Häufig gestellte Fragen

Lesedauer: 12-14 Minuten

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der erforderlichen Schritte zur Bewerbung. 

Zudem haben wir für Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zusammengestellt.

Schritt-für-Schritt zur Bewerbung

  1. Voraussetzungen prüfen
    Nutzen Sie die anabin-Datenbank oder die DAAD-Zulassungsdatenbank, um zu klären, ob Sie einen direkten Hochschulzugang haben oder über das Studienkolleg einsteigen müssen.
  2. Deutschnachweis vorbereiten
    Stellen Sie sicher, dass Ihr Deutschnachweis (B1, B2 oder C1) gültig ist. Bei zulassungsbeschränkten Fächern (NC) muss das Zeugnis zwingend bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen.
  3. Registrierung im Bewerbungsportal
    Erstellen Sie ein Benutzerkonto im Online-Portal der Universität Bamberg.
  4. Bewerbungsart wählen
    Wählen Sie im Portal sorgfältig die passende Kategorie aus:
    - Fachstudium (für Bachelor-/Lehramt-Abschluss)
    - Kurzzeitstudium (ohne Abschlussabsicht)
    - Deutschkurs zur Studienvorbereitung
    - Aufnahme in das Studienkolleg (falls kein direkter Zugang möglich ist)
  5. Dokumente hochladen & absenden
    Laden Sie alle erforderlichen Zeugnisse und Deutschnachweise hoch. Kontrollieren Sie Ihre Angaben und senden Sie den Antrag fristgerecht online ab.

Bewerbungsgebühr

Genaue Informationen zum Thema Bewerbungsgebühr finden Sie auf der Webseite Gebühren für Bewerbungen aus Nicht-EU-Staaten

Hochschulzugang

Nein. Grundsätzliche Informationen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise können Sie folgenden Datenbanken entnehmen:

Darüber hinaus gehende externe Prüfungen können wir leider nicht durchführen. Diese sind erst Teil des offiziellen Bewertungsverfahrens. Ihre Zeugnisse werden erst dann faktisch geprüft, wenn Ihre komplette Bewerbung vorliegt.

Bewerbung als Bildungsinländerin bzw. Bildungsinländer: Sie haben Ihr Abitur (Allgemeine Hochschulreife) in Deutschland oder an einer anerkannten deutschen Auslandsschule erworben (Sie besitzen die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit).
WICHTIG: Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) besitzen, müssen sich beim International Office bewerben!

Sprachkenntnisse

Ja, es gibt Master-Studiengänge mit Englisch als Unterrichtssprache. Es gibt keine Bachelor-Studiengänge mit Englisch als Unterrichtssprache.

Bei mehreren Studiengängen gibt es auch einige Kurse auf Englisch. Bei diesen Studiengängen ist die prinzipielle Unterrichtssprache jedoch Deutsch, so dass hierfür eine anerkannte Deutschprüfung abgelegt werden muss.

Nein. Die Teilnahme an Kursen ist nur für immatrikulierte Studierende möglich. Dies gilt auch, wenn Sie nur an einzelnen (Sprach-) Kursen der Universität Bamberg teilnehmen möchten.

Für eine Immatrikulation zur Teilnahme an Kursen ist eine vorherige Bewerbung notwendig:

  • Wenn Sie nur für ein oder zwei Semester an der Universität Bamberg studieren möchten, können Sie sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit bewerben. Voraussetzungen: mindestens Deutschniveau B2 und direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung.
  • Es gibt außerdem einige kostenpflichtige Kurse, für die sich Gaststudierende bewerben können (Gaststudium). Wichtig: Sprachkurse sind ausgeschlossen; die Kurse gibt es nur für andere Wissensgebiete. Als Gaststudierender erhält man keinen Studierendenausweis; die Teilnahme an Prüfungen ist nicht möglich.

Für die Bewerbung für grundständige Studiengänge müssen nur Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Für bestimmte Studienfächer bzw. Studiengänge sind jedoch teilweise weitere Fremdsprachenkenntnisse Voraussetzung. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.

Welche Deutschprüfungen für eine direkte Zulassung zum grundständigen Studium anerkannt werden, finden Sie in unseren Informationen Vor der Bewerbung: Voraussetzungen → Erforderliche Deutschkenntnisse → Bewerbung zum Fachstudium.

Zeugnis über die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs

Nein.

Sie müssen dort Folgendes auswählen:

  • Hochschulreife: erworben in ‚Außerhalb Deutschlands‘
  • Art der Hochschulreife: Sonstiger Erwerb der HZB im Ausland (fachgebundene Hochschulreife)

An der Universität Bamberg ist für folgende Bachelor-Studiengänge der jeweils aufgeführte Schwerpunktkurs erforderlich:

  • Geographie: W-Kurs
  • Politikwissenschaft: W-Kurs
  • Psychologie: G-Kurs
  • Wirtschaftsinformatik: W-Kurs

Für alle anderen Bachelor-Studiengänge kontaktieren Sie uns bitte direkt.

An der Universität Bamberg werden außerdem aktuell keine Bachelor-Studiengänge angeboten, die dem M-Kurs (= Schwerpunktkurs für medizinische und biologische Studiengänge) zugeordnet sind. Eine Bewerbung für Bachelor-Studiengänge, die dem M-Kurs zugeordnet sind (z.B. Medizin) ist daher an der Universität Bamberg nicht möglich.

Wichtig: Mit einem absolvierten Zeugnis über die Feststellungsprüfung z.B. der Schwerpunktkurse TI und WW ist nur eine Bewerbung für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften möglich. Eine Bewerbung für Universitäten ist somit leider nicht möglich. Hierfür wäre ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung eines Studienkollegs für Universitäten notwendig. 
 

Bewerbungsablauf

Eine Bewerbung zu einem Wintersemester können Sie frühestens ab Mitte Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab Mitte November des Vorjahres einreichen.

Im Bewerbungsportal ist nur die Bewerbung für das 1. Fachsemester möglich.

Eine Anerkennung vorangegangener Studienleistungen kann grundsätzlich erst nach der Immatrikulation erfolgen. Die Anerkennung muss beim hierfür zuständigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienfachs der Universität Bamberg beantragt werden. Den Namen der zuständigen Professorin bzw. des zuständigen Professors finden Sie im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (UnivIS) unter:

  • Prüfungsausschüsse
    → entsprechenden Studiengang auswählen
    → Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden des von Ihnen gewünschten Fachs auswählen

Sonderfall Lehramt: 

Für Personen mit Staatsangehörigkeit EU/EWR sowie aus der Schweiz ist für die Anerkennung von Lehramtsqualifikationen grundsätzlich das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständig (Ausnahme: Für Personen mit Staatsangehörigkeit aus der Schweiz ist für das Berufliche Lehramt der Prüfungsausschuss zuständig). 

Weitere Informationen für zukünftige Lehrkräfte in Bayern: https://www.lehrer-werden.bayern/

Nein. Es besteht leider keine Möglichkeit, die Zulassung von einem Semester auf das darauffolgende zu übertragen. Für eine erneute Zulassung zum Folgesemester ist auch eine entsprechende neue Bewerbung erforderlich.

Nein, die Universität Bamberg ist nicht Mitglied bei www.uni-assist.de.

Nein. Eine Zulassung ist nur unter den folgenden Bedingungen möglich:

  • Ihre Bewerbung muss erst form- und fristgerecht eingegangen sein.
  • Sie müssen alle akademischen und sprachlichen Voraussetzungen (= Deutschkenntnisse) zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen: nein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Bei allen übrigen zulassungsfreien Studiengängen und -fächern und bei einer Bewerbung zum Deutschkurs zur Studienvorbereitung ist dies in Ausnahmefällen möglich. Das International Office entscheidet im Einzelfall, ob ein Nachreichen von Dokumenten möglich wäre und wenn ja, bis wann.

Nein, Sie können den Antrag nur weiter bearbeiten oder nicht abgeben.

Nein. Es gelten die auf unserer Webseite Bewerbungsfristen beschriebenen Fristen für Bewerbungen im grundständigen Bereich (Bachelor, Lehramt, Deutschkurs, Kurzzeitstudium ohne Abschlussmöglichkeit, Studienkolleg).

In einzelnen Fällen gibt es die Möglichkeit von Nachreichungen, wenn erforderliche Dokumente vor dem Ende der Bewerbungsfrist noch nicht zur Verfügung stehen. Wichtig ist jedoch, dass die Bewerbung zuvor fristgerecht abgegeben wurde.

Korrektur noch möglich:

  • Wenn Sie Ihren Bewerbungsantrag noch nicht abgegeben haben, können Sie Fehler korrigieren.
  • Wenn Sie Ihren Antrag bereits abgegeben haben und er noch nicht bearbeitet wurde, können Sie Ihren Antrag zurückziehen und bearbeiten. 

Korrektur nicht mehr möglich:

  • Wenn Sie Ihren Antrag bereits abgegeben haben und er bereits bearbeitet wurde, ist keine Korrektur mehr möglich; Sie müssen dann einen neuen Antrag einreichen.

Studienbeginn

Genaue Informationen rund ums Studium finden internationale Studierende auf unseren Webseiten Formalitäten und Organisation. Darüber hinaus finden für neue Studierende vor Beginn des Studiums die Erstsemestereinführungstage (EET) mit umfangreichem Programm zur Orientierung statt.

Das International Office vermittelt nur für Austauschstudierende und DAAD- sowie BAYHOST-Stipendiaten Zimmer in einem Studierendenwohnheim (maximale Dauer: 2 Semester).

Allen anderen internationalen Studierenden kann das International Office bei der Unterkunftssuche leider nicht weiterhelfen.

Detaillierte Informationen zur Unterkunftssuche.

Studium

Bei inhaltlichen Fragen zum gewünschten Studiengang können Sie sich an die Fachstudienberatung und/oder Zentrale Studienberatung wenden.

Nein, an der Universität Bamberg gibt es keine Studiengebühren. Für die Immatrikulation müssen jedoch alle Studierenden die obligatorischen Semesterbeiträge überweisen, die zur Finanzierung des Studierendenwerksbeitrags und des Semestertickets dienen. 

Übersicht der aktuell angebotenen Studiengänge und Studienfächer.

Bei der Zentralen Studienberatung und/oder Fachstudienberatung erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Studiengängen.

Im Informationsverzeichnis UnivIS finden Sie eine Übersicht über alle Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester sowie ein Personen-, Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Universität Bamberg.

1. Schritt: Sie müssen sich für den von Ihnen gewünschten neuen Studiengang form- und fristgerecht bewerben; International Office: Bewerbung für ein grundständiges Studium (Bachelor, Lehramt), Studierendenkanzlei: Bewerbung für einen Master-Studiengang

2. Schritt: Sie müssen den Antrag auf Studiengang- oder Studienfachwechsel form- und fristgerecht bei der Studierendenkanzlei einreichen. 

Zulassungsbeschränkte Fächer

  • Psychologie (1-Fach-Bachelor-180 ECTS, Vollzeit & Teilzeit), 1. Fachsemester
  • Beratungslehrkraft (Lehramt Erweiterungsfach), 1. Fachsemester

Wichtig: Sie müssen sich bei hochschulstart registrieren!

Das International Office führt eine Notenberechnung der ausländischen Zeugnisse durch. Die Notenberechnung erfolgt aufgrund des Beschlusses der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz (KMK) → Notenberechnung → Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangszeugnissen.

Bei zulassungsbeschränkten Fächern ist die Anzahl der verfügbaren Studienplätze limitiert. Es gibt es keine bestimmte Notengrenze. Welche Fächer eine Zulassungsbeschränkung haben, finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studiengänge.

Die ausländischen Noten werden in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Die Studienplätze werden an die Personen mit dem jeweils besten Notendurchschnitt vergeben.

An der Universität Bamberg sind 5 % der zulassungsbeschränkten Studienplätze für Personen vorgesehen, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten stammen.

Immatrikulation

Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie Ihre Originaldokumente einer Behörde vorlegen, die amtliche Beglaubigungen fertigen darf. Nach Vergleich mit den Originaldokumenten kommt auf die entsprechende Kopie des jeweiligen Dokuments (1) ein Original-Siegelabdruck der Behörde sowie (2) die Original-Unterschrift der Person, die das Originaldokument mit der Kopie verglichen hat.
 
Dies nennt man eine amtliche Beglaubigung.
 
WICHTIG: Wird eine amtlich beglaubigte Kopie erneut kopiert bzw. gefaxt oder als eingescanntes Dokument per E-Mail verschickt, handelt es sich um keine weitere amtlich beglaubigte Kopie, sondern um eine einfache Kopie, und kann somit nicht anerkannt werden.