Deutsche mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Lesedauer: 6-7 Minuten

Diese Informationen gelten nur für deutsche Staatsangehörige, die sich für ein grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt) interessieren.

Schritt für Schritt zum Studienplatz

  • Online-Portal: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente für Ihren Wunschstudiengang im Online-Portal der Universität Bamberg hoch.
  • Zeugnisprüfung: Falls Sie ausländische Bildungsnachweise besitzen, wird nach Abgabe der Dokumente automatisch geprüft, ob die Voraussetzungen für Ihr Studienprogramm erfüllt sind.
  • Keine Vorab-Prüfung: Es ist nicht erforderlich, vorab Kontakt für eine Zeugnisbewertung bzw. -prüfung aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass auch keine Prüfung von Dokumenten vorab durchgeführt wird (z. B. per E-Mail).
  • Zuständigkeit: Für alle Fragen zur Bewerbung und Einschreibung wenden Sie sich an die Studierendenkanzlei.
  • Hinweis: Für Master-Studiengänge nutzen Sie bitte das Bewerbungsverfahren Masterstudium.

Übersetzungen

Dokumente auf Englisch benötigen keine Übersetzung. Dokumente in allen anderen Sprachen müssen offiziell übersetzt werden (Datenbank für offizielle Übersetzungen in Deutschland).


Hochschulzugang & Anerkennung

Um ein Studium an der Universität Bamberg aufzunehmen, müssen Ihre im Ausland erworbenen Schul- und Studienleistungen offiziell bewertet werden. Dieser Prozess stellt sicher, dass Ihre Qualifikationen den Anforderungen für einen Hochschulzugang in Bamberg entsprechen.

Wichtiger Hinweis zum Ablauf: Eine Vorab-Prüfung Ihrer Dokumente per E-Mail ist nicht möglich. Eine verbindliche Bewertung kann erst erfolgen, wenn Sie Ihre vollständigen Unterlagen form- und fristgerecht im Rahmen Ihrer offiziellen Bewerbung einreichen.

Wie werden Ihre Zeugnisse bewertet?

Das International Office prüft Ihre Unterlagen auf Basis der Datenbank anabin. Es gibt drei mögliche Ergebnisse:

  • Direkter Hochschulzugang: Sie können sofort mit dem Studium beginnen (ggf. fachgebunden).
  • Feststellungsprüfung/Studienkolleg: Sie müssen vor dem Studium einen Vorbereitungskurs und eine Prüfung ablegen.
  • Kein Zugang: Eine Zulassung ist mit den vorliegenden Zeugnissen leider nicht möglich.

Besonderheiten bei Fachbindung

  • Bachelor: Die Fachbindung bezieht sich nur auf das Hauptfach. Das andere Hauptfach bzw. die Nebenfächer sind frei wählbar.
  • Lehramt: Für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen ist ein direkter Zugang für alle Fächer zwingend erforderlich.

Informationen zum Studienkolleg München

  • Wenn mit Ihren ausländischen Zeugnissen kein direkter Hochschulzugang möglich ist, müssen Sie das Studienkolleg Münchenbesuchen. Eine direkte Bewerbung dort ist nicht möglich. Sie bewerben sich zuerst an einer bayerischen Universität Ihrer Wahl.
  • Voraussetzung: Bestandener Aufnahmetest (Deutsch, ggf. Mathematik)
  • Dauer: In der Regel zwei Semester bis zur Feststellungsprüfung (FSP)

Erforderliche Schwerpunktkurse (Studienkolleg München)

Je nach Studienwunsch müssen Sie am Studienkolleg den passenden Kurs belegen. Für Bamberg gilt:

  • W-Kurs: Für Geographie, Politikwissenschaft & Wirtschaftsinformatik
  • G-Kurs: Für Psychologie
  • M-Kurs: In Bamberg nicht möglich, da entsprechende Studiengänge nicht angeboten werden.
  • Für alle anderen Bachelor-Fächer kontaktieren Sie uns bitte direkt für eine individuelle Auskunft.

Wichtig: Die Universität Bamberg bietet selbst kein Studienkolleg an. Seit dem Wintersemester 2020/21 ist am Studienkolleg München keine Anmeldung zur „externen Feststellungsprüfung“ mehr möglich.

Hilfreiche Links


International Baccalaureate Diploma (IB)

Ein IB-Diploma wird unter bestimmten Bedingungen als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Detaillierte Kriterien finden Sie in den jeweils aktuell geltenden Fassungen:

  • Bayerisches Landesamt für Schule → Zeugnisanerkennung → Allgemeinbildende Schulabschlüsse → Merkblätter → Merkblatt Besuch einer Internationalen Schule und Erwerb eines IB Diploma
  • Kultusministerkonferenz → IB-Diploma → Vereinbarung über die Anerkennung des “International Baccalaureate Diploma / Diplôme du Baccalauréat International”

Nachweis von Deutschkenntnissen

Wenn Sie Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies gilt auch für deutsche Staatsangehörige.

  • Regelfall: Nachweis einer anerkannten Deutschprüfung (bei nicht-deutscher Muttersprache)
  • Ausnahmen: In Einzelfällen kann auf ein Sprachzeugnis verzichtet werden, wenn der Lebenslauf ausreichende Kenntnisse belegt (z. B. Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses in Deutschland vor Weggang in ein ausländisches Bildungssystem).

Details: Genaue Informationen zu den jeweils erforderlichen Deutschkenntnissen