Struktur und Inhalt

Allgemeine Hinweise

Auf diesen Seiten erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Studium der Fächer der Romanistik für das Lehramt, gegliedert nach Fächern. An der Universität Bamberg stehen für die Fächer Französisch, Spanisch und Italienisch die Studiengänge Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Realschulen zur Verfügung.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Französisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 65.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehrämter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universität Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultäten GuK und HuWi (APO) legt ergänzend zur LPO I die Verfahren für die gemäß StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Gesicherte Kenntnisse in Latein („Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516 verlangt. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht. Außerdem müssen Kenntnisse auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache vorgewiesen werden können.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschränkungen

Studienverlauf in der Übersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Französisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilfächer:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Fachdidaktik
  • Sprachpraxis/Landeskunde

Innerhalb dieser Teilfächer sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus bis zu drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpläne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuch

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchblättern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsfächer zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Französisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 10 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchblättern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie nähere Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schließt ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universität Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 65). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur Hälfte aus Textproduktion in französischer Sprache und Sprachmittlung (Übersetzung eines französischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Französisch für das Lehramt an Realschulen betreffen, finden sich in § 46. Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehrämter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universität Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultäten GuK und HuWi (APO) legt ergänzend zur LPO I die Verfahren für die gemäß StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest. Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Kenntnisse in Latein oder in einer weiteren romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ gefordert.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschränkungen

Studienverlauf in der Übersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Französisch für das Lehramt an Realschulen umfasst die folgenden Teilfächer:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Sprachpraxis/Landeskunde
  • Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilfächer sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus ein bis drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpläne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuchblätter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchblättern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsfächer zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Französisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 10 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchblättern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Die für Studierende von Französisch für Realschulen relevanten Seiten beziehen sich auf Französisch nicht vertieft („nv“). Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie nähere Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schließt ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universität Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 46). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden) oder eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 4 Stunden), die je zur Hälfte aus Textproduktion in französischer Sprache und Sprachmittlung (Übersetzung eines französischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Spanisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 82.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehrämter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universität Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultäten GuK und HuWi (APO) legt ergänzend zur LPO I die Verfahren für die gemäß StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Gesicherte Kenntnisse in Latein („Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516 verlangt. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht. Außerdem müssen Kenntnisse auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache vorgewiesen werden können.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschränkungen

Studienverlauf in der Übersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Spanisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilfächer:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Sprachpraxis/Landeskunde
  • Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilfächer sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus bis zu drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpläne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuchblätter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchblättern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsfächer zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Spanisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 31 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchblättern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie nähere Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schließt ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universität Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 82). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur Hälfte aus Textproduktion in spanischer Sprache und Sprachmittlung (Übersetzung eines spanischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.

Studien- und Prüfungsordnungen

Der Studiengang wird durch die Bestimmungen der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) vom 13. März 2008 geregelt. Die Regelungen der LPO I, soweit sie speziell das Studium des Faches Italienisch für das Lehramt an Gymnasien betreffen, finden sich in § 70.

Die Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) für Lehrämter regelt das Studium und die studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen (Modulprüfungen) an der Universität Bamberg. Bitte achten Sie darauf, die für Ihren Studienbeginn gültige Version und den für Sie zutreffenden Schultyp zu verwenden. Die Allgemeine Prüfungsordnung der Fakultäten GuK und HuWi (APO) legt ergänzend zur LPO I die Verfahren für die gemäß StuPO studienbegleitend abzulegenden Prüfungen aus den Modulen fest.

Des Weiteren werden für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung Gesicherte Kenntnisse in Latein („Kleines Latinum“) nach § 97 GSO und KMBek Nr. III.10-5 S 4020-PRA.2516 verlangt. Dieses Niveau wird im achtjährigen Gymnasium bei Latein als erster und zweiter Fremdsprache über den Pflichtunterricht nach der Spracherwerbsphase und einem weiteren Lektürejahr in Jahrgangsstufe 9 bei mindestens Note 4 im Jahreszeugnis erreicht. Außerdem müssen Kenntnisse auf dem Niveau A2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ in einer weiteren modernen Fremdsprache vorgewiesen werden können.

Studienvoraussetzungen

Keine Zulassungsbeschränkungen

Studienverlauf in der Übersicht (Synopse)

Das Studium des Faches Spanisch für das Lehramt an Gymnasien umfasst die folgenden Teilfächer:

  • Literaturwissenschaft
  • Sprachwissenschaft
  • Kulturwissenschaft
  • Sprachpraxis/Landeskunde
  • Fachdidaktik

Innerhalb dieser Teilfächer sind jeweils verschiedene, aufeinander aufbauende Module zu belegen, die sich aus bis zu drei Lehrveranstaltungen zusammensetzen. Je nach Zeitpunkt des Einstiegs ins Studium unterscheiden sich die Modulstruktur und der Studienverlauf. Die folgenden Studienablaufpläne haben lediglich Vorschlagscharakter; zu beachten sind allerdings die in der Studien- und Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und im Vorlesungsverzeichnis (UnivIS) vorgegebenen Zulassungsvoraussetzungen und Abfolgen.

Modulhandbuchblätter

Weitere Informationen zur Zusammensetzung, zum Inhalt und zu Prüfungsformen der im Studienablaufplan aufgeführten Module finden Sie in den entsprechenden Modulhandbuchblättern, die vom Zentrum für Lehrerinnen- und Lehrerbildung Bamberg (ZLB) im Modulhandbuch zentral für alle Unterrichtsfächer zusammengestellt werden. Die für das Lehramt im Fach Italienisch relevanten Auszüge finden sich in Abschnitt 16 des Modulhandbuchs. In den Modulhandbuchblättern werden die konkret zu belegenden Lehrveranstaltungen spezifiziert. Ein Verzeichnis der Lehrveranstaltungen für jedes Semester sowie nähere Informationen zu deren Voraussetzungen, Inhalten und Prüfungsanforderungen finden Sie im UnivIS.

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Voraussetzung zur Zulassung zur ersten Staatsprüfung ist die Anfertigung einer schriftlichen Hausarbeit in einem Fach der gewählten Fächerverbindung oder in den Erziehungswissenschaften. Das Thema sollen sich die Studierenden spätestens ein Jahr vor der Meldung zur Prüfung von einer dafür bestimmten prüfungsberechtigten Person geben lassen (siehe LPO I § 29; weitere Informationen des Prüfungsamts).

Erste Staatsprüfung

Das Studium schließt ab mit der ersten Staatsprüfung, die fachwissenschaftliche Kenntnisse in den Bereichen Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Sprachpraxis/Landeskunde und fachdidaktische Kenntnisse feststellt. Sie wird bayernweit zentral abgehalten und vom Prüfungsamt der Universität Bamberg vor Ort organisiert. Die erste Staatsprüfung besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen (siehe LPO I § 70). Die schriftliche Prüfung umfasst eine Klausur in deutscher Sprache in Literaturwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine Klausur in deutscher Sprache in Sprachwissenschaft (Bearbeitungszeit: 3 Stunden); eine sprachpraktische Klausur (Bearbeitungszeit: 5 Stunden), die je zur Hälfte aus Textproduktion in italienischer Sprache und Sprachmittlung (Übersetzung eines italienischen Textes in die deutsche Sprache) besteht; eine Klausur in deutscher Sprache in Fachdidaktik (Bearbeitungszeit: 3 Stunden). Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer überprüft die Sprechfertigkeit sowie Kenntnisse in Landeskunde/Kulturwissenschaft.