Lehramtsstudium - Und dann?

Nachdem das Erste Staatsexamen erfolgreich bestanden wurde, beginnt die zweijährige, überwiegend schulpraktische Ausbildung im Referendariat. Diese findet an Seminar- und Einsatzschulen statt und schließt mit dem Zweiten Staatsexamen ab. Mit dieser Staatsprüfung werden Sie für die Ausübung eines Lehramts für die jeweilige Schulform befähigt.

Bei Grund-, Mittel- und Realschulen kann der Vorbereitungsdienst nur zum vollen Schuljahr begonnen werden, während dies bei Gymnasien und beruflichen Schulen sowohl zum Halbjahr als auch zum regulären Schuljahresbeginn möglich ist.

Grundsätzlich ist auch eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst in anderen Bundesländern möglich, jedoch sollten Sie zunächst Informationen über spezifische Modalitäten einholen und ggf. Beratungsstellen im Bundesland Ihrer Wahl aufsuchen, da sich Einstellungs- und Anmeldevoraussetzungen je nach Bundesland unterscheiden bzw. Anerkennungsverfahren notwendig sein können.

Außerdem gibt es die Möglichkeit den Lehrberuf in anderen Bereichen auszuüben. Dazu zählen der kommunale Schuldienst (hier besteht ebenfalls die Möglichkeit der Verbeamtung auf Lebenszeit), Schulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft oder Schulen mit reformpädagogischer Ausrichtung, wie beispielsweise Waldorf- oder Montessori-Schulen. Aber auch Schulen im Ausland können einen Arbeitsplatz für Lehramtsabsolventinnen und -absolventen darstellen.

Alternativen zum staatlichen Schuldienst