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Auslandsaufenthalt & Anerkennung

Im Rahmen Ihres Studiums sollten Sie Auslandserfahrung sammeln und längere Zeit in einem Land der Romania verbringen. Dazu bieten sich ein einsemestriges bzw. einjähriges Studium an einer ausländischen Universität oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum an. 

Die Universität Bamberg unterhält Austauschprogramme für Studierende mit etwa 300 Hochschulen in über 60 Ländern.

Bei Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten stehen Ihnen der Koordinator für Austauschprogramme, die Lehrenden und das Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Für einen Auslandsaufenthalt gibt es spezielle Fördermöglichkeiten, welche auf der Seite des Auslandsamtes aufgeführt werden.

Anrechnung der im Ausland erbrachten Leistungen

Sie können sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Bamberger Studium anrechnen lassen. Dazu ist es nötig, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennungsvereinbarung / Learning Agreement mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern an der Universität Bamberg treffen, das anschließend überprüft wird. Diese Kontaktaufnahme ist auch wichtig, um Hin­weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten und Fragen der Anerkennung klären zu können.

Die Koor­dination für Aus­tausch­programme der Fakultät GuK, über den die Anrechnung / Anerkennung immer läuft, hilft Ihnen bei diesen Schritten und hält aus­führliche Informationen und alle nö­tigen For­mulare bereit.

Anrechnung des Auslandsaufenthalts auf die Fachsemesterzahl

Ihr Auslandsaufenthalt hat möglicherweise Auswirkungen auf die Fachsemesterzahl. Dabei gilt, dass Auslandssemester erst ab Errei­chen der anteiligen Semester-ECTS-Punkte an­gerechnet werden; alle darunter erworbenen ECTS-Punkte bleiben ohne Auswirkung auf die Semesterzahl!

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Semesterhochstufung. Hierbei gelten für die Romanistik – auf der Grundlage des Beschlusses der Konferenz der Prüfungsaus­schuss­vorsitzenden vom 14.04.2010 – folgende Regelungen:

  • Hauptfach mit 75 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 15 in diesem Fach im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits bei 14 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 30 (28) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 45 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt ab 8 in diesem Fach im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits ab 6 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 16 (12) ECTS-Punkten.
  • Nebenfach mit 30 ECTS-Punkten
    Eine Hochstufung um ein Semester erfolgt in diesem Fach ab 5 im Ausland erwor­benen ECTS-Punkten. (Auf Wunsch kann eine Höherstufung bereits bei 4 ECTS-Punkten erfolgen.) Analog erfolgt eine Hochstufung um zwei Semester ab 10 (8) ECTS-Punkten.

Beurlaubung 

Für die Zeit Ihres Auslandsstudiums gibt es auch die Möglichkeit sich an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg beurlauben lassen, was in der Regel für bis zu zwei Semester pro Studiengang möglich ist. Dies ist jedoch kein Muss. 

Nötig für die Beurlaubung ist ein entsprechender Antrag und eine Bestätigung des Akademischen Auslandsamts, dass Sie einen Platz in einem Austausch- oder einem Selbstzahlerprogramm haben. Falls Sie sich privat um einen Studienplatz im Ausland beworben haben, benötigen Sie eine Kopie der Zusage der ausländischen Hochschule. Dieser Antrag muss unbedingt vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden. Als Auslandssemester im Bachelorstudiengang bieten sich das fünfte bzw. das vierte bis sechste Semester an, die nicht unbedingt auf Ihre Fachsemesterzahl angerechnet werden (s.u.). 

Den Antrag reichen Sie parallel mit bzw. nach der Rückmeldung für das betreffende Semester, in dem Sie im Ausland studieren werden, bei der Studierendenkanzlei ein.

Eine detaillierte Erklärung der einzelnen Schritte findet sich auf der Seite des Auslandsamtes.