Urheberrecht in der Forschung

Texte im Virtuellen Campus

Der Virtuelle Campus kann nicht nur für Lehrveranstaltungen, sondern auch für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung verwendet werden. Wer hierfür Texte in den VC hochladen möchte, muss etwas andere urheberrechtliche Regelungen beachten als für die Lehre.

Rechtsgrundlage für die Nutzung digitalisierter Werke für die Forschung ist § 60c UrhG.

Für die nicht-kommerzielle wissenschaftliche Forschung dürfen

  • bis zu 15 Prozent eines Werkes (z.B. eines Buches),
  • Abbildungen,
  • einzelne Beiträge aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift,
  • sonstige Werke geringen Umfangs,
  • vergriffene Werke

vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Auf dieser Grundlage in den Virtuellen Campus hochgeladene Texte dürfen nur

  • einem bestimmt abgegrenzten Personenkreis für deren eigene wissenschaftliche Forschung und
  • einzelnen Dritten zur Überprüfung der Qualität der Forschung

zugänglich gemacht werden.

Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielfältigt (aber nicht an Dritte weitergegeben) werden.

Text Mining und Data Mining

Text und Data Mining gehören in vielen wissenschaftlichen Disziplinen mittlerweile zu den Standardmethoden. Oft wurden entsprechende Forschungsvorhaben allerdings bislang durch rechtliche Restriktionen erschwert oder gar unmöglich gemacht.

Seit dem 1.3.2018 gibt es mit § 60d UrhG einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für nicht-kommerzielles Text und Data Mining:

Um eine Vielzahl von Werken (Ursprungsmaterial) für die wissenschaftliche Forschung automatisiert auszuwerten, ist es zulässig,

1. das Ursprungsmaterial auch automatisiert und systematisch zu vervielfältigen, um daraus insbesondere durch Normalisierung, Strukturierung und Kategorisierung ein auszuwertendes Korpus zu erstellen,

2. das Korpus einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für die gemeinsame wissenschaftliche Forschung sowie einzelnen Dritten zur Überprüfung der Qualität wissenschaftlicher Forschung öffentlich zugänglich zu machen.