Doppelabschluss Lehramtsstudium - Masterstudium

Ergänzend zum Staatsexamen in einem der Fächer der Romanistik können Sie auch einen Masterabschluss in Romanistik erwerben. Um die Kombinierbarkeit zu ge­währ­leisten, wurde der mo­dula­risierte Lehramtsstudiengang für Gymnasien und der Ba­che­lorstudiengang „Romanistik“ an der Universität Bam­berg kompati­bel aufgebaut. Sie erweitern Ihr Lehramtsstudium dann um die fehlenden Kurse.

Ausnahmen

Grundsätzlich werden natürlich auch die entsprechenden Leistungen aus anderen Lehramtsstudiengängen für einen Bachelorabschluss anerkannt. Allerdings ist der Mehraufwand für einen doppelten Studienabschluss dann entsprechend größer.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Romanistik oder an das Bamberger Zentrum für Lehrerbildung.

Sollten Sie zum Lehramtstudium zusätzlich einen Masterabschluss in Romanistik planen, finden Sie Informationen auf den Seiten des Masterstudiengangs Romanistik.

Zu beachten: Im BA- und im MA-Studium muss - vor oder nach Abgabe der Abschlussarbeit, maßgeblich sind Studien- und Fachprüfungsordnung und Modulhandbuch - eine mündliche Abschlussprüfung abgelegt werden. Ob im Rahmen des Lehramt-Studiums eine gleichwertige mündliche Prüfung abgelegt wurde, muss rechtzeitig geklärt werden. Ebenso rechtzeitig müssen sich Studierende, die einen Doppelabschluss anstreben und diese Prüfung absolvieren müssen, rechtzeitig beim Sekretariat des Lehrstuhls (Frau Arnold) um einen Termin bemühen.

Bei Auslandsaufenthalt

Sie können sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen auf Ihr Bamberger Studium anrechnen lassen. Dazu ist es nötig, dass Sie vor dem Auslandsaufenthalt eine Anerkennungsvereinbarung / Learning Agreement mit den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern an der Universität Bamberg treffen, das anschließend überprüft wird. Diese Kontaktaufnahme ist auch wichtig, um Hin­weise für die Kurswahl im Ausland zu erhalten und Fragen der Anerkennung klären zu können. Hier können die im Ausland ausgewählten Kurse Frau Arnold zur Anerkennung vorgeschlagen werden.

Der Koor­dinator für Aus­tausch­programme der Fakultät GuK hilft Ihnen bei diesen Schritten und hält aus­führliche Informationen und alle nö­tigen For­mulare bereit.

Nach dem Auslandsaufenthalt ist Florian Lützelberger für die erste Durchsicht der Unterlagen zuständig. Bitte bringen Sie zur Sprechstunde mit:

  • Das ausgefüllte Anerkennungsformular
  • Die Nachweise der im Ausland erbrachten Prüfungs-/Studienleistungen