Bescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt

Das BAföG-Amt verlangt in der Regel zum Ende des vierten Semesters (oder auch zu anderen Zeitpunkten) eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Verlauf des Studiums. Zuständig ist für die Romanistik Prof. Dr. Martin Haase.

Bitte geben Sie dazu folgende Unterlagen im Sekretariat des Lehrstuhls (Raum U5/01.08) die folgenden Unterlagen ab:

  • das vollständig ausgefüllte Formular des BAföG-Amtes. Vermerken Sie dort auch die Semesterzahl (in der Mitte des Formulars),
  • einen Nachweis über Ihre Studienleistungen. In der Regel ist das ein FlexNow-Ausdruck (in Sonderfällen auch andere Bescheinigungen). Beachten Sie dabei Folgendes: Der FlexNow-Baum muss im Ausdruck vollständig aufgeklappt sein. Alle bereits erbrachten oder noch ausstehenden Leistungen müssen ersichtlich sein. Bitte drucken Sie auch die Kategorien „Abschlüsse“, „Semesterübersicht“ und „Lehrveranstaltungen“ aus. Es muss sich um einen verifizierbaren FlexNow-Ausdruck handeln, der anhand des Passwortes auf dem Ausdruck online überprüft werden kann. 
  • Ihre E-Mail-Adresse für Rückfragen.

Der BAföG-Beauftragte prüft und bestätigt Ihre Angaben in der Regel innerhalb von drei Tagen (während der Vorlesungszeit). Sie können dann die Unterlagen wieder abholen. Wenn Sie einen ausreichend frankierten und an sich adressierten Umschlag (DIN C4) hinterlassen, kann Ihnen die Bescheinigung auch zugeschickt werden.

Eine Bestätigung kann nur dann ausgestellt werden, wenn Sie die bis zum aktuellen Semester laut Modulhandbuch notwendigen Leistungen erbracht haben. Das gilt insbesondere für die Basismodule in Sprach- und Literaturwissenschaft, die abgeschlossen sein müssen.