Digitaler Lesesaal

Die Universitätsbibliothek digitalisiert stark nachgefragte Bücher aus ihrem Bestand und bietet sie an Computern in den Teilbibliotheken an. Bislang wurden etwa 2.000 Bücher für den digitalen Lesesaal digitalisiert.

Rechtsgrundlage für die elektronischen Leseplätze ist § 60e Abs. 4 UrhG.

  • Zur Forschung oder für private Studien darf die Universitätsbibliothek ihren Nutzern Werke aus ihrem eigenen Bestand zugänglich machen. Diese Digitalisate dürfen nur an Terminals in den Bibliotheksräumen genutzt werden.
  • Die Universitätsbibliothek darf je Sitzung die Vervielfältigung von bis zu 10 Prozent eines Werkes sowie von einzelnen Abbildungen, Beiträgen aus derselben Fachzeitschrift oder wissenschaftlichen Zeitschrift, sonstigen Werken geringen Umfangs und vergriffenen Werken zu nicht-kommerziellen Zwecken ermöglichen.

  • Für die Einrichtung und Nutzung des digitalen Lesesaals muss die Universitätsbibliothek eine Vergügung an die Verwertungsgesellschaften bezahlen, die im Rahmenvertrag festgelegt sind..