regeln die Nutzungsrechte für Ihre Publikation. Damit legen Sie fest, wer Ihre Publikation unter welchen Bedingungen weiter verbreiten, verändern oder in sonstiger Weise verwerten darf. Für Erstveröffentlichungen nach Open-Access-Prinzipien empfehlen wir die Creative-Commons-Lizenz CC BY.

Unabhängig davon, welche Lizenz Sie wählen, liegt das Urheberrecht Ihrer Publikation bei Ihnen. Es ist unveräußerlich und kann nur durch Erbe an Dritte übertragen werden (§ 29 UrhG). Als Urheber können Sie entscheiden, ob Ihr Werk überhaupt veröffentlicht werden soll und wer es zu welchen Bedingungen nutzen darf.

Das Urheberrecht ist auch Grundlage für die Vergütungen der VG Wort. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Creative-Commons-Lizenzen

Eine CC-Lizenz (Creative-Commons-Lizenz) für eine Publikation ermöglicht Ihnen festzulegen, wie Ihre Publikation verbreitet und genutzt werden darf. Sie können den Nutzerinnen und Nutzern Ihrer Publikation weitaus differenzierter Rechte einräumen, als das Urheberrechtsgesetz es vorsieht. Die Schranken des Urheberrechtsgesetzes, z. B. das Zitatrecht, gelten weiterhin unabhängig von der Lizenz, unter der das Werk steht.

CC-Lizenzen kommen international und standardisiert zum Einsatz, um Barrieren für die Wissensverbreitung im Forschungs- und Kulturbereich abzubauen. Die Vergabe einer CC-Lizenz ermöglicht Rechtssicherheit – sowohl für Publizierende als auch für Nutzende. Insbesondere für Open-Access-Publikationen wird damit eine optimale Zugänglichkeit und Verbreitung erreicht. Als open-access-kompatible CC-Lizenzen gelten jedoch lediglich die Lizenzen CC BY und CC BY-SA. Die anderen CC-Lizenzen schränken die Open-Access-Prinzipien ein.

Wenn Sie eine CC-Lizenz für Ihre Publikation vergeben möchten, sollten Sie überlegen, was für Sie im Vordergrund steht, z. B. eine möglichst große Verbreitung, intensive Nachnutzung oder Schutz vor kommerzieller Nutzung. Beachten Sie allerdings hinsichtlich der nichtkommerziellen Nutzung, dass Sie mit dieser Wahl ggf. die Sichtbarkeit Ihres Dokuments einschränken. Diese Regelung betrifft auch Anbieter von Suchmaschinen und Ressource Discovery Systemen. Außerdem kann Ihr Werks nicht in nichtkommerziellen Angeboten aufgenommen werden, wenn dort eine freizügigere Lizenz Anwendung findet (z. B. in Wikipedia mit der Lizenz CC BY-SA als Standard). Ebenso ist keine Nutzung in wissenschaftlichen Blogs möglich, wenn diese Werbung enthalten.

Deutsches Urheberrecht

Das deutsche Urheberrecht gilt als „strengste Lizenz". Die gesetzlich erlaubten Nutzungen sind in den Paragraphen 44a-63a UrhG festgelegt. Dazu gehören:

  • Nutzung zum Zwecke des Zitats (§51 UrhG),
  • Nutzung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (§53 UrhG), u.a. bei Vervielfältigungen (z.B. Kopien und Ausdrucken), wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
  • Nutzung für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen unter bestimmten Bedingungen (§§60a-h UrhG).

Alle weiteren Nutzungsarten z.B. Bearbeitungen, kommerzielle Nutzungen, öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigungen und Verbreitungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.