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Auslandsaufenthalt & Anerkennung

Im Rahmen des Studiums der Fächer der Romanistik sollte unbedingt ein längerer zusammenhängender Aufenthalt im Ausland verbracht werden.

Dazu bieten sich an:

  • ein einjähriges oder einsemestriges Studium an einer ausländischen Universität
  • eine Lehrassistententätigkeit an einer der Partneruniversitäten, eine Lehrassistententätigkeit an einer Schule , z.B. auf Vermittlung des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) 
  • ein mindestens dreimonatiger Aufenthalt im Lande, z.B. in Verbindung mit einem Praktikum.

Für die Beratung, insbesondere im Hinblick auf Stipendienmöglichkeiten, speziell also Erasmus, Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD), Fulbright, BAföG und die Auslandspraktikumsförderung, ste­hen Ihnen das Akademische Auslandsamt und die Lehrenden zur Verfügung.

Die Universität Bamberg unterhält Austauschprogramme für Studierende mit etwa 300 Hochschulen in über 60 Ländern.

Bei Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten stehen Ihnen der Koordinator für Austauschprogramme, die Lehrenden und das Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Für einen Auslandsaufenthalt gibt es spezielle Fördermöglichkeiten, welche auf der Seite des Auslandsamtes aufgeführt werden.

Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen

Sie können sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Bamberger Studium anrechnen lassen. Dazu ist es nötig, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennungsvereinbarung / Learning Agreement mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern an der Universität Bamberg treffen, das anschließend überprüft wird. Diese Kontaktaufnahme ist auch wichtig, um Hin­weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten und Fragen der Anerkennung klären zu können.

Der Koor­dinator für Aus­tausch­programme der Fakultät GuK, über den die Anrechnung / Anerkennung immer läuft, hilft Ihnen bei diesen Schritten und hält aus­führliche Informationen und alle nö­tigen For­mulare bereit.

Anrechnung des Auslandsaufenthalts auf die Fachsemesterzahl

Die an einer ausländischen Universität erbrachten Leistungen können auf Antrag und nach Überprüfung durch die Fachvertreter als Pflichtveranstaltungen anerkannt werden. Ist eine An­er­kennung von ausländischen Leistungen geplant, sollte noch vor dem Auslandsauf­ent­halt Kontakt mit den jeweils fachlich zuständigen Bamberger Lehrenden auf­genommen wer­den, um Hin­weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten. Der Koor­dinator für Aus­tausch­pro­gramme der Fakultät GuK, über den die Anrechnung / Anerkennung immer läuft, hilft Ihnen bei diesen Schritten und hält aus­führliche Informationen und alle nö­tigen For­mulare bereit.

Ein zusätzlicher Vorteil eines Auslandsaufenthaltes liegt in der Auswirkung von Anerkennun­gen auf die Fachsemesterzahl: Auslandssemester werden auf die Fach­semester erst ab Errei­chen der anteiligen Semester-ECTS-Punktzahl an­gerechnet; alle darunter erworbenen ECTS bleiben ohne Auswirkung auf die Semesterzahl!

Verbringt ein(e) Anwärter(in) auf das Lehramt an Gymnasien das gesamte Schuljahr als Fremdsprachenassistent(in) an einer ausländischen Schule im Rahmen des PAD-Programmes, so kann diese Tätigkeit sowohl Blockpraktikum als auch studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum ersetzen.

Beurlaubung 

Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums gibt es auch die Möglichkeit sich an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beurlauben lassen, was in der Regel für bis zu zwei Semester pro Studiengang möglich ist. Dies ist jedoch kein Muss. 

Nötig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Bestätigung des Akademischen Auslandsamts, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, benötigen Sie eine Kopie der Zusage der ausländischen Hochschule. Dieser Antrag muss unbedingt vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Als Auslandssemester im Bachelorstudiengang bieten sich das fünfte bzw. das vierte bis sechste Semester an, die nicht unbedingt auf Ihre Fachsemesterzahl angerechnet werden (s.u.). 

Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein.

Eine detaillierte Erklärung der einzelnen Schritte findet sich auf der Seite des Auslandsamtes.