Frequently Asked Questions (FAQ) zum ERASMUS+ Programm

Allgemeines zum neuen ERASMUS+ Programm

Am ERASMUS+ Programm nehmen derzeit 33 europäische Länder teil. Diese werden von der Europäischen Kommission anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten der einzelnen Länder je nach Jahr unterschiedlich in drei Gruppen eingeteilt. Die Höhe der Stipendien ist abhängig von der Eingruppierung des Gastlandes.

Im akademischen Jahr 2023/24 werden die Länder wie folgt aufgeteilt:

Gruppe 1:
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Gruppe 2:
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern

Gruppe 3:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Die Berechnung Ihres Stipendiums basiert auf Tages- bzw. Monatssätzen (ein Monat entspricht für die Berechnung immer 30 Tagen).
Für das akademische Studienjahr 2023/24 gelten für den Bereich SMS (Auslandsstudium) die folgenden Fördersätze:

Ländergruppe 1:
20 EUR/Tag bzw. 600 EUR/Monat

Ländergruppe 2:
18 EUR/Tag bzw. 540 EUR/Monat

Ländergruppe 3:
16,33 EUR/Tag bzw. 490 EUR/Monat

Die Stipendien fallen damit übrigens deutlich höher aus als in den vorherigen Jahren. In den Studienjahren 2017/18, 2018/19 lagen die Stipendiensätze für SMS an unserer Universität bei 300, 360 und 420 EUR/Monat bzw. in den Studienjahren 2019/20 - 2022/23 bei 450, 390 und 330 EUR/Monat.

 

Die Berechnung der Stipendienhöhe im neuen ERASMUS+ Programm basiert auf Tagessätzen. Für jeden Tag, der Ihnen am Ende Ihres Auslandsstudiums auf dem Letter of Confirmation bestätigt wird, können Sie theoretisch finanziell gefördert werden, sofern es unser ERASMUS-Budget zulässt. Jedoch können wir vor Beginn Ihres Auslandsstudiums (zum Zeitpunkt der Ausstellung der Grant Agreements) noch nicht genau wissen, wie viele Tage jeder einzelne Bamberger Studierende im Ausland verbringen wird und ob somit das uns von der EU zugeteilte Geld für die kompletten Mobilitätszeiträume aller Studierenden reichen wird.

Weil wir jedoch über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, können wir Ihnen zu Beginn des Studienjahres nur eine finanzielle Unterstützung aus ERASMUS+ Mitteln für einen festen Zeitraum (z.B. 120 Tage bei einsemestrigen Aufenthalten, 240 Tage bei kompletten Studienjahren im Ausland) gewähren (genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Grant Agreement). Tage, die Sie darüber hinaus im Ausland studieren, führen wir als Zero-Grant-Tage. Während dieser Zero-Grant-Tage genießen Sie alle Vorzüge des ERASMUS-Programms, werden aber eben nicht finanziell gefördert. Zudem sind leider Nachzahlungen nach Ende der Mobilitäten seit zwei Jahren nicht mehr erlaubt.

Ja. Auch BAföG-Empfänger können ein ERASMUS-Stipendium erhalten. Es sind jedoch die einschlägigen Anrechnungsvorschriften (vgl. § 23 und § 25 BAföG) zu beachten, welche unterschiedslos für alle begabungs- und leistungsabhängigen Stipendien gelten: Danach sind Stipendien, die einen Monatsdurchschnitt von 300 € übersteigen, als Einkommen zu berücksichtigen und auf den jeweiligen Bedarf anzurechnen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das für Ihr Gastland zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Prinzipiell ja. Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gefördert werden. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) ist eine Förderung bis zu 24 Monate möglich.

Eine Förderung für ein Auslandsstudium (SMS) für 8 Monate plus ein Stipendium für ein Auslandspraktikum (SMP) für 4 Monate wäre also zum Beispiel möglich. Hierbei sind jedoch auch Zero-Grant-Zeiträume zu berücksichtigen!

Es dürfen hierbei aber keine zeitlichen Überschneidungen zwischen dem über Erasmus geförderten Studium (SMS) und dem Praktikum (SMP) geben. Wenn das Praktikum gleich im Anschluss an das Auslandsstudium absolviert wird, darf man während des Praktikums nicht mehr an der ausländischen Universität eingeschrieben sein. 

Weitere Infos zum Thema ERASMUS für Auslandspraktika finden Sie hier.

Prinzipiell ja, denn die Regeln haben sich bei ERASMUS+ (im Vergleich zu ERASMUS/LLP) geändert.

Für ERASMUS+ gilt: Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Promotion) mehrfach und insgesamt bis zu 12 Monate gefördert werden. Bei einzügigen Studiengängen (Staatsexamen) ist eine Förderung bis zu 24 Monate möglich. Achtung: Bei der Zusammenrechnung der Monate sind auch die Zero-Grant-Zeiträume zu berücksichtigen!

Falls also Ihr letzter ERASMUS-Aufenthalt - egal ob Studium (SMS) oder Praktikum (SMP) - während Ihres Bachelorstudiums stattgefunden hat, Sie sich nun aber bereits im Master befinden, dann beginnt bei Ihnen die Monatszählung wieder neu bei null und Sie können auch im Master bis zu 12 Monate Förderung bekommen (nur SMS, nur SMP oder eine Kombination aus beidem).

Bei mehreren ERASMUS-Aufenthalten innerhalb desselben Studienniveaus werden die Förderdauern allerdings aufeinander angerechnet (siehe dazu auch die Frage nach der Kombinierbarkeit von Auslandsstudium- und praktikum).

Kursbelegung und Learning Agreement

Ja. Das ERASMUS-Learning Agreement ist verpflichtend und die darin enthaltene Kurswahl ist bindend. Bitte beachten Sie, dass Sie vor Abschluss des Learning Agreements mit den jeweiligen Fachvertreter:innen über die Inhalte der Kurse sprechen müssen, um eine entsprechende Anrechnung zu gewährleisten.  

Pro Semester müssen Sie Veranstaltungen im Rahmen von mindestens 20 ECTS belegen. Der Normalfall sind 20 - 30 ECTS pro Semester. "ECTS belegen" heißt selbstverständlich Kurse besuchen, die Klausuren mitschreiben und bestehen; sprich das "Absitzen" eines Kurses ist nicht gleichbedeutend mit dem Erbringen von ECTS!

Bitte beachten Sie, dass 20 ECTS wirklich die absolute Untergrenze sind: 19,5 ECTS sind zwar nur knapp daneben, aber knapp daneben ist eben auch am Ziel vorbei.

Ja. Wichtig ist nur, dass Sie insgesamt dann auch mindestens 40 ECTS für das gesamte Jahr belegen.

Beispiel: 24 ECTS im einen Semester und 18 ECTS im anderen wären in Ordnung, 26 ECTS im einen Semester und 12 ECTS im anderen Semester wären hingegen nicht ausreichend.

Zu den 20 ECTS zählen alle Veranstaltungen, die Sie an der ausländischen Universität besuchen, unabhängig davon, ob Sie sich diese später in Bamberg anrechnen lassen möchten oder nicht. Neben regulären Kursen in Ihrem Studienfach können auch fachfremde Kurse dazugezählt werden, die eindeutig der persönlichen Fortbildung dienen, also z.B. Sprachkurse.

Was wir allerdings nicht akzeptieren können, sind Kurse, die zur persönlichen Freizeitgestaltung besucht werden, z.B. Hochschulsportkurse.

Ausschlaggebend für die Summe der ECTS ist immer die ECTS Angabe der einzelnen Kurse an der ausländischen Partnerhochschule, nicht die ECTS Punkte, die es für ähnliche Kurse hier in Bamberg gibt.

Ja. Sie sind verpflichtet, alle Abschlussklausuren, Prüfungen, Hausarbeiten etc. mitzuschreiben. Und natürlich sollen Sie sich auch bemühen, alle Kurse möglichst gut zu bestehen. Eine durchgefallene Prüfung wird noch nicht automatisch die Rückforderung des Stipendium zur Folge haben, aber sollten Sie mehrere Prüfungen nicht bestehen, kann dies zur Kürzung Ihres Stipendiums führen. Bitte bereiten Sie sich also gewissenhaft auf die Prüfungen vor und informieren Sie uns umgehend, falls Sie mehr als eine Prüfung nicht bestanden haben.
Im Extremfall, dass Sie keine Prüfung im Ausland bestehen, müssten wir allerdings das Stipendium komplett zurückfordern.

Nein. Sie können Studienleistungen aus dem Ausland in Bamberg anrechnen lassen, müssen dies aber nicht tun. Alle Kurse, die Sie an der Gasthochschule belegen, müssen aber einen fachlichen Bezug zu Ihrem Studium in Bamberg haben (Sprachkurse können aber zusätzlich belegt werden).

Wenn sich Ihre Kurswahl im Ausland nochmal ändert, nachdem Sie Ihr Learning Agreement of Studies (Anhang I - Section to be completed BEFORE THE MOBILITY) schon vollständig unterschrieben bei uns eingereicht haben, so müssen Sie uns die Änderungen bitte zeitnah mitteilen.

Dazu tragen Sie die Änderungen (welche Kurse kamen hinzu, welche wurden dafür ggf. gestrichen) in das Formular "Learning Agreement for Studies(138.0 KB, 2 Seiten) (Anhang I - Section to be completed DURING THE MOBILITY)" ein.
Auch dieses Formular muss wieder zunächst von Ihnen unterschrieben werden, dann von den Kollegen der Gasthochschule und zum Schluss eingescannt an uns geschickt werden, damit es auch von Bamberger Seite unterschreiben werden kann.

Bitte denken Sie bei Kurswechseln aber immer daran, dass Sie insgesamt mindestens 20 ECTS pro Semester oder 40 ECTS verteilt auf zwei Semester belegen müssen!

Bitte achten Sie darauf, dass die auf Ihrem Transcript angegebene Kursbelegung Ihrer endgültigen Kurswahl entspricht, die Sie uns durch Ihr(e) Learning Agreement(s) mitgeteilt haben!

Letter of Confirmation

Der Letter of Confirmation dient als Bestätigung für Ihren Studienzeitraum an der Gasthochschule.

Die Studiendaten werden an manchen Hochschulen auch bereits automatisch in das Transcript of Records eingetragen. Da letzteres meist aber erst mehrere Wochen nach Ende Ihres Auslandsstudiums bei uns eintrifft, wir Ihr Stipendium aber möglichst zügig auszahlen möchten, benötigen wir zusätzlich den Letter of Confirmation. Dieser kann im Original (also per Post) oder auch eingescannt per E-Mail an uns geschickt werden (Fotos werden nicht akzeptiert!).

Bitte kümmern Sie sich gegen Ende Ihres Auslandsstudiums um den Letter of Confirmation, in dem Sie am besten persönlich zum International Office Ihrer jeweiligen Gasthochschule gehen und Sie sich das Dokument ausstellen lassen. Somit können Sie sich viel Stress sparen, auch weil viele Gasthochschulen Ihnen den LoC nicht nachschicken.

Das Startdatum des Studienzeitraums ist der erste Tag, an dem die Studierende bzw. der Studierende an der Gastuniversität anwesend ist. Zum Beispiel kann dies das Anfangsdatum des ersten Kurses, ein von der Gastuniversität organisiertes Begrüßungsevent oder Kurse zur sprachlichen/kulturellen Vorbereitung sein;

Das Enddatum des Studienzeitraums ist der letzte Tag, an dem die Studierenden bzw. der Studierende bei der Gastuniversität für akademische Zwecke anwesend sein muss (z. B. Ende Prüfungszeitraum, letzte Pflichtvorlesung). Das eigene Aufenthaltsenddatum ist nicht mit dem Semesterenddatum an der Gasthochschule zu verwechseln!

Diese Daten unterscheiden sich zumeist von tatsächlichen Aufenthaltszeiträumen im Ausland: Studierende werden in der Regel vor dem ersten verpflichtenden Tag an der Gastuniversität im Ausland eintreffen und nach dem letzten verpflichtenden Tag an der Gastuniversität abreisen. Für diese Zeiträume vor und nach dem von der Gasthochschule bestätigten Studienaufenthalt dürfen wir Ihnen allerdings keine Erasmus-Förderung gewähren. Relevant für die Berechnung des Stipendiums ist einzig der auf dem Letter of Confirmation bestätigte Zeitraum.

Transcript of Records / Zeugnis der Gasthochschule

In der Regel wird das Zeugnis ca. 5 - 8 Wochen nach Ende Ihres Auslandsstudiums von der Gasthochschule erstellt und anschließend nach Deutschland verschickt. Abhängig von den sehr unterschiedlichen Prüfungszeiträumen im Ausland und der individuellen Korrekturzeit Ihrer Dozenten, kann es aber bei einigen Gastuniversitäten deutlich länger dauern (insbesondere bei Universitäten in eher südlichen Ländern). Bitte haben Sie Geduld!

Bei Studierenden, die zwei Semester im Ausland verbringen, ist es bei vielen Gasthochschule übrigens üblich, dass nur ein Transcript am Ende des Studienjahres erstellt wird (und nicht ein Transcript nach jedem Semester).

 

Dies ist von Gasthochschule zu Gasthochschule unterschiedlich.

Die meisten Gasthochschulen schicken die Zeugnisse zunächst an uns. Wir machen uns dann eine Kopie für Ihre ERASMUS-Akte und leiten das Original anschließend umgehend an Sie weiter (an die Postanschrift, die auf Ihrem Grant Agreement steht).

Falls die Gasthochschule das Zeugnis direkt an Sie schickt, dann machen Sie davon bitte eine Kopie und schicken uns diese umgehend für Ihre ERASMUS-Akte zu (Bei elektronischen Zeugnissen reicht uns auch ein Scan bzw. die Weiterleitung des elektronischen Zeugnisses per E-Mail).

Für die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland ist nicht das International Office zuständig, sondern die jeweiligen Bamberger Fachvertreter. Unterstützung und Informationen erhalten Sie von den folgenden Stellen:

Für Studierende der Fakultät GuK: 
Koordinationsstelle "Erasmus GuK" 

Für Studierende der Fakultät HuWi:
Koordinationsstelle "Erasmus HuWi"

Für Studierenden der Fakultät SoWi:
Prüfungsausschuss BWL, IBWL und WiPäd
Studienberatung EES 
Studienberatung Soziologie
Prüfungsausschuss Politikwissenschaft

Für Studierende der Fakultät WIAI:
Prüfungsausschuss WI, IISM und WiPäd/WI
Prüfungsausschuss AI, CitH und SoSySc