Digitaler Semesterapparat

Texte im Virtuellen Campus ("Digitaler Semesterapparat")

Das Urheberrecht erlaubt es, Aufsätze und kleine Teile urheberrechtlich geschützter Werke für Lehrveranstaltungen in den Virtuellen Campus (VC) einzustellen.

Für Werke aus dem Bestand der Universitätsbibliothek bieten wir Ihnen einen Digitalisierungsservice an: Wir scannen die für Ihre Lehrveranstaltungen benötigten Dokumente und schicken Sie Ihnen per E-Mail.

Die gesetzliche Grundlage für elektronische Semesterapparate ist § 60a UrhG. Demnach dürfen

  • maximal 15 Prozent eines veröffentlichen Werkes (z.B. eines Buches),
  • Abbildungen,
  • einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift,
  • sonstige Werke geringen Umfangs,
  • vergriffene Werke

in den Virtuellen Campus eingestellt werden.

Zeitungsartikel dürfen nicht in den digitalen Semesterapparat eingestellt werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind Artikel aus dem F.A.Z.-Bibliotheksportal, die aufgrund einer Erlaubnis der F.A.Z. in digitalen Semesterapparaten genutzt werden können.

Ebenso ist es nicht erlaubt, komplette Bücher in den Virtuellen Campus hochzuladen. Urheberrechtlich unproblematisch ist es aber, wenn Sie lediglich auf ein von der UB lizenziertes oder frei zugängliches E-Book verlinken.

Die Werke dürfen nur Lehrenden und Teilnehmenden der jeweiligen Veranstaltung sowie Lehrenden und Prüfenden der Uni Bamberg zugänglich gemacht werden. Dritte dürfen nur Zugang dazu bekommen, soweit dies der Präsentation des Unterrichts, von Unterrichts- oder Lernergebnissen an der Bildungseinrichtung dient.

Die Zugänglichmachung muss der Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre dienen und darf nicht zu kommerziellen Zwecken stattfinden.

Vergütung

Das Gesetz sieht eine Pauschalvergütung vor, die noch mit der VG Wort auszuhandeln ist.