Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt

Das BAföG-Amt verlangt in der Regel zum Ende des vierten Semesters (oder auch zu anderen Zeitpunkten) eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums. Zuständig ist für die Romanistik Prof. Dr. Martin Haase.

Bitte geben Sie dazu im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum U5/01.08) die folgenden Unterlagen ab oder schicken Sie sie per E-Mail:

  • das vollständig ausgefüllte Formular des BAföG-Amtes. Vermerken Sie dort auch die Semesterzahl und das Datum, zu dem das fragliche Semester abgeschlossen ist (in der unteren Hälfte des Formulars, die Sie ansonsten nicht ausfüllen),
  • einen Nachweis über Ihre Studienleistungen. In der Regel ist das ein verifizierbarer FlexNow-Ausdruck (pdf, in Sonderfällen auch andere Bescheinigungen). Beachten Sie dabei Folgendes: Alle bereits erbrachten oder noch ausstehenden Leistungen müssen ersichtlich sein (vollständiges pdf). Bitte fügen Sie (sofern vorhanden) auch die Kategorien „Abschlüsse“, „Semesterübersicht“ und „Lehrveranstaltungen“ hinzu. Es muss sich um einen verifizierbaren FlexNow-Ausdruck handeln, der anhand des Passwortes auf dem Ausdruck online überprüft werden kann. 
  • Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Der BAföG-Beauftragte prüft und bestätigt Ihre Angaben in der Regel innerhalb von drei Tagen (während der Vorlesungszeit). Sie erhalten dann Ihr Formular per E-Mail zurück oder können es im Sekretariat abholen. Wenn Sie einen ausreichend frankierten und an sich adressierten Umschlag (DIN C4) hinterlassen, kann Ihnen die Bescheinigung auch auf Papier zugeschickt werden.

Eine Bestätigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn Sie die bis zum aktuellen Semester vom Modulhandbuch vorgesehenen Leistungen erbracht haben. In Basismodulen in der Anfangsphase des Studiums zu erbringende Leistungen müssen bis zum vierten Semester erbracht sein.