Gebühren für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten

Ab dem Wintersemester 2026/27 fällt für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten an der Universität Bamberg pro Bewerbenden eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.

Bei Mehrfachbewerbungen einer Person für das entsprechende Bewerbungssemester fällt die Bewerbungsgebühr nur einmal an.

Jede im Bewerbungsportal eingereichte Bewerbung wird nur dann bearbeitet, wenn der Zahlungsbeleg hochgeladen wurde und die Zahlung der bewerbenden Person eindeutig zuzuordnen ist.

Alle Informationen zur Bewerbungsgebühr finden Sie in den folgenden FAQs:

Allgemeine Informationen

  1. Haben Sie eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum?

    Ja: Keine Zahlungspflicht, Ihre Bewerbung wird nach dem Online-Eingang bearbeitet.

    Nein: siehe 2.

  2. Haben Sie ein inländisches Abitur oder einen Bachelorabschluss in Deutschland erworben?

    Ja: Keine Zahlungspflicht, Ihre Bewerbung wird nach dem Online-Eingang bearbeitet.

    Nein: siehe 3

  3. Sind Sie bereits in einem anderen Studiengang an der Universität Bamberg eingeschrieben und möchten Ihren Studiengang wechseln?

    Ja: Keine Zahlungspflicht, Ihre Bewerbung wird nach dem Online-Eingang bearbeitet.

    Nein: Zahlungspflicht besteht

Nein. Die Gebühr wird als Ausgleich für den erhöhten Bearbeitungsaufwand erhoben, der mit der Bearbeitung von Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten einhergeht. Daher muss Sie von allen betreffenden Bewerbenden entrichtet werden.

Für Bewerbende mit einer EU-/EWR-Doppelstaatsbürgerschaft entfällt die Zahlungspflicht.

Die Bewerbungsgebühr wird für alle Bachelor- und Masterstudiengänge, Staatsexamensstudiengänge sowie für den Deutschkurs zur Studienvorbereitung erhoben.

Keine Bewerbungsgebühren fallen an für:

  • Joint Degrees und Double Degrees (Bachelor- und Masterstudiengänge)
  • Promotionsstudierende
  • Austauschstudierende
  • Weiterbildungsstudiengänge (Virtueller Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik - VAWi, M.Sc. Steuerberatung)

Zahlung der Gebühr

Die Zahlung der Gebühr ist Teil des Bewerbungsprozesses. Ihre Zahlungspflicht wird auf Grundlage Ihrer Angaben im Hochschulportal ermittelt und Sie werden dort zur Zahlung aufgefordert, wenn Ihre Bewerbung gebührenpflichtig ist. 

Die Zahlung erfolgt über ePayBayern. Dort können Sie MasterCard, Visa oder PayPal als Zahlungsmittel verwenden.


 Hinweis: Lastschriftzahlungen können nicht akzeptiert werden. Verwenden Sie daher bitte eine der oben genannten Optionen.

Sobald Sie die Zahlung der Bewerbungsgebühr bei ePayBayern abgeschlossen haben, wird Ihnen dort eine Quittung ausgestellt. Downloaden Sie diese bitte und laden Sie den Zahlungsbeleg im Hochschulportal hoch, wenn Sie dazu im Bewerbungsprozess aufgefordert werden.

Der Gebührenbescheid ist am Ende der Bewerbung abrufbar.
 

Es werden Zahlungen per Kreditkarte (Visa/MasterCard) oder PayPal akzeptiert.

 Hinweis: Lastschriftzahlungen können nicht akzeptiert werden. Verwenden Sie daher bitte eine der oben genannten Optionen.

Ja, auch nicht-europäische Zahlungsmittel werden akzeptiert.

Allerdings wird die Gebühr in EURO abgerechnet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Wechselkurs und möglicherweise anfallenden Umrechnungsgebühren an den verwendeten Zahlungsanbieter (z.B. Paypal, Kreditkartenanbieter).

Nein, Sie müssen für das verwendete Zahlungsmittel (z. B. PayPal, Kreditkarte) kontoberechtigt sein, damit wir Ihre Zahlung zuordnen können. Das Zahlungsmittel muss daher auf Ihren Namen registriert sein.

Die Zahlung ist Teil des Bewerbungsprozesses im Hochschulportal.

Es dauert ca. 3-4 Tage, bis der Universität Bamberg die Zahlung vorliegt, nachdem sie über ePayBayern erfolgreich abgeschlossen wurde.

Bitte wenden Sie sich bei Problemen mit der Zahlung direkt an ePayBayern: ePayment(at)lff.bayern.de.

 Hinweis: Fragen zu Ihrer Bewerbung oder Zahlungspflicht können von ePayBaern nicht beantwortet werden.

Wiederholte Bewerbungen und Sonderfälle

Nein. Anträge auf Studiengangswechsel sind gebührenfrei.

Ja, auch wenn Sie bereits einen Zugang für das Bewerbungssemester erhalten haben, aber Ihr Studium erst in einem späteren Semester beginnen, ist Ihre erneute Bewerbung gebührenpflichtig.

 Hinweis:

Ein Anspruch auf Rückerstattung der Bewerbungsgebühren besteht nicht. 

Dies gilt auch, wenn …

  • … Ihre Bewerbung abgelehnt wurde.
  • … Sie einen Zugang zu einem Studiengang erhalten haben.
  • … Sie Ihre Bewerbung zurückziehen.
  • … Sie den Bewerbungsprozess nach erfolgter Zahlung nicht abschließen.

Kontakt und Unterstützung

Schreiben Sie bitte eine Mail an bewerbungsgebuehren[at]uni-bamberg.de und geben Sie dabei Ihre Bewerbungsnummer an.